DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

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Evio
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DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#1

Beitrag von Evio »

Guten Morgen.

Mein HNO meinte, ich solle mir erst einen Akustiker und passende Geräte suchen, dann soll ich die HG Verordnung bei ihm abholen.
Am 1 Juli bekam ich dann die Verordnung und habe sie am 13. Juli beim Akustiker abgegeben. Aus verschiedenen Gründen hat sich alles in die Länge gezogen- gestern kam dann der Anruf vom Akustiker, die Verordnung sei zu alt und ich solle mir beim HNO eine neue holen. Ich bin bei der DAK versichert und habe hier schon gelesen, dass die Verordnung innert 28 Tagen eingereicht werden muss.
Mir ist das total peinlich, wieder beim HNO um eine Verordnung zu bitten, und ich finde es auch ärgerlich, noch ein Temin…ich war davon ausgegangen, Ich habe die Verordnung abgegeben und um das weitere kümmert auch der Akustiker….

1) Kommt das häufiger vor, oder muss ich mit Ärger seitens des HNO- Arztes rechnen?

2) Nach dieser Erfahrung bin ich etwas verunsichert, ob ich bei den Akustiker bleiben soll- sowas kann immer passieren- ne andere Sache ist, wie man damit umgeht- und: mich bedienen dort abwechselnd oder zusammen zwei Kollegen, von denen einer jedes Mal auf die Marke widex schimpft es sei alles voreingestellt und er könne so wenig einstellen und sich ich glaube auch nicht so sehr damit auskennt… Für mich funktioniert das Gerät ( mit Geige) aber am besten….
Könnte ich, nachdem nun schon eine ungültige Verordnung vom Akustiker bei der KK eingereicht wurde trotzdem noch den Akustiker wechseln?



Wie gesagt, ich bin etwas verunsichert, außerdem liegen die Termine immer 4-6 Wochen auseinander und das nervt mich.


Eva
svenyeng
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Einfach anrufen beim HNO.
Die machen das fertig und Du holst es dann ab.
Termin ist nicht nötig. Da muss Dir auch nichts peinlich sein.
Du hast halt länger gebraucht als 28 Tage.

Den Akustiker kannst Du jederzeit wechseln.
Ein Tipp: nie das Original der Verordnung abgeben. Mach ne Kopie und die gibst Du dem Akustiker.
Erst wenn Du Dich für ein HG entschieden hast, also wenn es um die Abrechnung geht, braucht der Akustiker das Original.

Bei dem was Du schreibst würde ich den Akustiker wechseln.
Du musst nicht auf nen Termin warten wenn irgendwas ist. Einfach so hin gehen.

Ganz nebenbei ein Rat:
Wechsele die KK. DAK ist die teuerste KK.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Hi

leider kennen sich die HNOs nicht mit den Hörgeräte-Versorgungsverträgen aus, wo sich zu allem Überfluss auch ständig (etwa alle 5 Jahre) etwas ändert.
Bei den Ersatzkassen muss bei Versicherten mit Status 5 oder nicht berufstätigen mit Status 1 grundsätzlich die Versorgungsanzeige eingereicht werden, und zwar zu Beginn der Hörgeräteanpassung/-ausprobe. Die DAK setzt da eine Frist von 28 Tagen vom Verordnungsdatum bis zur Einreichung. Daher finde ich dieses Vorgehen ("lass dich erst einmal beraten und trage Hörgeräte zur Probe, und wenn du dich entschieden hast, bekommst du die Verordnung") blöd, da die Akustiker ungewollt einen Vertragsverstoß begehen müssen. Da müsste mal jemand mit dem HNO reden, dass das so nicht geht. Der Akustiker geht ja zusätzlich in Vorleistung mit der vielen Zeit, dem Risiko und anderen Kosten, ohne eine Sicherheit (die Verordnung) in der Hand zu haben.

