Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

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schubiga
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Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#1

Beitrag von schubiga »

Hallo,
erinnert Ihr Euch noch an die Diskussion wegen des mir zustehenden GdB?
rhae hatte es ja gut zusammengefasst:
Als Résumé der Diskussion würde ich ja zum Weitermachen raten. Viel verlieren kann Schubiga eigentlich nicht, max. die eigenen Anwaltskosten und die muss sie bei Annahme des Vergleichs auch schon bezahlen.

Wenn sie Glück hat, geht der Richter auf die SH seit frühester Kindheit ein und gibt einen GdB 100 mit RF und GL. Hat sie weniger Glück bekommt sie GdB 90 mit RF+GL (sie ist laut Gutachter taub) und falls sie Pech hat bekommt sie das Angebot aus dem Vergleich, also GdB 90 und RF ohne GL. Im letzten Fall kommen eben die eigenen Anwaltskosten dazu.

Ist nur meine Meinung, aber ich würde weiter machen.

vg Ralph
Ich habe weitergemacht und habe jetzt ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk bekommen.
Das VA bietet ein Anerkenntnis an, welches ich natürlich angenommen habe:
Nach den Angaben der Gutachterin ergibt sich aus dem Sprachaudiogramm ein beidseitiger prozentualer Hörverlust von 100%. Damit kann die Schwerhörigkeit mit einem Einzel-GdB von 80 bewertet werden, wie er für Taubheit vorgesehen ist. Zusätzlich fehlen bei der Klägerin die Ohrmuscheln. Beim Fehlen von zwei Ohrmuscheln kann in Verbindung mit der beschriebenen Schwerhörigkeit ein Gesamt-GdB von 100 vertreten werden. Nachdem die Voraussetzungen für Taubheit gegeben sind, sind auch die Voraussetzungen für "GL" und "RF" gegeben.
Damit ist meine Behinderung seit Geburt zwar nicht berücksichtigt, aber im Endeffekt habe ich das Maximum erreicht.
Vielen lieben Dank nochmal an alle Forenmitglieder, die mir mit guten Ratschlägen und Informationen geholfen haben :}
schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
rhae
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#2

Beitrag von rhae »

Hey gratuliere, GdB 100 mit RF und GL sind doch prima und die Begründung ist halt speziell auf Deinen Fall abgestimmt und auch OK. :-)

Bleibst Du auf Gerichts- oder Anwaltskosten sitzen? - Ich vermute mal nicht, sonst hättest Du es sicher noch erwähnt.

:freude:

vg Ralph
schubiga
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#3

Beitrag von schubiga »

Hallo Ralph,
nein ,ich zahle nichts. Meine Rechtsschutzversicherung hat alles übernommen und hatte auch schon die Zusage gegeben, ein zweites Gutachten nach §109 SGG zu übernehmen. Dies war aber nicht mehr nötig, da das Anerkenntnisschreiben des VA diesen in meinen Augen völlig unnötigen Streit beendete. Ich bin happy! Vielen Dank nochmal und lieben Gruß
schubiga
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roelecm
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#4

Beitrag von roelecm »

Wie lange hat der ganze Prozeß gedauert ?
Habe mir jetzt auch einen Anwalt genommen, da mir das VA das GL-Merkmal nicht anerkennen will.
von Geburt an bds sh,Sonderschule Magdeburg/Halberstadt;11/2010 re CI-OP
2.CI-OP li 9.11.2011,beides MED-EL
schubiga
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#5

Beitrag von schubiga »

Es hat fast genau ein Jahr gedauert von der Beantragung bis zum jetzigen Anerkenntnis des VA. Mit dem Merkzeichen "GL" gab es bei mir auch Schwierigkeiten, da das VA ständig von "an Taubheit grenzend Schwerhörig" ausging, obwohl ich einen 100% Hörverlust nachweisen konnte und somit als "Taub" gelte. Ohne Sprachstörungen gibt es das "GL" nur, wenn man "Taub" ist.
Gruß schubiga
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roelecm
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#6

Beitrag von roelecm »

gibt es ein Urteil vom Gericht, könntest es mir per PN schicken ?
Gruß Micha
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schubiga
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#7

Beitrag von schubiga »

Es gibt kein Gerichtsurteil ! Das erste Gutachten habe ich durch meine Anwältin anzweifeln lassen und vor dem Sozialgericht einen Antrag auf ein Gegengutachten nach §109 SGG gestellt. Bevor dieses Gegengutachten aber gemacht werden konnte, kam das Angebot des VA in Form eines Anerkenntnisses.
Gruß schubiga
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pascal2
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Re: Fragen zum GdB/ jetzt ist alles geklärt

#8

Beitrag von pascal2 »

Anscheinend gibt es weder bei Ärzten noch bei Krankenhäusern das Wort "Taub".
Ich muß jedes mal hinterherrennen, daß das so in den Unterlagen geschrieben wird.
Jetzt liegen mir wieder die neuesten Unterlagen vom Krankenhaus und von meinem Arzt vor.
Da stet schon wieder "An Taubheit grenzend" drin.
Langsam habe ich das Gefühl, das wird mit voller Absicht ständig geändert.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
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