Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

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Kaja
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Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#1

Beitrag von Kaja »

Wer trägt die Kosten für ein Hörgerät, das in der Schule (während der Pause) von einem Mitschüler zerstört wurde? Die Familie des Mitschülers hat keine private Haftpflicht und auch nicht die finanziellen Möglichkeiten zum Ersatz. Die Schule lehnt ab, weil kein Unfall vorliegt und die Pause nicht zum versicherten Bereich gehört.
Zuletzt geändert von Kaja am 11. Mär 2012, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Emil
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#2

Beitrag von Emil »

Das ist wirklich sehr ärgerlich, aber eigentlich nur von den Eltern des Schülers zu finanzieren, der das hg zerstört hat. Die Schule hat in der Regel kaum Mittel für "ungeplante Ausgaben" , es sei denn dass vom Aufsicht führenden Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Außerdem könnte die Versicherung der Schule aus Kulanz dafür eintreten, ein Versuch ist es Wert.
beidseitig Phonak Naida Q 70 UP
Jochen
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#3

Beitrag von Jochen »

Wenn die Schule die Pausen nicht versicherte, ist das deren Problem. Für die gesamte Zeit in der Schule gilt Aufsichtspflicht und zugleich Fürsorgepflicht.

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... nVu-aDpRGg

Ich würde mich da ausschließlich an die Schule halten, denn diese muss dafür zahlen.
maryanne
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#4

Beitrag von maryanne »

Kaja, was sagt denn die Krankenkasse? Ein "kaputtgegangenes" Hörgerät müsste doch von der KK ersetzt werden?

In der Schule und auf dem Schulweg sind Kinder versichert - ob sich dies auch auf Hörgeräte bezieht, weiß ich leider nicht - aber ich denke, dass die SChule sich nicht so einfach rausreden kann. Was ist denn passiert? Wozu ist denn die Pausenaufsicht da?

Maryanne
taubnessel
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#5

Beitrag von taubnessel »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung der Schule hierfür eintritt. Wir hatten das Problem einmal mit einer teuren Hose (das erste Mal in der Schule getragen und gleich ein Loch drin, weil Sohnemann über das Bein einer Mitschülerin gestolpert ist...). Da wir natürlich grottenehrlich sind und das genau so der Versicherung der Schule auch gemeldet haben, kam ein freundliches Schreiben zurück, dass die Eltern der Mitschülerin für den Schaden aufzukommen haben. Ein HG ist natürlich keine Hose. Ich würde aber auf jeden Fall mal das Gespräch mit dem Lehrer bzw. der Schulleitung suchen, vielleicht lässt sich doch noch was drehen. Viel Glück!

Gruß taubnessel
santiago
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#6

Beitrag von santiago »

Hallo!
Gerade bei kleineren Kindern wäre für das Kind wahrscheinlich eine Kostenübernahme durch die KK die beste Lösung.

Wenn die Eltern des "Verursachers" zahlen müßten hätte es möglicherweise keine sehr positiven Auswirkungen auf das Schulklima und das Kind könnte dadurch stärker isoliert werden.

Man stelle sich das doch einmal vor - es läutet und die Eltern des SH-Kindes würden von mir den Neupreis z.B. eines Naidas verlangen weil unser 6jähriger es kaputt gemacht hat 8)

Gruß
santiago
Zuletzt geändert von santiago am 11. Mär 2012, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo,

vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

@ Maryanne: Der Mitschüler hat das Hörgerät nach dem Sportunterricht in der Umkleide längere Zeit unter fließendes Wasser gehalten - warum, konnte er später selbst nicht mehr sagen.

Grundsätzlich unterliegen die Schüler während der Schulzeit dem Unfallschutz nach dem SGB VII. Geht bei einem Unfall ein Hilfsmittel kaputt, ist dies nach § 8 Absatz 3 SGB VII geschützt und von der Unfallkasse zu ersetzen. Da aber das "Duschen" von Hörgeräten ohne Unfall nicht unter den Versicherungsschutz nach dem SGB VII fällt, zahlt die Unfallkasse nicht.