Wenn man sonst keine großen Wehwehchen hat und ohnehin über einen Krankenkassenwechsel nachdenkt, wäre das noch eine Möglichkeit. Geht's nur um die Hörgeräte, kann ich einen Wechsel in eine AOK oder IKK empfehlen. Die Ersatzkassen sind etwas knauserig, was die Folgeversorgung nach sechs Jahren angeht ("bezahlen wir nicht, das HG ist noch ausreichend und zweckmäßig!"). Es ist aber einerseits nicht auszuschließen, dass sich auch andere Krankenkassen dem Procedere anschließen, andererseits können die vdek-Kassen auch wieder zurückrudern. Man weiß es nicht.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Evio
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#4

Beitrag von Evio »

Ok.
ich bin weder in Status 1noch in Status 5.
Als der Akustiker sagte, das sei ein ungewöhnliches Vorgehen von HNO, habe ich die Verordnung geholt (1.Juli) und beim dritten Besuch (13.Juli) dem Akustiker gegeben.
Es lagen also 12 Tage zwischen dem Verordnungsdatum und der Abgabe beim Akustiker. Damit das nicht wieder passiert, wie ist der korrekte Weg? Muss ich das selbst noch der Krankenkasse melden? Oder hat das der Akustiker versäumt? Oder reicht der Akustiker die Verordnung erst, wenn er sicher ist, ob/ was ich kaufe?
Man sagte mir, man hätte das nicht einreichen können, weil man ja nicht wüsste, welche Geräte es würden, und daher nicht, welchen Mehrkostenaufwand sie möglicherweise stellen müssten, und es fehlten außerdem noch meine Unterschriften ( niemand hatte mich darauf hingewiesen, dass ich unterschreiben muss) Wie mache ich es denn beim nächsten mal richtig, falls der HNO nochmal eine Verordnung ausstellt oder ist das ganze damit jetzt
abgelaufen für die nächsten 7 Jahre?
Evio
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#5

Beitrag von Evio »

PS: Unbedarft, wie ich bei den ersten Geräten eben bin, finde ich das ein ganz unpraktisches Prozedere: Ich hole eine Verordnung, gebe die fristgerecht ab, und wenn ich es nicht in 28 Tagen schaffe das passende Gerät zu finden, was bei Terminen die min 4 Wochen auseinanderliegen dann ja beim ersten Besuch klappen müsste, dann muss ich wieder zum HNO und die Verordnung erneuern lassen. Wenn es aber die Aufgabe vom Akustiker gewesen wäre, die Verordnung fristgerecht einzureichen, dann würde ich da schon gern was zu sagen- das kann alles passieren, zumal, wenn die DAK die einzige Kasse mit dieser kurzen Frist ist, ich hätte Verständnis dafür, aber dann müsste man das auch transparent rüberbringen…,
Ohrenklempner
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Evio hat geschrieben: 24. Sep 2024, 13:29 Ok.
ich bin weder in Status 1noch in Status 5.
Okay, dann Status 3. Den hab ich unterschlagen, Sorry. Der kommt so selten vor in meiner Branche. Aber auch bei dem braucht's eine Versorgungsanzeige innerhalb von 28 Tagen.
Wie mache ich es denn beim nächsten mal richtig
Wenn ich lese, was da alles passiert ist (Einreichen versäumt, Mist erzählt und so weiter...), wäre ein Akustikerwechsel tatsächlich ne Idee.
Du hast aber alles richtig gemacht: Verordnung abgeholt und beim Akustiker abgegeben, der kümmert sich um den Rest.
falls der HNO nochmal eine Verordnung ausstellt oder ist das ganze damit jetzt abgelaufen für die nächsten 7 Jahre?
Es würde reichen, wenn jemand aus der Arztpraxis das Datum ändert und nen Kringel drunter setzt. Eine neue Verordnung kann aber auch immer ausgestellt werden, wenn nötig.
Wenn es aber die Aufgabe vom Akustiker gewesen wäre, die Verordnung fristgerecht einzureichen, dann würde ich da schon gern was zu sagen- das kann alles passieren, zumal, wenn die DAK die einzige Kasse mit dieser kurzen Frist ist, ich hätte Verständnis dafür, aber dann müsste man das auch transparent rüberbringen…
Genau so ist es. Innerhalb der 28 Tage muss die Versorgungsanzeige eingereicht sein, danach gibt es praktisch keine Zeitbegrenzung mehr.

