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...und tschüß den falschen Glaubenssätzen...

Verfasst: 31. Dez 2017, 09:17
von Faber
Die 10 gepflegtesten Irre(führungs)tümer bei der zuzahlungsfreien Hörsystemversorgung.

Irrtum 1:
Es gäbe Kassengeräte, auch Festbetragsgeräte genannt;
falsch, weil:
es gibt nur individuell geeignete Hörgeräte, die zu einem vertraglich vereinbarten Kassenhöchstpreis abzugeben sind.

Irrtum 2:
„Basisgerät“ sei nur ein anderes Wort für Kassengerät oder Festbetragsgerät;
falsch, weil:
„Basisgerät“ ist nur DAS, was der Hörgeräteanbieter als solches deklariert.

Irrtum 3
Kasse zahle nur für Grundversorgung in einfachem Hörumfeld (verstehen in Ruhe), und je aktiver der HörHilfeBedürftige sei, umso mehr Zuzahlungserfordernis für die Hörsystemversorgung;
falsch, weil:
die Beitragszahler gesetzlicher Krankenversicherungen bezahlen mit ihren Beiträgen ausdrücklich „individuell bestmögliches Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen“.

Irrtum 4
zuzahlungsfreie Hörgeräte bräuchten eigentlich nur in 4 Kanälen und 3 Programmen einstellbar zu sein;
falsch, weil:
DAS ist nur der MINDEST-Anspruch (auch dann, wenn „individuell“ weniger genügen könnte),
also – sozusagen – die „schlechtestmögliche“ Versorgung, anstelle der vertraglich vereinbarten „bestmöglichen“.

Irrtum 5
Hörgeräte müssten eigentlich nur Sprache im Bereich von 0,5 und 4 kHz optimieren können;
falsch, weil:
um diesen Bereich geht es nur bei der Frage OB ÜBERHAUPT eine Hörsystemversorgung erforderlich ist. Falls DAS aber der Fall ist, dann gelten ganz andere Kriterien.

Irrtum 6
für den Kassenbeitrag kann man nicht „bestmöglich hören und verstehen“ erwarten;
falsch, weil:
die Beitragszahler gesetzlicher Krankenversicherungen bezahlen mit ihren Beiträgen den individuell bestmöglichen Ausgleich jeglichen Funktionsdefizites im Bereich Gehör UND (darin enthalten bei besonderer Gewichtung) das Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen“.

Irrtum 7
„bestmöglich verstehen“ würde bedeuten: „bestmöglich mit den Basisgeräten“;
falsch, weil:
„Basisgerät“ ist nirgends Vertragsbestandteil, es ist eine Gerätegattung der Hersteller.

Irrtum 8
mit seiner Unterschrift auf der Empfangsbestätigung nach Hörgerätvergleich bestätigt der HörHilfeBedürftige das „Laborertestgebnis“;
falsch, weil:
er bestätigt den Nutzen im tag-sächlichen er-Leben.

Irrtum 9
bei erforderlichen höherpreisigen Geräten für Berufstätige müsse sich der Rentenversicherungsträger beteiligen;
falsch, weil:
der Rentenversicherungsträger KANN sich – im begründeten Einzelfall – beteiligen. Einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf gibt es NICHT.

Irrtum 10
der Beruf des Hörakustikers sei ein „medizinischer Fachberuf“ ähnlich dem eines Therapeuten;
falsch, weil:
der Beruf ist ein Handwerksberuf, ähnlich dem eines Mechatronikers.

also:
auf ein Neues
in 2018 :)

Re: ...und tschüß den falschen Glaubenssätzen...

Verfasst: 31. Dez 2017, 11:09
von muggel
Warum verbreitest du weiterhin diesen Unfug?

Wenn, dann schreib bitte ganz genau - entsprechend dem Vokabular der Verträge / Gerichte / Gesetze!
So ist es - mal wieder - nur deine individuelle Interpretation!!

Re: ...und tschüß den falschen Glaubenssätzen...

Verfasst: 31. Dez 2017, 13:01
von Faber
moin muggel,

1.
es ist KEIN Unfug :)
2.
und genau DARUM verbreite ich es :)
3.
zu Deinem Wunsch im Einzelnen:

Irrtum 1 und 2:
Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha § 3 (Leistungsumfang)

Irrtum 3 und 4:
Hilfsmittelrichtlinie §§ 19 und 21

Irrtum 5:
Hilfsmittelrichtlinie § 21

Irrtum 6 und 7:
Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha § 2 (Versorgungsziel)

Irrtum 8:
Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha Anhang 4.3

Irrtum 9:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... onFile&v=7

Irrtum 10:
https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rakustiker

und über allem steht:
Mit der Hörgeräteversorgung ist ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts bestmöglich auszugleichen und dabei - soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen.
Die Versorgung muss im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleiches* aus-
reichend und zweckmäßig sein; das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V) ist
zu beachten. Dies ist entsprechend nach § 6 dieser Anlage zu dokumentieren
* BSG vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, das zum Anspruch auf die Versorgung mit Hörgeräten durch die GKV ergangen ist, heißt es dazu in Rn. 15:
"a) Im Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleichs ist die Hilfsmittelversorgung grundsätzlich von dem Ziel eines vollständigen funktionellen Ausgleichs geleitet.

Frage:
WAS also wäre "verbreiteter Unsinn" daran?
oder ist dieser Vorwurf - besser Vorwand - nur wieder "verbreitete Irreführung"?
LG :)
Gewichtl

Re: ...und tschüß den falschen Glaubenssätzen...

Verfasst: 31. Dez 2017, 13:48
von KatjaR
Ich glaube ich muss Einstein mal ergänzen. Nicht nur 2 Dinge sind unendlich, die Penetranz mancher Leute ist es auch. Obschon dass evt. in dem berühmten Zitat schon enthalten war, indirekt. Deswegen mache ich mal dicht. Ich wünsche mir für das neue Jahr konstruktive Beiträge, und Schluss mit de ewigen Instrumentalisieren des Forums für persönliche Animositäten.
Mit Neujahrsgruß von Katja