Die Krankenkasse hat abgelehnt - die Zerstörung beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit. Deshalb tritt die KK nicht ein. Dass das Hörgerät nicht von dem Versicherten dem Wasser ausgesetzt wurde, tut angeblich nichts zur Sache. Außerdem würde die (tatsächlich nicht bestehende) Privathaftpflicht des Schülers vorgehen.

@Emil: die Familie des Mitschülers kann man keinesfalls in Anspruch nehmen - sie bezieht Transferleistungen und kommt schon so nur leidlich über die Runden

@Jochen: In der Umkleide war (wie wahrscheinlich in den meisten Schulen) überhaupt keine Aufsichtsperson. Deshalb hatte ich schon in Richtung Haftpflicht der Schule gedacht. Die Schulleitung meinte aber, dass die Haftpflicht in der Pause nicht greife - und für mitgebrachte Sachen von Schülern erst recht nicht.

Schließen denn Schulen eine separate Haftpflicht ab, wie dies Privatbürger tun und können da die Vertragsbedingungen genauso unterschiedlich sein oder haftet die Staatskasse nach einheitlichen Konditionen bei Aufsichtspflichtsverletzungen der Lehrer?
Zuletzt geändert von Kaja am 11. Mär 2012, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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cooper
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#8

Beitrag von cooper »

Hallo Kaja,

dass die Umkleidezeiten Pausezeiten seien, halte ich als aller erstes für ein Gerücht, schließlich verbringen die Schüler ihre Pausen nicht in der Umkleide und die Umkleiden sind auch kein Pausenbereich. Mal ganz davon zu schweigen, dass Schulen selbstverständlich auch während der Pausen eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht haben.

Darüber hinaus kann sich die Schule auch nicht darauf berufen, für von Kindern mitgebrachte Gegenstände nicht haften zu müssen. Ein Hörgerät ist wie eine Brille ein notwendiges Hilfsmittel und nicht etwa ein unverlangt mitgebrachter Gegenstand.

Im vorliegenden Fall spielt das aber keine Rolle. Das Hörgerät ist vorsätzlich zerstört worden, somit haftet der Verursacher -- der Mitschüler, bzw. dessen Eltern aufgrund der Minderjährigkeit. Insofern verweist die Gesetzliche Unfallversicherung zu Recht auf die Haftpflicht der Eltern bzw. auf die Haftung der Eltern.

Allerdings auch nur, wenn der Mitschüler bereits sein siebtes Lebensjahr vollendet hat. Vor dem siebten Lebensjahr sind Kinder grundsätzlich nicht schuldfähig, deshalb können sie (bzw. deren Eltern) auch nicht zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld herangezogen werden -- sondern es ist "allgemeines Lebensrisiko", dass einem ein Kind einen Schaden zufügt, der Geschädigte hat also keinen Anspruch auf Ersatz. Es sei denn, er kann den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was aber i.d.R. schwierig ist, dann käme eine Haftung der Eltern infrage.

Also konkret: Ist der Mitschüler bereits sieben, haften seine Eltern. Ist er jünger, geht ihr leer aus. Von der Schule oder der Krankenkasse werdet ihr leider kein Geld bekommen. Ach wäre das Hörgerät doch einfach verloren gegangen...

Vielleicht nimmt die Familie des Mitschülers den Fall ja zum Anlass, mal drüber nachzudenken, wie grob fahrlässig es ist, als Eltern von Kindern keine Familien-Haftpflichtversicherung zu haben! Dadurch haben sich schon etliche Familien bis an ihr Lebensende ruiniert!

