Wichtig ist eine Verordnung vom HNO, die den Verlust bescheinigt. Und eine Verlusterklärung von dir, die die Umstände des Verlusts beschreibt. Ein Dreizeiler genügt. Die Umstände sollten kurz und nachvollziehbar beschrieben werden.
Der Akustiker reicht das dann bei der Krankenkasse ein und (schlimmstenfalls nach etwas hin und her) bekommst du dein neues Hörgerät bezahlt.
Wie es in deinem Fall (Epilepsie) zu dem Verlust kam, dazu fehlt mir ein bisschen die Fantasie, aber es wird schon stimmen und eigentlich geht's ja niemanden etwas an.

...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
