Hörgerät verloren. Haftungsfrage

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screenshooter
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Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#1

Beitrag von screenshooter »

Hallo,
Ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Ich habe ein neues Hörgerät seit einem halben Jahr. Die Otoplastik hat nie richtig gepasst, das heißt, sie ist immer wieder aus dem Ohr herausgerutscht. Ich habe den Hörakustiker darauf hingewiesen, er hat mehrfach nachgebessert, ohne Erfolg. Gestern habe ich das Hörgerät verloren, weil es eben nicht richtig gepasst hat. Es ist mir unbemerkt am Bahnhof aus dem Ohr gefallen. Kann ich den Hörakustiker (teilweise) dafür haftbar machen?
Meines Erachtens liegt ein Sachmangel vor, der maßgeblich zum Verlust beigetragen hat.
Sehe ich das richtig, wenn ich davon ausgehe, dass mir der Hörakustiker vertraglich nicht nur ein Hörgerät schuldet, sondern eine funktionierende, passend sitzende Versorgung. Ein gut passendes HG verliert man doch nicht ohne weiteres…
777
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#2

Beitrag von 777 »

Moin,
wenn meine Otoplastik am Draht hängt, fällt das HG nicht vom Ohr ab. Das mag bei dir anders sein.
Merken müsste man das wohl akustisch, wenn es plötzlich leise wird im Ohr.
Ob man den Aku da in die Haftung nehmen kann weiß ich nicht, dürfte schwierig werden denke ich aber.
Moin Moin und viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland :wave:
svenyeng
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Akustiker dafür aufkommen muss. Letztens wirst Du einen Anwalt brauchen. Und dann steht Aussage gegen Aussage.

Du hast gewusst das die Otoplastik nicht richtig sitzt. Also hättest Du gut drauf achten müssen.

Die KK zahlt jetzt eh sofort ihren Zuschuss.
Sprech doch einfach mit dem Akustiker ganz in Ruhe.
Vielleicht kommt er Dir bei der Zuzahlung entgegen.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Hörgerät verloren. Haftungsfrage

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Schwierig, vor allem, wenn man nur die eine Seite der Geschichte kennt.
Was sagt denn der Akustiker dazu?
Einerseits hast du Recht, dass ein nicht gut sitzendes Hörgerät einen Sachmangel darstellt. Andererseits hast du auch fahrlässig gehandelt, weil du das Gerät trotzdem getragen hast.
Ich hoffe, der Akustiker und du werdet euch einig und das nächste Gerät sitzt besser.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
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