Wie hoch musste der GdB sein?

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Jule1402
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Wie hoch musste der GdB sein?

#1

Beitrag von Jule1402 »

Hallo Zusammen!

Unserer Tochter ist mittlerweile 7 Jahre alt.

Sie war bis zur Einschulungsuntersuchung vor zwei Jahren völlig unauffällig.
Die Sprachentwicklung war sehr gut, eigentlich noch besser, als bei ihren beiden älteren Geschwistern.

Bei der dieser Untersuchung wurde nun aber festgestellt das unsere Sophia nicht richtig hört. Nach einem langen hin und her und vielen Untersuchungen wurde festgestellt, dass sie auf dem linken Ohr nur noch ein Hörvermögen von 15% hat und auf dem rechten Ohr noch 70%.

Zwischenzeitlich geht sie inklusiv in die zweite Klasse einer Regelgrundschule und ist mit Hörgeräten versorgt.
Ich glaube, dass sie ihre Schwerhörigkeit immer sehr gut selber kompensieren konnte. Ob es eine angeborene Schwerhörigkeit oder eine erworbene ist konnte uns niemand von den Ärzten sagen.

Ich habe nun natürlich Angst, dass das gute Ohr noch schlechter wird.. :-(

Wir haben nun einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Könnt ihr mir sagen wie viel % und welche Merkzeichen sie haben müsste?

Liebe Grüße

Jule
rhae
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#2

Beitrag von rhae »

Hallo Jule,

der Hörverlust von 15% auf dem einen Ohr gehört noch in den Bereich der Normalhörigkeit, daher gibt es auch mit dem schlechten Ohr zusammen keinen nennenswerten GdB zuerkannt, Merkzeichen auch nicht. Einen GdB von 10 kann man bei der zuständigen Tabelle ablesen - Tabelle D

vg Ralph :computer:
Jule1402
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#3

Beitrag von Jule1402 »

Sie hat auf dem linken Ohr einen Hörverlust von 85% und auf dem rechten 30% !!

Das Hörvermögen liegt bei 15% und 70 % !
rhae
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#4

Beitrag von rhae »

Ups hatte Hörverlust und Hörvermögen vertauscht (letzteres steht aber auch sehr selten auf einer Diagnose). Also dann kommt ein GdB von 30 raus, keine Merkzeichen.

vg Ralph
Jule1402
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#5

Beitrag von Jule1402 »

Danke für deine schnelle Antwort. :-)

Ohne Merkzeichen?

Ich dachte das der Hörverlust von 85% schon quasi als taub gilt.
Gibt es nicht auch einen Unterschied wenn die Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr auftritt. Ich hab mal gelesen, dass die Sprachentwicklung auch berücksichtigt wird. (die ist bei unserer Tochter ja sehr gut)
Unser Arzt meinte, wir sollten einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ich überlege grad, ob sich das überhaupt lohnen würde.
Alles unter 50% würde uns ja eh nichts bringen, oder??

LG Jule
Eisschwert
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#6

Beitrag von Eisschwert »

wo ich damals mein schwerbehinderten ausweiß bekommen habe (jahr weiss ich nicht mehr glaub war 1995 sowas) habe ich ihn gerade noch bekommen. 50% wars bei mir so gewesehn..
rhae
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Re: Wie hoch musste der GdB sein?

#7

Beitrag von rhae »

Jule1402 hat geschrieben: Ich dachte das der Hörverlust von 85% schon quasi als taub gilt.
Gibt es nicht auch einen Unterschied wenn die Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr auftritt. Ich hab mal gelesen, dass die Sprachentwicklung auch berücksichtigt wird. (die ist bei unserer Tochter ja sehr gut)
Also Deine Tochter ist auf einem Ohr geringradig und auf dem anderen Ohr an Taubheit grenzend schwerhörig. Das bringt leider beim Schwerbehindertenausweis keine großen Werte, denn das gute Ohr sorgt für ein gutes Sprachverstehen (hast Du ja selbst geschrieben). Das mit der an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr ist schon wichtig - aber nur wenn die SH bei beiden Ohren war. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Kinder nur schwer die Lautsprache erlernen können und so lebenslang benachteiligt sind. Diese Kinder bekommen dann einen GdB von 100 zugesprochen und das auch wenn sie erwachsen sind.

vg Ralph
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