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				Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 12. Jan 2012, 09:00
				von cynthe87
				Hallo zusammen,
meine Tochter (3,5 Jahre) ist beidseits Schwerhörig (60db recht, 75db links) ich habe einen Antrag für einen Behindertenausweis gestellt und weiß das er am 05.08.2011 bei denen eingegangen ist! So jetzt sind 6Monate vergangen und ich habe immer noch nix vom zuständigen Amt gehört :{ meine Frage ist: Kann ich denen eine Frist setzen, weil ich der Meinung bin das die ihrer Arbeit nicht nachgehen? Ich mein 6Monate ist ne lange Zeit!!! Und wie formuliere ich das am besten?
Danke für eure antworten im Vorraus
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 12. Jan 2012, 10:55
				von serik
				Hallo cynthe87,
wenn ich mich nicht irre, müsste der Antrag innerhalb einer Frist von 6 Monaten bearbeitet werden - in eurem Fall wäre es dann spätestens bis zum 05.02.2012 zu erledigen.
Wenn ich richtig informiert bin und/oder mich nicht verrechnet habe.
Theoretisch kannst du dort anrufen und nachfragen, ob es so stimmt, wie ich es meine.
Vielleicht sagen andere User etwas dazu und/oder korrigieren mich.
Schöne Grüße,
Sergej
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 12. Jan 2012, 12:11
				von serik
				Mir ist gerade aufgefallen, dass der vorherige Beitrag von mir keinen Sinn ergibt, da ich das Datum falsch interpretiert habe.
@ cynthe87, du meintest unter "05.08.2011" bestimmt den Mai.08.2011 und nicht den 05.August.2011, da du schreibst: "So jetzt sind 6Monate vergangen und ich habe immer noch nix vom zuständigen Amt gehört :{ ".
Ignoriere bitte den Beitrag#2.
Ich hoffe, andere User können dir was Sinnvolleres sagen.
Schöne Grüße,
Sergej
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 12. Jan 2012, 16:12
				von leb
				Huhu
"Arbeite immer nur so viel, dass du Morgen auch noch etwas zu tun hast" 
Ob´s ne Frist gibt weiss ich nicht. Bei mir hat die ganze Aktion jedenfals 9 Monate gedauert. Aber güldig war er ab dem Antragsdatum.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, sorry...
Grüßle leb
 
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 12. Jan 2012, 18:25
				von taubnessel
				Hallo,
bin zwar bisher nur stiller "Mitleser", möchte mich aber auch gern zu diesem Thema zu Wort melden:
Ich würde einfach mal anrufen und mich ganz freundlich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Kann Dir niemand verwehren. 
Ich habe meinen Erhöhungsantrag vergangenes Jahr Ende Mai gestellt, im Juni kam die Eingangsbestätigung, Anfang Oktober habe ich mich telefonisch erkundigt und in der 2. Oktoberhälfte kam der neue Bescheid. Ging also eigentlich recht fix. Kommt aber auch auf den zuständigen Sachbearbeiter an und auf die erforderlichen Zuarbeiten der Ärzte.
Irgendwo habe ich aber mal was über Bearbeitungsfristen gelesen (bilde ich mir zumindestens ein). Mal sehen, vielleicht finde ich es noch wieder...
Viel Erfolg 

 
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 14. Jan 2012, 18:10
				von Kaja
				Hallo Cynthe,
die bisher genannten 6 Monate stammen aus § 88 SGG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig.
Da dieser Zeitraum bereits vergangen ist, kannst du beim für deinen Wohnort zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen. Meist reicht es aber, wenn man dem Amt eine solche androht, um die Bearbeitung erheblich zu beschleunigen.
 
			 
			
					
				Re: Wichtige Frage zum Behindertenausweis
				Verfasst: 25. Jan 2012, 21:02
				von cooper
				Hakt doch einfach mal beim Versorgungsamt nach, ob das Schreiben angekommen ist (auch die Post soll "hin und wieder" mal schlampen) und wie weit der Antrag denn bearbeitet ist.
Warum brauchst du den Bescheid so dringend? Wichtig ist nur der Zeitpunkt der Antragstellung, der Bescheid ist dann rückwirkend zum Antragseingang gültig.
Viele Grüße, Mirko