Welchen Weg ist denn nun richtig?
Verfasst: 16. Nov 2011, 10:06
Hallo ihr alle,
ich stelle mich kurz vor, ich bin die gehörlose Mutter zweier Kinder. mein 1. Sohn ist mittelgradig sh und mein 2. Sohn ist gehörlos.
Das Problem haben wir zur Zeit mit dem Ausweis von meinem ersten Sohn. er ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und er wurde mit 12 Monaten mit BERA getestet und laut BERA hat er eine geradlinige Hörkurve, d.h. in allen Bereichen 55db
Ich habe dann einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt (Oberbayern) gemacht und mein Sohn bekam nur GdB von 30 zuerkannt. Nach meinem Widerspruch (mit Begründung, dass eine Sprachstörung vorliegt) wurde GdB von 30 auf 50 erhöht und er bekam dazu Merkzeichen H.
Ich habe wieder einen Widerspruch eingelegt. Widerspruch wurde abgewiesen. Dann die Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es läuft nun schon seit einem Jahr. Meine Forderungen sind, mindestens GdB von 70 und RF Merkzeichen. Wir bekamen einen Termin beim ärztlichen Gutachter und der Amtsarzt hat wirklich null Ahnung. Was zu erwarten war, bekamen wir einen Bericht, in dem steht, dass mein Sohn kein GdB von 50 verdient hätte und Merkzeichen H auch nicht. Die Richterin fragte nun, ob ich meine Klage zurückziehen möchte.
Er hat zurzeit einen Ausweis mit GdB von 50 und Merkzeichen H.
ich habe erst gestern gewusst, dass eine GdB Berechnung gibt. Ich habe gestern berechnet.
Laut die Berechnung hat er 68% Hörverlust und somit ist er nicht mehr mittelgradig sh, sondern hochgradig sh. Es würde dann bedeuten, er soll einen Ausweis mit GdB von 50 und RF Merkzeichen bekommen. H fällt da also aus. Da er aber eine Sprachstörung hat, wird GdB auch erhöht?
meine Frage ist nun, soll ich nun belassen, was er zurzeit hat. 50GdB und H ( H hat ein Vorteil für uns wegen der Steuerbefreiung)
oder ist ein Ausweis mit 50GdB/ evtl. 70 GdB wegen der Sprachstörung und RF Merkzeichen besser?
Ich würde mich auf eure Antworten freuen,
liebe Grüße
ich stelle mich kurz vor, ich bin die gehörlose Mutter zweier Kinder. mein 1. Sohn ist mittelgradig sh und mein 2. Sohn ist gehörlos.
Das Problem haben wir zur Zeit mit dem Ausweis von meinem ersten Sohn. er ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und er wurde mit 12 Monaten mit BERA getestet und laut BERA hat er eine geradlinige Hörkurve, d.h. in allen Bereichen 55db
Ich habe dann einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt (Oberbayern) gemacht und mein Sohn bekam nur GdB von 30 zuerkannt. Nach meinem Widerspruch (mit Begründung, dass eine Sprachstörung vorliegt) wurde GdB von 30 auf 50 erhöht und er bekam dazu Merkzeichen H.
Ich habe wieder einen Widerspruch eingelegt. Widerspruch wurde abgewiesen. Dann die Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es läuft nun schon seit einem Jahr. Meine Forderungen sind, mindestens GdB von 70 und RF Merkzeichen. Wir bekamen einen Termin beim ärztlichen Gutachter und der Amtsarzt hat wirklich null Ahnung. Was zu erwarten war, bekamen wir einen Bericht, in dem steht, dass mein Sohn kein GdB von 50 verdient hätte und Merkzeichen H auch nicht. Die Richterin fragte nun, ob ich meine Klage zurückziehen möchte.
Er hat zurzeit einen Ausweis mit GdB von 50 und Merkzeichen H.
ich habe erst gestern gewusst, dass eine GdB Berechnung gibt. Ich habe gestern berechnet.
Laut die Berechnung hat er 68% Hörverlust und somit ist er nicht mehr mittelgradig sh, sondern hochgradig sh. Es würde dann bedeuten, er soll einen Ausweis mit GdB von 50 und RF Merkzeichen bekommen. H fällt da also aus. Da er aber eine Sprachstörung hat, wird GdB auch erhöht?
meine Frage ist nun, soll ich nun belassen, was er zurzeit hat. 50GdB und H ( H hat ein Vorteil für uns wegen der Steuerbefreiung)
oder ist ein Ausweis mit 50GdB/ evtl. 70 GdB wegen der Sprachstörung und RF Merkzeichen besser?
Ich würde mich auf eure Antworten freuen,
liebe Grüße