ich hab noch eine Frage.
Ich habe im Rahmen meiner Arbeit für eine Betreute die Kostenübernahme eines Babyphones beantragt und das damit begründet,das beide Elternteile stark hörgeschädigt,bzw. gehörlos sind und auf ein solches Babyphon explizit angewiesen sind.
Die AOK hat den Widerspruch numehr abgelehnt mit der Begründung,dass ein solches Phon nach "§§ -Schiess- mich- tot" zu den normalen Haushaltsgeräten gehört und somit NICHT von der AOK übernommen wird.
Ich finde,das ist ein Unding,werde mich morgen mit Kollegen beraten,da ich dagegen mit der Betreuten Klage einreichen kann.
Ich weiss auch von Freunden( mit ähnlichen Hörschädigungen), dass die das von ihrer
Hat jemand eine weitere Idee zum weiterem Vorgehen? Zumal die von uns Betreuten finanziell nicht begütert sind und sich über eine Rückerstattung freuen würden.
Vielen Dank im voraus,lg die Taffe