Die Versorgungsanzeige umfasst NUR die 1. Seite der Verordnung inklusive Audiometrie. Da braucht's auch keine Unterschrift von dir. Eine Mehrkostenerklärung etc. muss nur bei Berufstätigen mit Status 1 (Mitglied) eingereicht werden, aber dann auch nicht als Versorgungsanzeige sondern tatsächlich erst zum Ende der Testphase als Kostenvoranschlag.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Evio
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#7

Beitrag von Evio »

Ups, jetzt habe ich Mist erzählt, Status 1 ist zutreffend, Entschuldigung!
Es tut aber für die Versorgungsanzeige nichts zur Sache, wenn ich das richtig verstehe?!!? Hätte direkt eingereicht werden müssen, weiteres bei der Abrechnung.
Das hilft mir jetzt sehr weiter, ich hatte das irgendwie so verstanden, als sei das mein Verschulden und hab den Fehler nicht kapiert. Danke. Dann werd ich das mal klären.
Gruß
Eva
Ohrenklempner
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Versorgungsanzeige muss bei Status 1 nur gemacht werden, wenn du nicht berufstätig bist. Dann kommt es darauf an, ob du ein aufzahlungsfreies Hörgerät nimmst oder dich von vornherein für höherwertige Geräte entscheidest -- in beiden Fällen wird bei Abschluss der Versorgung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wenn du aufzahlungsfreie Geräte und höherwertige Geräte getestet und dich für die höherwertigen Geräte entschieden hast, stellt der Akustiker einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse, zusammen mit der von dir unterschriebenen Mehrkostenerklärung. In allen diesen Fällen (Status 1 und berufstätig) gibt es aber wie gesagt keine Versorgungsanzeige und demzufolge auch keine 28-Tage-Frist.

Na, haben das alle verstanden? Willkommen in meiner Welt. :mrgreen:
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Evio
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#9

Beitrag von Evio »

Nein, ich verstehe leider überhaupt nichts mehr.
Ich bin berufstätig (angestellt) und habe, Irrtum vorbehalten, Status 1. Ich habe ein höherwertiges Gerät getestet, von vornherein- warum rufen die mich dann am 23.9 an, daß die Verordnung ( ausgestellt m 1.7 abgegeben am 13.7 leider abgelaufen sei?? Du schreibst, bei Status 1 und berufstätig
muss keine Versorgungsantrag gemacht werden? Ich verstehs einfach nicht. Wie ist denn in meinem Fall die Befristung für die Einreichung? Zum Verzweifeln!
Ohrenklempner
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Wenn du ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt bist, dann bist du bei der Krankenkasse Status 1 (Mitglied).
Die Verordnung hat keine Abgabefrist und es gibt keine Versorgungsanzeige.
In deinem Fall bekommst du zum Ende der Testphase deine Hörgeräte, unterschreibst die Empfangsbestätigung und Mehrkostenerklärung, und der Akustiker rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Traurig, dass du dir darüber so viel Gedanken machen musst. Eigentlich wickelt dein Akustiker alles ab und weiß auch, wie die Formalitäten laufen. Eigentlich.
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Evio
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#11

Beitrag von Evio »

Du hast völlig recht, Ohrenklempner, ich hab jetzt mal bei der Kasse angerufen, was Sache ist. Auskunft:
Der Antrag ist genehmigt.
Ich verstehe nur den Akustiker nicht- was macht der für einen Wirbel?
Ohrenklempner
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Re: DAK-Frist für HG Verordnung versäumt

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Vielleicht wusste er es nicht so genau. Das passiert und ich nehme mich da nicht aus.
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