Ambulante Reha und Freistellung von der Arbeit

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Marioadorf
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Ambulante Reha und Freistellung von der Arbeit

#1

Beitrag von Marioadorf »

Halo alle miteinander,

ich habe in der nächsten Woche meine Ersteinstelung meines CI´s. Da es ja ziemlich viele Anpassungen geben wird, habe ich folgende Frage. Bekomme ich jedes mal einen Krankenschein von meinem HNO-Arzt oder muss der Arbeitgeber mich für die Zeit der ambulanten Reha freistellen? Mein Arbeitgeber kommt mir immer mit der Gleitzeit die wir haben nur ist es bei mir so dass ich in BRB wohen die Anpassung in Potsdam sein wird und ich bei Belzig arbeite. Wie sieht es rechtlich aus. Wie lange dauert eigentlich im Durchschnitt die Anpassung vor Ort?? Vielen Dank im voraus
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Ambulante Reha und Freistellung von der Arbeit

#2

Beitrag von Kaja »

schau mal hier:
Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.
§ 3 EntgFG regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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