Widex Super 440

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Cloudy
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Widex Super 440

#1

Beitrag von Cloudy »

hi,

habe jetzt die Widex super 440 VS und möchte euch fragen ob die Widex Super VSD besser ist. Da ich was von einem DAI anschluss auf der Widex seite gelesen habe.

Was bietet alles ein extra Schuh auf der Widex Super VSD.

Denn bevor ich die Hörgeräte über die KK beantrage möchte ich gerne wissen ob die vsd wesentlich mehr vorteile bringt bzw zum aufrüsten gibt.

Über eure erfahrungen und berichte freue ich mich.

Vielen Dank.

nette grüße
Cloudy
TuchelHilde@web.de
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Re: Widex Super 440

#2

Beitrag von TuchelHilde@web.de »

Hallo, Cloudy, diese Fragen kann dir der Akustiker am besten beantworten. Laß dir das Zusatzgerät vorführen und probiere es zuhause ein paar Tage aus. Sollte das Gerät dich nicht zufriedenstellen, dann kannst du es ohne Probleme wieder zurückgeben. Aber laß dich nicht zu etwas drängen, was du nicht selber haben willst.

Viel Glück!

Gruß Hilde
Cloudy
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Re: Widex Super 440

#3

Beitrag von Cloudy »

hi tuchel,

so nun habe ich den akustiker gefragt. Und dieser weißt auch nichts. Meinte nur dieser ist nur für Kinder. Muss sich erst mal bei Widex erkundigen.

allerdings wäre mir lieber wenn hier welche gibt die eine Widex super 440 vsd tragen bzw. sagen können ob man mit Audioschuh sparsamer (Batterieverbrauch) TV/ Musik hören kann?

früher habe ich als Kind einen Audioschuh gehabt das sah halt wie ein normaler kopfhörer aus nur das der sogenannte kopfhörer keine schaumpolster hatte sondern diesen audioschuh. Das hab ich einfach als Kopfhörer benutzt und in den Fernseher gesteckt oder Walkman.

Ob das heute noch so gibt??

Denn alles was über Funk geht vermute ich mal das der Stromverbrauch einfach höher ist.

Über Antworten freue ich mich.
Cloudy
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Re: Widex Super 440

#4

Beitrag von Cloudy »

hi, ich entscheide mich für die widex super 440 und bin grad dabei einen antrag zu stellen wegen vollen kostenübernahme.

habe schon musterschreiben gefunden unter www.vdk.de/deutschland/downloadmime/719 ... 922955.rtf

nur stellt sich hier die frage wie ich das ganze medizinisch begründen soll? Attest vom Arzt habe ich vorliegen und auch das Angebot vom akustiker sowie hörkurve und freiburger sprachtest von HNO arzt.

Habe den anfang vom musterschreiben übernommen und nun komm ich nicht weiter. Wie würdet ihr ohne medzinische begründung schreiben? Über Tips freue ich mich. Auch wo ihr schon erfolg hatte bei der krankenkasse.

vielen dank.

gruss cloudy
Cloudy
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Re: Widex Super 440

#5

Beitrag von Cloudy »

Antrag auf Versorgung mit einem bedarfsgerechten Hörgerät

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die volle Kostenübernahme für das von mir benötigte Hörgerät.

Widex Super 440 VS von 6181,61€.

Ich habe dieses Hörgerät bereits vorab getestet und mit anderen Hörgeräten verglichen.

Im Ergebnis handelt es sich bei dem von mir ausgewählten Gerät um dasjenige, welches meinen Hörschaden von hochgradiger Innenohrschwerhörigkeit (an Taubheit grenzend Schwerhörig) am besten ausgleicht und mir ein Hören ohne Rückkopplungseffekt und eine Verständigung nicht lediglich im Einzelgespräch vor einer geräuscharmen Kulisse ermöglicht.

(hier ggf. anpassen bzw. weitere individuelle medizinische Begründung mit Attestvorlage und Begründung, warum ausschließlich dieses Gerät zum Ausgleich der Behinderung geeignet ist, bzw. worin der wesentliche, zur weiteren Verbesserung des Hörvermögens führende Gebrauchsvorteil des gewünschten Gerätes liegt.)

Ich habe mich für dieses Hörgerät entschieden da ich mit dem Widex Super 440 am besten verstehen und hören kann.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) hat die Krankenkasse für die medizinisch notwendige Versorgung eines schwerhörigen Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den Festbetrag hinaus auch die restlichen Kosten zu tragen, wenn dies zum unmittelbaren Behinderungsausgleich notwendig ist. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen habe die Krankenkasse für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaube und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben biete. Daran müssen laut BSG auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich die volle Kostenübernahme für das von mir benötigte Hörgerät und bitte Sie um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

Wie würdet ihr das ganze noch ergänzen oder verbessern?

Aktuell höre ich nur auf einem Ohr und ich möchte gerne schnell versorgt werden. D.h. das die Krankenkasse gleich die Kosten übernimmt hoffe ich mal ohne das es sich so lang hinzieht.

DANKE
gruss cloudy
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