Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich hatte einen Antrag auf GdB gestellt der mit 30% bewilligt wurde. Habe daraufhin Widerspruch eingelegt, da in der Begründung meine Schwerhörigkeit nicht berücksichtigt wurde.
Der weitere Bescheid, wider nur 30%.
Mein Hörvermögen hat aber in der Zeit des Widerspruchs weiter nachgelassen.
Kann ich auf den Bescheid meines Widerspruchs erneut einen Widerspruch einlegen oder muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?
Antrag GdB
Re: Antrag GdB
Hallo Gerd,
dein Beitrag ist schon etwas älter - aber vielleicht schaust du ja doch noch rein.
1. Ist der (2.) Bescheid ein Widerspruchsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung)? Dann wäre die Klage das richtige Rechtsmittel.
2. Ist das Schreiben nur eine Mitteilung, dass nicht abgeholfen werden kann, dann will dich das Amt nur darüber informieren, dass die Akte an die Widerspruchsbehörde geht, die dann den (klagefähigen) Widerspruchsbescheid erlässt.
3. Du kannst jederzeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Viele Grüße
dein Beitrag ist schon etwas älter - aber vielleicht schaust du ja doch noch rein.
1. Ist der (2.) Bescheid ein Widerspruchsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung)? Dann wäre die Klage das richtige Rechtsmittel.
2. Ist das Schreiben nur eine Mitteilung, dass nicht abgeholfen werden kann, dann will dich das Amt nur darüber informieren, dass die Akte an die Widerspruchsbehörde geht, die dann den (klagefähigen) Widerspruchsbescheid erlässt.
3. Du kannst jederzeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Antrag GdB
Hallo,
habe vorletzte Woche eine Behindertenausweis beantragt,
bin jetzt etwas unsicher wie hoch die GdB ausfalle wird. habe hier gelesen, dass bei angeborener Schwerhörigkeit der GdB automatisch 100 ist stimmt das ?
Kann ich jemand mein Audiogramme schicken , damit mir jemand sagen kann, welche werte ich eingeben muss ?
Gruß Jürgen_Menzer
habe vorletzte Woche eine Behindertenausweis beantragt,
bin jetzt etwas unsicher wie hoch die GdB ausfalle wird. habe hier gelesen, dass bei angeborener Schwerhörigkeit der GdB automatisch 100 ist stimmt das ?
Kann ich jemand mein Audiogramme schicken , damit mir jemand sagen kann, welche werte ich eingeben muss ?
Gruß Jürgen_Menzer
Re: Antrag GdB
Hallo 
100GdB bekommt man nur, wenn man nachweislich vor dem 7.LJ an Taubheit grenzend oder taub war.
Ohne Nachweis geht das nicht.
Wenn Du möchtest, kannst Du sie mir schicken und ich erkläre es Dir dann.
Lieben Gruß
Kim

100GdB bekommt man nur, wenn man nachweislich vor dem 7.LJ an Taubheit grenzend oder taub war.
Ohne Nachweis geht das nicht.
Wenn Du möchtest, kannst Du sie mir schicken und ich erkläre es Dir dann.
Lieben Gruß
Kim
Trage bilateral Naida Q70 CI von Advanced Bionics - CCIC Tübingen -
Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
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