Viele Grüße, Mirko
Zuletzt geändert von cooper am 11. Mär 2012, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Mirko,
cooper hat geschrieben:dass die Umkleidezeiten Pausezeiten seien, halte ich als aller erstes für ein Gerücht, schließlich verbringen die Schüler ihre Pausen nicht in der Umkleide und die Umkleiden sind auch kein Pausenbereich. Mal ganz davon zu schweigen, dass Schulen selbstverständlich auch während der Pausen eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht haben.
in diesem Fall verbringen die Schüler die Pause tatsächlich in der Umkleide. Der Sportunterricht findet bis zum Ende der Schulstunde statt. Die Pause dient dem Umziehen und direkt danach geht der Unterricht weiter.
cooper hat geschrieben:Darüber hinaus kann sich die Schule auch nicht darauf berufen, für von Kindern mitgebrachte Gegenstände nicht haften zu müssen. Ein Hörgerät ist wie eine Brille ein notwendiges Hilfsmittel und nicht etwa ein unverlangt mitgebrachter Gegenstand.
Weißt du, wo man das nachlesen kann?
cooper hat geschrieben:Im vorliegenden Fall spielt das aber keine Rolle. Das Hörgerät ist vorsätzlich zerstört worden, somit haftet der Verursacher -- der Mitschüler, bzw. dessen Eltern aufgrund der Minderjährigkeit.
Ich würde nicht so weit gehen und annehmen, dass der Junge vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tat mit all ihren Folgen. Ich denke, der Mitschüler wusste nicht, dass Hörgeräte durch Wasser zerstört werden und er wollte dies auch nicht. Möglicherweise wollte er Schmutz beseitigen und hat es mit viel Wasser versucht. Fahrlässig ist das schon, aber ob das schon als vorsätzlich anzusehen ist? Wäre die Sachlage anders, wenn "nur" grobe Fahrlässigkeit vorliegen würde?
cooper hat geschrieben:Allerdings auch nur, wenn der Mitschüler bereits sein siebtes Lebensjahr vollendet hat. Vor dem siebten Lebensjahr sind Kinder grundsätzlich nicht schuldfähig, deshalb können sie (bzw. deren Eltern) auch nicht zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld herangezogen werden -- sondern es ist "allgemeines Lebensrisiko", dass einem ein Kind einen Schaden zufügt, der Geschädigte hat also keinen Anspruch auf Ersatz. Es sei denn, er kann den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was aber i.d.R. schwierig ist, dann käme eine Haftung der Eltern infrage.

Also konkret: Ist der Mitschüler bereits sieben, haften seine Eltern. Ist er jünger, geht ihr leer aus. Von der Schule oder der Krankenkasse werdet ihr leider kein Geld bekommen. Ach wäre das Hörgerät doch einfach verloren gegangen...

Vielleicht nimmt die Familie des Mitschülers den Fall ja zum Anlass, mal drüber nachzudenken, wie grob fahrlässig es ist, als Eltern von Kindern keine Familien-Haftpflichtversicherung zu haben! Dadurch haben sich schon etliche Familien bis an ihr Lebensende ruiniert!
Der Mitschüler ist bereits acht Jahre - allerdings erheblich entwicklungsverzögert. Die Familie kommt aus einem Kulturkreis, in dem private Haftpflichtversicherungen nicht üblich sind. Es war schon schwierig, herauszufinden, ob sie eine besitzen, weil die Eltern mit der Frage danach schon nichts anfangen konnten.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
santiago
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#10

Beitrag von santiago »

Hallo!
Juristisch kann ich dazu nichts beitragen aber ich stelle mir diese Situation gerade so richtig bildlich vor:

Kaja läutet an der Tür einer Transferleistungen beziehenden Familie mit Migrationshintergrund "Grüß Gott, ihr erheblich entwicklungsverzögerter 8jähriger hat das HG meines Sohnes zerstört und ich hätte jetzt gerne das Geld dafür"...

Echt eine blöde Situation wenn weder Schule noch KK zahlen wollen :\

Gruß
santiago
karasi
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#11

Beitrag von karasi »

Hallo Kaja,

ich nehme an, dass ihr immer noch in dem Bundesland wohnt, dass du mir damals genannt hast? Frage, da jedes Bundesland ja ein anderes Schulgesetzt hat.

Grundsätzlich gilt:

Der Schüler muss sich "beaufsichtigt fühlen" (siehe AV Aufsicht). Das bedeutet aber nicht, dass der Lehrer immer neben dem Schüler stehen muss oder in der Umkleidekabine sein muss. Insofern muss man da ganz vorsichtig mit den Begriffen "Aufsichtspflichtsverletzung" umgehen. Insofern stimmt die Aussage der Schule.

