erinnert Ihr Euch noch an die Diskussion wegen des mir zustehenden GdB?
rhae hatte es ja gut zusammengefasst:
Ich habe weitergemacht und habe jetzt ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk bekommen.Als Résumé der Diskussion würde ich ja zum Weitermachen raten. Viel verlieren kann Schubiga eigentlich nicht, max. die eigenen Anwaltskosten und die muss sie bei Annahme des Vergleichs auch schon bezahlen.
Wenn sie Glück hat, geht der Richter auf die SH seit frühester Kindheit ein und gibt einen GdB 100 mit RF und GL. Hat sie weniger Glück bekommt sie GdB 90 mit RF+GL (sie ist laut Gutachter taub) und falls sie Pech hat bekommt sie das Angebot aus dem Vergleich, also GdB 90 und RF ohne GL. Im letzten Fall kommen eben die eigenen Anwaltskosten dazu.
Ist nur meine Meinung, aber ich würde weiter machen.
vg Ralph
Das VA bietet ein Anerkenntnis an, welches ich natürlich angenommen habe:
Damit ist meine Behinderung seit Geburt zwar nicht berücksichtigt, aber im Endeffekt habe ich das Maximum erreicht.Nach den Angaben der Gutachterin ergibt sich aus dem Sprachaudiogramm ein beidseitiger prozentualer Hörverlust von 100%. Damit kann die Schwerhörigkeit mit einem Einzel-GdB von 80 bewertet werden, wie er für Taubheit vorgesehen ist. Zusätzlich fehlen bei der Klägerin die Ohrmuscheln. Beim Fehlen von zwei Ohrmuscheln kann in Verbindung mit der beschriebenen Schwerhörigkeit ein Gesamt-GdB von 100 vertreten werden. Nachdem die Voraussetzungen für Taubheit gegeben sind, sind auch die Voraussetzungen für "GL" und "RF" gegeben.
Vielen lieben Dank nochmal an alle Forenmitglieder, die mir mit guten Ratschlägen und Informationen geholfen haben :}
schubiga