HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

Ohrenklempner
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#51

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, Sowei Free hat nur einen Carbonfilter zur Verringerung des Okklusionseffekts und ist damit als "Lärmschutz für die Freizeit" konzipiert.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
fekon
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#52

Beitrag von fekon »

Ich habe die 2 Verordnung für Hörgeräte, nach 6,5 Jahren. Bin privat versichert, bei HUK und Beihhilfe. Bei der Voranfrage für neue Hörgeräte, wollten beide eine neue Verordnung vom HNO.
Der HNO stellte die Verordung aus (Anfang 11/24) und meinte, erst muss die Abnahme beim HNO erfolgen und danach bekommt der Akustiker das Geld.
Der Akustiker meinte erst will er das Geld für die neuen Hörgeräte (werden nächste Woche bestellt) und danach kann der HNO die Abnahme durchführen. ( Termin Mitte Feb.25).

Wer hat den jetzt recht ?

Brauche ich die Unterschrift vom HNO vor der Bezahlung beim Akustiker, damit keine Probleme mit der HUK bzw. Beihilfe entstehen ?
Dani!
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#53

Beitrag von Dani! »

Ich würde einen neuen Akustiker suchen.
Welchen Zweck hat eine "Abnahme", wenn die Hörgeräte (aus welchen Gründen auch immer) vom HNO doch nicht abgenommen werden. Dann musst du die Geräte ja zurückgeben können.
Dominik
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Vorsicht bissig.
svenyeng
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#54

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Der Akustiker bekommt dann Geld, wenn Du die Rechnung überweist.
Und nicht wann er meint. Das Du natürlich innerhalb von 30 Tagen zahlen musst ist klar. Das ist gesetzlich festgelegt.
Aber auch nur, wenn alles OK ist.

Gruß
sven
akopti
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#55

Beitrag von akopti »

Bitte beachten, fekon ist privat versichert. Hier benötigt weder die Private Versicherung, noch die Beihilfe die Abnahme der Hörgeräte. Aber der HNO kann auch dafür eine schöne Rechnung schreiben.
svenyeng
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#56

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bei der gesetzlichen KK braucht man auch nur beim ersten Mal eine Verordnung vom HNO.
Ich habe ja grade neue HGs bekommen, beim HNO war ich gar nicht.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: HNO Termin zur "Abnahme der Hörgeräte"

#57

Beitrag von Ohrenklempner »

Das letzte Mal, wo eine Hörgeräte-Abnahme vor der Kostenübernahme obligatorisch war, war eine Tinnitus-Kombi-Versorgung vor gefühlt 10 Jahren. Die Rückseite bzw. zweite Seite der Verordnung ist seit geraumer Zeit nicht mehr wichtig. Ob man die weglässt, leer lässt, ausfüllt oder Blümchen drauf malt, ist völlig wurscht. Wenn der HNO aber die Hörgeräte gerne abnehmen möchte, kann er das doch machen. Mach dir ne Kopie von der Verordnung, falls er für sein Gewissen etwas unterschreiben möchte. ;)
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