Hallo,
Ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Ich habe ein neues Hörgerät seit einem halben Jahr. Die Otoplastik hat nie richtig gepasst, das heißt, sie ist immer wieder aus dem Ohr herausgerutscht. Ich habe den Hörakustiker darauf hingewiesen, er hat mehrfach nachgebessert, ohne Erfolg. Gestern habe ich das Hörgerät verloren, weil es eben nicht richtig gepasst hat. Es ist mir unbemerkt am Bahnhof aus dem Ohr gefallen. Kann ich den Hörakustiker (teilweise) dafür haftbar machen?
Meines Erachtens liegt ein Sachmangel vor, der maßgeblich zum Verlust beigetragen hat.
Sehe ich das richtig, wenn ich davon ausgehe, dass mir der Hörakustiker vertraglich nicht nur ein Hörgerät schuldet, sondern eine funktionierende, passend sitzende Versorgung. Ein gut passendes HG verliert man doch nicht ohne weiteres…
Moin,
wenn meine Otoplastik am Draht hängt, fällt das HG nicht vom Ohr ab. Das mag bei dir anders sein.
Merken müsste man das wohl akustisch, wenn es plötzlich leise wird im Ohr.
Ob man den Aku da in die Haftung nehmen kann weiß ich nicht, dürfte schwierig werden denke ich aber.
Moin Moin und viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland