guten Abend,
bin neu hier und habe sofort eine Frage....
Habe ich laut Hörtest einen höheren Anspruch auf Zuzahlung ?
lg
Panther1
Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
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Re: Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Hallo Panther,
leider hast Du mit den Werten noch keinen Anspruch auf den erhöhten Zuschuss nach WHO4.
Um diesen zu bekommen muss dein durchschnittlicher HV auf beiden Ohren bei den Frequenzen: 0,5 / 1 / 2 / 4kHz > 80dB sein. Nicht messbare Werte werden mit 120dB angenommen.
Bei Dir sind es: rechts: 78,75dB und links: 47,5dB.
Du liegst also noch ein gutes Stück weg von den erforderlichen Werten.
Aber wie sagt unsere Sachbearbeiterin von der AOK immer: "über den "Kassenpreis" kann man jederzeit verhandeln..." was Sie halt nicht sagt: zur Not muss diese Verhandlung vor dem Sozialgericht erfolgen ...
Du kannst folgendes machen: Geh zu deiner Krankenkasse und lass Dir einen Bescheid geben wie hoch Dein Zuschuss ist. Gegen diesen Bescheid legst du dann Wiederspruch ein. Am besten ist es allerdings vorher schon "dein" Hörgerät gefunden zu haben.
Aber dazu findest du hier im Forum genügend und ausführliche Tröts.
:jump: just my 2 Cents.
leider hast Du mit den Werten noch keinen Anspruch auf den erhöhten Zuschuss nach WHO4.
Um diesen zu bekommen muss dein durchschnittlicher HV auf beiden Ohren bei den Frequenzen: 0,5 / 1 / 2 / 4kHz > 80dB sein. Nicht messbare Werte werden mit 120dB angenommen.
Bei Dir sind es: rechts: 78,75dB und links: 47,5dB.
Du liegst also noch ein gutes Stück weg von den erforderlichen Werten.
Aber wie sagt unsere Sachbearbeiterin von der AOK immer: "über den "Kassenpreis" kann man jederzeit verhandeln..." was Sie halt nicht sagt: zur Not muss diese Verhandlung vor dem Sozialgericht erfolgen ...
Du kannst folgendes machen: Geh zu deiner Krankenkasse und lass Dir einen Bescheid geben wie hoch Dein Zuschuss ist. Gegen diesen Bescheid legst du dann Wiederspruch ein. Am besten ist es allerdings vorher schon "dein" Hörgerät gefunden zu haben.
Aber dazu findest du hier im Forum genügend und ausführliche Tröts.
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Asterix79, HG-Akustik-Meister, Augenoptiker
[hr]
Ich tue Recht und scheue keinen Feind. (aus "Wilhelm Tell", Friedrich Schiller)
Im Krieg wird kein zweiter Preis vergeben. (Omar N. Bradley)
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Re: Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Ok. danke für die schnelle Antwort und sofort die nächste Frage hinter her.
Habe heute meine Siemens DirHG mit LPH Passtücke bekommen und ich höre jetzt meine eigene Stimme etwas anders als mit den Schirmchen .
Wie kommt das ?
lg
Panther1
Habe heute meine Siemens Dir
Wie kommt das ?
lg
Panther1
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hilde_tuchel
- Beiträge: 70
- Registriert: 30. Mai 2014, 11:49
- 11
Re: Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Hallo, Panther, vielleicht weißt du es noch nicht, daß die KK kürzlich die Festbeträge angehoben haben, sie treten am 1.11.2013 in Kraft.
Für das 1. gibt es netto 733,59, für das 2. 586,87 €. Vielleicht solltest du mit dem Kauf noch bis 1.11. warten, falls du noch nicht unterschrieben hast. Sonst gibt es Stellen, die dir behilflich sein können. hast du die ärztliche Verordnung schon abgegeben? Das ist schlecht!
Viel Glück!
Für das 1. gibt es netto 733,59, für das 2. 586,87 €. Vielleicht solltest du mit dem Kauf noch bis 1.11. warten, falls du noch nicht unterschrieben hast. Sonst gibt es Stellen, die dir behilflich sein können. hast du die ärztliche Verordnung schon abgegeben? Das ist schlecht!
Viel Glück!
Re: Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Hallo Panther,
die eigene Stimme hört man normalerweise ja mehr über den Knochen als das man sie tatsächlich selber über die Ohren hört. Deine Stimme hast du bisher nur als Knochen-stimme gekannt, die "richtige" Stimme, also die die andere hören ist die die du über die Hörgeräte hörst.