Du kannst in der AV Aufsicht/ 9(4) nachsehen. Da geht es um den Schadensersatzanspruch, u.a. auch darum, dass das Land grundsätzlich nur dann haftet, wenn die Dinge, die in die Schule mitgebracht werden auch für den Unterricht erforderlich sind. Ein HG ist ja in diesem Fall erforderlich. Nicht erfoderlich wären teure Handys und andere Wertgegenstände.

Allerdings kommst du damit ja nicht weit, da nur gehaftet wird, wenn die Dienstkraft schuldhaft (d.h. mindestens fahrlässig) gehandelt hat. Und da beruft man sich, wie oben bereits angemerkt darauf, dass der Schüler sich beaufsichtigt fühlen muss, aber der Lehrer nicht im Raum mit den Toiletten, Waschbecken anwesend sein muss. Logischerweise.

Insofern wird die Schule nicht haften müssen.

Grüße!
Zuletzt geändert von karasi am 12. Mär 2012, 00:50, insgesamt 1-mal geändert.
cooper
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#12

Beitrag von cooper »

Hallo Kaja,

die Frage, ob der Mitschüler schuldfähig ist oder nicht (aufgrund seiner Entwicklungsverzögerung) bringt euch leider nicht weiter -- denn sollte er nicht schuldfähig sein, habt ihr gar keine Ersatzansprüche. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, das ein Kind vor vollendung des 7. Lebensjahrs noch nicht ausreichend in der Lage ist, richtig und falsch zu unterscheiden, als dass man ihm z.B. Vorsatz unterstellen könnte.

Zur Anwendung kommt das regelmäßig, wenn Kinder mit Fahrrädern gegen geparkte Autos fahren oder beim schieben mit dem Lenker am Auto entlang kratzen -- ist das Kind unter 7, kann der Autofahrer nur hoffen, dass er eine Vollkasko hat, oder er bleibt auf dem Schaden sitzen. Wobei manche Haftpflichversicherungen kulanterweise den Schaden trotzdem übernehmen (sofern man halt eine hat), um den Familien Prozesse zu ersparen -- denn die Autofahrer finden die Regelung regelmäßig ziemlich ungeil.

Auch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bringt euch nicht weiter -- beides ist Eigenverschulden, in beiden Fällen haftet der Verursacher, also wieder der Mitschüler bzw. dessen Eltern. Und liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor, haftet der Mitschüler gar nicht -- was euer Problem genauso wenig löst.

So blöd es ist, ich fürchte, euch wird nichts anderes übrig bleiben, als die Familie des Mitschülers in die Haftung zu nehmen. Und wenn die nicht zahlen können, habt ihr ein richtig großes Problem. Denn ich sehe derzeit niemanden, der da einspringen würde. Keine Krankenkasse, keine Unfallversicherung. Das hat man jetzt von seiner Ehrlichkeit. Wäre das Hörgerät nach dem Sportunterricht einfach unauffindbar gewesen, also verloren gegangen, hätte die Krankenkasse längst ein neues bezahlt :(

Und hättet ihr eine Hörgeräteversicherung, wäre die Sache auch kein Problem gewesen -- die hätte nämlich erst einmal zahlen müssen, auch wenn sie sich das Geld von der Familie des Schülers zurückgeholt hätte.

Viele Grüße, Mirko
schimmy66

Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#13

Beitrag von schimmy66 »

Hallo,

schau mal bitte ob ihr in eurer Privathaftpflichtvers. eine »Forderungsausfalldeckung« habt.
Die Versicherung ersetzt dann auch einen Schaden, den ein Dritter verursacht hat, wenn dieser selbst keine Privathaftpflichtversicherung hat.
Kaja
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#14

Beitrag von Kaja »

Hallo Mirko,

für mich besteht da ein Wertungswiderspruch: wenn der Mitschüler zugeschlagen und dabei das Hörgerät zerstört hätte, wäre es ein Unfall und die Unfallkasse würde anstandslos zahlen. Bei viel weniger "krimineller Energie" wird der Verursacher in die Haftung genommen?

