Seite 1 von 4
bestmögliches hören...
Verfasst: 15. Apr 2018, 21:08
von nixverstahn
Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage:
gehört "bestmögliches hören" - also wiederherstellen größtmöglicher "Hörfläche",
über "bestmögliches verstehen" - also nur betonen der Frequenzen der "Sprachbanane" hinaus,
zur zuzahlungsfreien Kassenleistung?
Herzlichen Dank für Aufklärung.
nixverstahn
moin,
vielleicht genügt es für den eiligen Leser, in diesem Strang das Posting #48 zu lesen und den Rest durch selberdenken zu vervollständigen

Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 15. Apr 2018, 21:29
von rabenschwinge
Kurz gesagt: Nein.
Kassenleistung ist nur eine soweit reichende Versorgung; dass Du Deinen normalen Alltag gebacken bekommst und nicht mehr.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 06:41
von dixi
Oh ich glaube dich kennen wir hier schon
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 07:04
von nixverstahn
dixi hat geschrieben:Oh ich glaube dich kennen wir hier schon
guten Morgen dixi,
wer ist "wir" außer dir?
nixverstahn
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 07:04
von nixverstahn
rabenschwinge hat geschrieben:Kurz gesagt: Nein.
Kassenleistung ist nur eine soweit reichende Versorgung; dass Du Deinen normalen Alltag gebacken bekommst und nicht mehr.
kurz nachgefragt:
wo steht das?
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 15:55
von muggel
nixverstahn hat geschrieben:dixi hat geschrieben:Oh ich glaube dich kennen wir hier schon
guten Morgen dixi,
wer ist "wir" außer dir?
nixverstahn
ich schließe mich dixi an... damit sinds mindestens zwei... also "wir".
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 16:11
von rabenschwinge
Drei

ich kenn Dich auch
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 16:34
von Alrad
Vier! Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 16:34
von Alrad
Gelöscht. Versehentlich doppelt gepostet.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 16:58
von dixi
Lol, und wenn das jetzt wieder von vorne los geht, dann gehen gleich wieder ein paar.
Also bitte erspare uns das alles, wir wissen es e schon.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 17:36
von Ohrenklempner
Leistungsberechtigt ist nur ein Hörverlust im Hauptsprachbereich (bis 4 kHz). Wer in anderen Tonlagen besser hören möchte, muss sich ein Hörgerät privat kaufen; oder der Krankenkasse nachweisen, dass dieser spezielle Hörverlust im Rahmen des Behinderungsausgleiches versorgungswürdig ist.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 17:42
von rabenschwinge
Genau, dixi, und deshalb wäre ich wirklich dankbar, wenn man Nixverstahn alias Faber alias Gewichtl einfach ignorieren und nicht auf seine Beiträge eingehen würde.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 19:24
von nixverstahn
Ohrenklempner hat geschrieben:Leistungsberechtigt ist nur ein Hörverlust im Hauptsprachbereich (bis 4 kHz). Wer in anderen Tonlagen besser hören möchte, muss sich ein Hörgerät privat kaufen; oder der Krankenkasse nachweisen, dass dieser spezielle Hörverlust im Rahmen des Behinderungsausgleiches versorgungswürdig ist.
woraus - konkret - ergibt sich diese, deine Definition?
ich frage nach, weil:
ist der HÖR-"versorgungswürdige Behinderungsausgleich" nicht bereits im Versorgungsvertrag eindeutig definiert mit der Formulierung "bestmöglicher Funktionsdefizitausgleich beidohrigen Hörens"?
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 20:21
von rhae
Ich bin kein Jurist, aber ich kenne das Problem mit den juristischen Formulierungen. Unter einer bestmöglichen Versorgung versteht man meiner Meinung nach nicht das beste Hörgerät am Markt zum Kassenpreis. Es ist vielmehr das beste Hörgerät im Rahmen der Möglichkeiten, insbesondere des Preisrahmens der Kostenträger. Die Formulierungen sind mögichst allgemein gehalten, so dass man im Einzelfall durchaus noch Spielraum hat (besseres HG als zum Klassensatz, wenn das Hören sonst nicht zufriedenstellend möglich ist).
Vg Ralph
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 21:04
von nixverstahn
hej,
um "das beste Hörgerät am Markt" kann es schon deshalb NICHT gehen, weil es nicht zu definieren sein wird, was "DAS BESTE" überhaupt sein soll.
individuell "bestmöglicher Defizitausgleich auf medizinisch und technisch aktuellem Stand" ist aber mMn auch was gänzlich anderes.
hierfür reicht wohl schon:
1. breitestmögliches Frequenzspektrum auf technisch aktuellem Stand,
2. frei konfigurierbare Frequenz- und Kompressionsbänder in individuell erforderlicher Zahl.
3. ein Hörakustiker, welcher dieses individuell bestmöglich auf 3 Programme zu verteilen bereit und befähigt ist.
Mehr braucht´s nicht.
und deshalb meine Frage:
welcher Frequenzbereich ist 2018 "aktueller Stand"?
mit hG
nixverstahn
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 16. Apr 2018, 23:30
von akopti
Da hat sich technisch von 2016 bis heute nicht so viel getan.
Ich habe jetzt ein neues Anpasssystem kennen gelernt welches auf den Isophonen gleicher Lautstärke basiert. Bisher bestätigen die Kunden einen sehr angenehmen Klang bei sehr guter Verständlichkeit im Störgeräusch.
Gruß Dirk
PS: in den anderen beiden Foren zum Thema Schwerhörigkeit ist es schon etwas langweilig, gell
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 07:19
von nixverstahn
akopti hat geschrieben:Da hat sich technisch von 2016 bis heute nicht so viel getan.
Ich habe jetzt ein neues Anpasssystem kennen gelernt welches auf den Isophonen gleicher Lautstärke basiert. Bisher bestätigen die Kunden einen sehr angenehmen Klang bei sehr guter Verständlichkeit im Störgeräusch.
Gruß Dirk
PS: in den anderen beiden Foren zum Thema Schwerhörigkeit ist es schon etwas langweilig, gell
guten Morgen Dirk,
danke für deine Stellungnahme.
zu Satz 1:
bezieht sich das auf die Entwicklung der offerierten Frequenzbandbreite?
zu Absatz 2:
a: was sind "Isophonen"?
b: in diesem Strang geht es aber NICHT um "Sprachbanane", sondern um "Hörfläche"
zu "PS":
das Forum des DSB wird leider von weniger Betroffenen gefunden,
das Forum von svenyeng hat mich umgehend gesperrt.
mit
hG
nixverstahn
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 07:31
von BenB
Geht das hier schon wieder los:
"Offerierte Frequenzbandbreite". Und auch noch Entwicklung derselben.
Dünnschiss ohne Ende.
Sprachbanane!
BenB
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 07:32
von svenyeng
Hallo!
Ignorieren und sofort sperren.
Es war lange Ruhe hier und jetzt geht der Unsinn wieder los.
Gruß
sven
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 07:40
von rabenschwinge
svenyeng hat geschrieben:Hallo!
Ignorieren und sofort sperren.
Es war lange Ruhe hier und jetzt geht der Unsinn wieder los.
Gruß
sven