Je weiter das Passstück zu ist, desto mehr hörst du deine eigene Stimme über dieHG , daher klingt sie für dich anders und ungewohnt.
BeiSchirmchen war dieser Effekt also minimalst, und jetzt bei den Passtücken tritt er erst wirklich auf.
Da dieHG deine Stimme auch verstärken ist sie lauter als deine Knochenstimme, daher hörst du sie nun mehr raus.
So habe ich es verstanden als meinAku mir das erklärt hat ^^
LG
die eigene Stimme hört man normalerweise ja mehr über den Knochen als das man sie tatsächlich selber über die Ohren hört. Deine Stimme hast du bisher nur als Knochen-stimme gekannt, die "richtige" Stimme, also die die andere hören ist die die du über die Hörgeräte hörst.
Je weiter das Passstück zu ist, desto mehr hörst du deine eigene Stimme über die
Bei
Da die
So habe ich es verstanden als mein
LG
Beidseits mittlerweile hochgradig bis an Taubheit-grenzend SH
(Progredient, "Badewannen"kurve)
Versorgt mit (re) Marvel CI von AB 03/23 und (li) Phonak Naida Link M
(Progredient, "Badewannen"kurve)
Versorgt mit (re) Marvel CI von AB 03/23 und (li) Phonak Naida Link M
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mitschreibender Gast
Re: Recht auf mehr Zuzahlung von der Krankenkasse ?
Hallo,
@Hilde
Nicht die Krankenkasse sondern der Gesetzgeber hat diesen Betrag erstellt. Das heißt noch lange nicht, dass dieKK diese in die Verträge so übernehmen, denn der Gesetzgeber hat nicht hineingeschrieben, ob dieser Betrag auch die Reparaturpauschale enthält oder nicht. Also erst einmal abwarten, was den Krankenkasse so alles einfällt.
Zum Thema Klang der eigenen Stimme.
Der Mensch hört sich selbst über zwei wege. Einmal der Luftschall und einmal der Knochenschall, der vom Kehlkopf aus über die Knochen auf das Ohr überträgt. Dabei geraten die Wände des Gehörgangs in Schwingungen und eine schwingende Fläche gibt den Schall ab. Ist der Gehörgang nicht verschlossen, kann dieser Schall (der überwiegend tieftönig ist) aus dem Gehörgang nach außen abfließen. So auch bei einer offenen Versorgung. Wird die Versorgung geschlossener, dann kann dieser tieftönige Schall nicht abfließen und trifft zusammen mit dem Schall aus den Hörgerät auf das Trommelfell. Dadurch wirkt die eigene Stimme brummiger und eventuell auch hallig. Das muss man dann mit der Einstellung des Hörgerätes berücksichtigen.
So oder so, die eigene Stimme klingt immer anders als vorher ohne Hörgeräte und man muss sich daran gewöhnen. Man braucht aber keine Angst habe, denn der Klang der eigenen Stimme, so wie sie andere Personen hören ändert sich eher nicht.
Gruß
ein mitschreibender Gast
@Hilde
Nicht die Krankenkasse sondern der Gesetzgeber hat diesen Betrag erstellt. Das heißt noch lange nicht, dass die
Zum Thema Klang der eigenen Stimme.
Der Mensch hört sich selbst über zwei wege. Einmal der Luftschall und einmal der Knochenschall, der vom Kehlkopf aus über die Knochen auf das Ohr überträgt. Dabei geraten die Wände des Gehörgangs in Schwingungen und eine schwingende Fläche gibt den Schall ab. Ist der Gehörgang nicht verschlossen, kann dieser Schall (der überwiegend tieftönig ist) aus dem Gehörgang nach außen abfließen. So auch bei einer offenen Versorgung. Wird die Versorgung geschlossener, dann kann dieser tieftönige Schall nicht abfließen und trifft zusammen mit dem Schall aus den Hörgerät auf das Trommelfell. Dadurch wirkt die eigene Stimme brummiger und eventuell auch hallig. Das muss man dann mit der Einstellung des Hörgerätes berücksichtigen.
So oder so, die eigene Stimme klingt immer anders als vorher ohne Hörgeräte und man muss sich daran gewöhnen. Man braucht aber keine Angst habe, denn der Klang der eigenen Stimme, so wie sie andere Personen hören ändert sich eher nicht.
Gruß
ein mitschreibender Gast
