Hallo Momo,
das sinnesbehinderten Kindern in Niedersachsen keine integrative Beschulung zusteht, halte ich für ein Gerücht.
Bei uns (NRW) läuft das ähnlich, also über Förderbedarf.
Die Entscheidung über den Förderort (also die Schule) trifft die Schulbehörde. Allerdings nicht ohne ein Gespräch mit den Eltern.
Denn es kann bei einem Förderkind der Sache nicht dienen, wenn die Eltern eine Beschulung durch die Förderschule ablehnen.
Will sagen, es muss ein Konsens da sein.
Es ist schön zu lesen, das ihr Glück mit eurer Förderschule habt und ich wünsche euch auch alles Gute weiterhin.
Ich selbst habe auch grundsätzlich nichts gegen Förderschulen, bin aber der Meinung, dass man da halt schon genau drauf schauen sollte.
Es kann nicht sein, wenn gerade bei hochgradig sh Kindern auf Gebärden total verzichtet wird. Das ganze halt nur gründet auf intensiv (weil kleine Klassengrößen) Unterricht und ansonsten nichts.
Weder eine Berücksichtigung der Tatsache das hochgradig sh Kinder mehr visuellen Unterricht brauchen, noch das Lehrer sich in Sprache und Verständlichkeit auf die Kinder einstellen.
Sowat gibts tatsächlich.
Integration ist ein Grundrecht und niemand sollte sich weißmachen lassen, das dieses Recht nicht auch für Sinnesbehinderte gilt.
Wir haben hier vor Ort auch eine Realschule die inzwischen eine I Kraft hat für ein hörbehindertes Kind.
Frag mich nicht was die Eltern für Wege gegangen sind um dies zu erreichen. Es geht!! Aber eigentlich geht das gar nicht!?
Um nicht falsch verstanden zu werden Momo, ihr habt für euch bestimmt alles richtig gemacht, ich wollte nur drauf hinweisen, das dies nicht überall so möglich ist.
Günter
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh