Frage zu kosten eines Kassengeräts

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Nachtfalke
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Frage zu kosten eines Kassengeräts

#1

Beitrag von Nachtfalke »

Hallo

Mein Vater hat eine Hörgeräte Verordnung für beide Ohren bekommen (Erstverordnung) vom HNO bin mit ihm jetzt zu einem Akustiker gegangen er hat bis jetzt 3 Modelle getestet 1 Kassengerät und 2 Modelle mit höherer Zuzahlung.

Jetzt zu meiner Frage ist es normal das bei einem Kassengerät eine Zuzahlung von 103 Euro fällig wird ?

Der Akustiker berechnet für die Otoplastik Krallenform für beide Ohren 83 Euro und dann die Rezeptgebühr 20 Euro also insgesamt 103 Euro für ein Kassengerät.
Ich dachte immer Kassengerät ist frei.
Ist das normal ?
Die Rezeptgebühr ok aber die Otoplastik muss man auch selbst zahlen?
Bei den Modellen mit höhere Zuzahlung wird pro Ex-Hörer sogar 55 Euro fällig.
Da ich morgen mit ihm wieder dahin muss wäre es super wenn ihr mich darüber aufklären könntet ob das so rechtens ist oder nicht.

Vielen Dank schon mal vorab.
Gruß Jürgen
Daphodile
Beiträge: 25
Registriert: 11. Feb 2014, 09:55
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Re: Frage zu kosten eines Kassengeräts

#2

Beitrag von Daphodile »

Hallo,

ja, das ist rechtens. Ein von der Krankenkasse komplett bezahltes Ohrstück kostet 33,50 und ist sehr klobig und nicht wirklich ausgearbeitet. Eine Kralle ist kosmetisch schlanker und eleganter, dafür steckt aber auch mehr Arbeit drin. Man darf nicht vergessen dass die Ohrstücke immer in Handarbeit hergestellt werden.
Die 20 € sind je Ohr 10 € gesetzliche Zuzahlung, solange man davon nicht befreit ist fällt die immer an.
Hoffe ich konnte dir helfen =)
A Lannister always pays his debts
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