welch frommer Wunsch. Ich hab mich nicht grundlos vom Mod wieder zum normalen User befördern lassen.

Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 10:22
von akopti
Hallo,
hier etwas zum Thema
Isophonen.
Gruß
Dirk
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 11:39
von nixverstahn
akopti hat geschrieben:Hallo,
hier etwas zum Thema
Isophonen.
Gruß
Dirk
Hej Dirk,
heißt das, dass ich - als Betroffener - gegenüber dem Hörakustiker besser von "Lautheit", als von "Lautstärke" sprechen müsste, um mich weniger missverständlich auszudrücken?
mit
hG
nixverstahn
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 11:55
von akopti
Nein, das heißt es nicht.
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 11:56
von nixverstahn
akopti hat geschrieben:Nein, das heißt es nicht.
sondern????
Re: bestmögliches hören...
Verfasst: 17. Apr 2018, 12:35
von Ohrenklempner
nixverstahn hat geschrieben:Ohrenklempner hat geschrieben:Leistungsberechtigt ist nur ein Hörverlust im Hauptsprachbereich (bis 4 kHz). (...)
woraus - konkret - ergibt sich diese, deine Definition?
Steht in den Verträgen. Eine notwendige Bedingung für eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist ein Hörverlust von mindestens 30 dB im Bereich 500 bis 4kHz.
ich frage nach, weil:
ist der HÖR-"versorgungswürdige Behinderungsausgleich" nicht bereits im Versorgungsvertrag eindeutig definiert mit der Formulierung "bestmöglicher Funktionsdefizitausgleich beidohrigen Hörens"?
Der Versorgungsvertrag gilt nur, wenn eine Versorgung aufgrund einer HNO-ärztlichen Verordnung durchgeführt wird. Damit ist im Falle eines nicht verordnungsfähigen Hörverlustes auch der Vertrag irrelevant.