Außerdem besteht Schulpflicht. Die Eltern des Mitschülers sollten deshalb doch eigentlich davon ausgehen, dass nicht nur ihr Sohn vor Schäden geschützt wird, sondern dieser auch davor bewahrt wird, anderen Schäden zuzufügen. Die Eltern selbst können ihn ja nicht daran hindern.

Insofern sehe ich hier auch bei deinem Beispiel mit dem Fahrrad, das ein Auto zerkratzt, entsprechende Parallelen. Wenn Eltern ihr entwicklungsverzögertes achtjähiges Kind allein mit einem Fahrrad vor die Tür schicken, könnte man schon über eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachdenken. Gleiches muss für Lehrer gelten, die wissen, dass sich in der Klasse ein Kind befindet, das nicht die Einsichtsfähigkeit hat, die man üblicherweise von einem Achtjährigen erwartet.
cooper hat geschrieben:Auch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bringt euch nicht weiter -- beides ist Eigenverschulden, in beiden Fällen haftet der Verursacher, also wieder der Mitschüler bzw. dessen Eltern. Und liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor, haftet der Mitschüler gar nicht -- was euer Problem genauso wenig löst.
bei leichter Fahrlässigkeit würde die KK das Hörgerät ersetzen.
cooper hat geschrieben:Das hat man jetzt von seiner Ehrlichkeit. Wäre das Hörgerät nach dem Sportunterricht einfach unauffindbar gewesen, also verloren gegangen, hätte die Krankenkasse längst ein neues bezahlt
Wir hatten uns gewundert, warum das Gerät nicht funtkioniert und den Akustiker um Hilfe gebeten. Dieser hat den Wasserschaden festgestellt und dies der KK mit Bitte um Ersatz mitgeteilt. Die KK hat abgelehnt, weil ein Wasserschaden immer auf mindestens grober Fahrlässigkeit beruht. Weil wir wissen, dass unserem Sohn klar ist, dass sich Hörgeräte und Wasser nicht vertragen, haben wir die Sache hinterfragt, mit Hilfe der anderen Mitschüler den (ungefähren) Verlauf in Erfahrung gebracht und uns deshalb an die Schule gewandt. Diese hat sich dann mit der KK "kurzgeschlossen", um die Zahlungspflicht auf diese zu verlagern.

@Karasi: vielen Dank für den Hinweis auf die AV Aufsicht. Damit kann ich schon sehr viel anfangen. Für mich stellt sich im konkreten Fall aber die Frage, ob sich diese konkrete Klasse mit einigen erheblich entwicklungsverzögerten Kindern und Schülern mit Förderbedarf E tatsächlich beaufsichtigt gefühlt hat. Dafür dürfte einigen Schülern die notwendige Reife gefehlt haben. Und wo waren eigentlich die Schulhelfer, die in der Klasse tätig sind? Wenn diese auch nicht für die gesamte Schulzeit zum Einsatz kommen - hier wäre wohl ein notwendiges Betätigungsfeld.

@schimmy: Unsere Privathaftplicht ist über 20 Jahre alt - gab es damals eine Forderungsausfalldeckung schon? Eine solche Verischerung kannte ich bisher nur bei Unternehmern, die mit größeren Forderungsausfällen rechnen mussten.

@alle: mit euren Ideen habe ich erst einmal einen Widerspruch an die KK formuliert und darauf hingewiesen, dass im konkreten Fall nicht von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen ist. Auf der Basis der AV Aufsicht werde ich noch einmal das Gespräch mit der Schule suchen - einige Informationen der Schulleitung scheinen da ja nicht zu stimmen. Ich danke euch für eure Hilfe.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 13. Mär 2012, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Kaja
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Re: Haftung für in der Schule zerstörtes Hörgerät?

#15

Beitrag von Kaja »

Hallo,

die Krankenkasse hat nun, nach längerem Schriftwechsel, die Kosten der neuen Hörgeräte übernommen. Vielen Dank allen, die mich mit guten Ideen unterstützt haben.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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