Welchen Weg ist denn nun richtig?

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Lilith8
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Welchen Weg ist denn nun richtig?

#1

Beitrag von Lilith8 »

Hallo ihr alle,

ich stelle mich kurz vor, ich bin die gehörlose Mutter zweier Kinder. mein 1. Sohn ist mittelgradig sh und mein 2. Sohn ist gehörlos.

Das Problem haben wir zur Zeit mit dem Ausweis von meinem ersten Sohn. er ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und er wurde mit 12 Monaten mit BERA getestet und laut BERA hat er eine geradlinige Hörkurve, d.h. in allen Bereichen 55db

Ich habe dann einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt (Oberbayern) gemacht und mein Sohn bekam nur GdB von 30 zuerkannt. Nach meinem Widerspruch (mit Begründung, dass eine Sprachstörung vorliegt) wurde GdB von 30 auf 50 erhöht und er bekam dazu Merkzeichen H.

Ich habe wieder einen Widerspruch eingelegt. Widerspruch wurde abgewiesen. Dann die Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es läuft nun schon seit einem Jahr. Meine Forderungen sind, mindestens GdB von 70 und RF Merkzeichen. Wir bekamen einen Termin beim ärztlichen Gutachter und der Amtsarzt hat wirklich null Ahnung. Was zu erwarten war, bekamen wir einen Bericht, in dem steht, dass mein Sohn kein GdB von 50 verdient hätte und Merkzeichen H auch nicht. Die Richterin fragte nun, ob ich meine Klage zurückziehen möchte.

Er hat zurzeit einen Ausweis mit GdB von 50 und Merkzeichen H.

ich habe erst gestern gewusst, dass eine GdB Berechnung gibt. Ich habe gestern berechnet.
Laut die Berechnung hat er 68% Hörverlust und somit ist er nicht mehr mittelgradig sh, sondern hochgradig sh. Es würde dann bedeuten, er soll einen Ausweis mit GdB von 50 und RF Merkzeichen bekommen. H fällt da also aus. Da er aber eine Sprachstörung hat, wird GdB auch erhöht?

meine Frage ist nun, soll ich nun belassen, was er zurzeit hat. 50GdB und H ( H hat ein Vorteil für uns wegen der Steuerbefreiung)

oder ist ein Ausweis mit 50GdB/ evtl. 70 GdB wegen der Sprachstörung und RF Merkzeichen besser?

Ich würde mich auf eure Antworten freuen,

liebe Grüße
rhae
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Re: Welchen Weg ist denn nun richtig?

#2

Beitrag von rhae »

Also bevor man Klage beim Sozialgericht einreicht, sollte man sich schon sehr sicher sein, dass man im Recht ist. Mit einem BERA-Ergebnis von 55db kommt halt nur ein GdB von 50 heraus und das Merkzeichen RF. Das ihr das Merkzeichen H bekommen habt, war einfach nur Glück bzw. das Unvermögen eines Gutachters.

Da euer Sohn aber schon 3 1/2 Jahre alt ist, könnte es jetzt auch schon richtige Audiogramme von seiner Hörschädigung geben. Die fallen idR. nochmal etwas schlechter aus als die BERA und dann könnte es mit dem GdB von 70 durchaus klappen (die 70 werden dann wegen der Kinderregelung auf 100 aufgestockt und eine ganze Reihe Merkzeichen kommen noch dazu).

vg Ralph
Lilith8
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Re: Welchen Weg ist denn nun richtig?

#3

Beitrag von Lilith8 »

ja, es liegt aber auch eine Lautspracheentwicklungsstörung vor, daher hätte er ein Recht auf GdB von 70. ;) was ich aber nicht gewusst habe, dass Merkzeichen H nur den Menschen, die an Taubheit grenzend sh oder gehörlos sind, zusteht.

Kann man schon wirklich jetzt eine Audiogramm machen? Wo kann man am besten machen?
Angenommen bleibt es laut Audiogramm auch 55db, dann welchen Weg soll ich deiner Meinung nach nehmen?
rhae
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Re: Welchen Weg ist denn nun richtig?

#4

Beitrag von rhae »

Lilith8 hat geschrieben:Kann man schon wirklich jetzt eine Audiogramm machen? Wo kann man am besten machen?
Angenommen bleibt es laut Audiogramm auch 55db, dann welchen Weg soll ich deiner Meinung nach nehmen?
Also eine Spielaudiometrie kann man bestimmt schon machen, wie genau die ist hängt aber auch von der Erfahrung der Person ab, die das durchführt. Bei der Spielaudiometrie soll das Kind z.B. Klötzchen in einen Kasten legen wenn es etwas gehört hat. Da gibt es aber unendliche Variationen, je nach Spielzeugausstattung des Krankenhauses ;)

Die beste Stelle für solche Untersuchungen sind die UNI-Kliniken, HNO-Abteilung (bei uns ist es eine "Kopfklinik").

Und die Sache mit der Klage würde ich möglichst beenden (wenn ich an Eurer Stelle wäre), es kann eigentlich nicht mehr dabei herauskommen, als das was ihr jetzt schon habt. Das Merkzeichen RF ist bei Kindern überflüssig und das H (was ihr bekommen habt) wird bestimmt aberkannt.

vg Ralph
maryanne
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Re: Welchen Weg ist denn nun richtig?

#5

Beitrag von maryanne »

RF gibt es bei gdB 50 ohnehin immer.
Klage würde ich auch unbedingt zurückziehen.
Geht euer Sohn in die Frühförderung? Bei diesem Hörverlust ist mit logopädischer Unterstützung ein guter Spracherwerb möglich.
Ich rate, eure Energie auf gute Förderung, gute HG-Versogung zu richten und nicht gegen Windmühlen zu kämpfen. Ein höherer GdB hilft eurem Sohn weniger als eine gute Hör-und Sprachförderung.

maryanne
Momo
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Re: Welchen Weg ist denn nun richtig?

#6

Beitrag von Momo »

Hallo Lilith

ich schließe mich meinen Vorschreibern an.
Ich sehe die "Gefahr" dass das H gestrichen wird und es trotzdem bei GdB 50 bleibt. Ein RF hilft euch im Moment gar nichts.

Ich würde auch meine Energie in eine gute Förderung stecken und Kontakt zu einer Beratungsstelle suchen. Dort lernen die Kinder "Spielaudiometrie" so dass bald eine bessere/ genauere Messung des Hörvermögens möglich sein wird. Ich würde dann vor Ende des 6. Lebensjahres noch einmal überprüfen lassen wie die Werte aussehen. Liegen sie dann deutlich unter den 55 dB kann man dann immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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