Schulfrage, integrativ in Regelschule

Fibi
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Schulfrage, integrativ in Regelschule

#1

Beitrag von Fibi »

Guten Morgen Ihr Lieben,

heute habe ich mal wieder Fragen, Fragen, Fragen ;)

Bei uns steht auch die Schulfrage im Raum. Im nächsten Jahr ist Start und wir haben die Empfehlung Regelschule bekommen. Nun meine Fragen dazu.

Kann ich unseren Sohn auf einer normalen Regel-GS als Integrativkind beschulen lassen? Welche Vorteile bringt ihm das? Welche der Schule? Wie müsste man das beantragen? Und wer beantragt das?

Als Hinweis noch. Unser Wunsch ist eine Beschulung in einer GS mit freiem Träger. Sollten wir dort keinen Platz bekommen (morgen ist Schulaufnahmegespräch, danach wird dann entschieden-->bitte Daumen drücken), wird er in die ganz normal zuständige GS eingeschult.

Wie ich euch kenne, könnt ihr mir sicher weiter helfen und ich danke euch schon mal vorab dafür ganz herzlich!!!!!!!!!!

LG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Fibi,

aus Zeitmangel kann ich dir nur jetzt kurz antworten:

1.Das Verfahren ist in der Verordnung über sonderpäd. Förderung geregelt

http://st.juris.de/st/gesamt/SoPaedFV_ST_2005.htm

Den Antrag beim Landesverwaltungsamt kannst du oder die Schule stellen.

2. nach § 1 Absatz 3 a des Schulgesetzes SOLLEN KInder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden, wenn die personellen uns sachlichen Voraussetzungen vorliegen.

http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bil ... gesetz.pdf

3. Das gilt natürlich grundsätzlich auch für Privatschulen nach §§ 15 ff. des Schulgesetzes. Ob die Sonderpäd.-Verordnung auch so dort anwendbar ist, konnte ich auf die Schnelle nicht prüfen. In jedem Fall hat dein Sohn auch in einer Privatschule Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII.

Heute abend vielleicht mehr.

Die Daumen für morgen sind natürlich gedrückt.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Fibi
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#3

Beitrag von Fibi »

Liebe Kaja,

ich wusste es, dass ich von dir wieder sehr kompetente Hilfe bekomme *freu*!!!!

Habe mich durch die VO schon mal durchgeforstet. Nach § 9 steht da: Eine Anmeldung erfolgt in der regel bis zum 20. Dezember des Jahres für Schülerinnen und Schüler bis zum 6. Schulbesuchsjahr" Dazu zwei Fragen: Heisst dass für das laufende Jahr oder muss ich jetzt schon für die erste Klasse beantragen? Und was ist nach der 6. Klasse?

Im übrigen weiss ich von der privatschule, dass die die Förderungen von sich beantragen. Das hat uns damals der schulleiter schon erklärt. Mir gehts mehr darum, falls wir den Platz dort nicht bekommen sollten :( . Die "normale" GS hat keine Ahnung von besonderen kindern.

LG fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
mija
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#4

Beitrag von mija »

Hallo ,
unser Sohn Tim wurde letztes Jahr mit GU an der Regelschule eingeschult .
Den Antrag haben wir über die Hörgeschädigten Schule gestellt (von wo er auch Frühförderung bekommt) .
Bei der Schuleinschreibung an der Regelschule hab ich direkt gesagt per GU - Antrag läuft über die Hörgeschädigten Schule - sie können das wohl auch - aber es hieß so rum wäre besser .
Unsere Regelschule hat sich direkt bereit erklärt Tim zu nehmen , da sie schon mal ein Hörgeschädigtes Kind an der Schule hatten , allerdings ohne jegliche Förderung .
So wußten sie auch nichts weiteres .
Die Hörgeschädigten Schule hat sich bei der Regelschule gemeldet und die GU-Lehrerin , die damalige Lehrerin die die Frühförderung übernommen hatte und die Grundschullehrerin hatten sich getroffen und besprochen .

Anfangs war man dagegen , er mußte ja zur "großen" Schuluntersuchung ins Gesundheitsamt (es wurde dort weniger gemacht als hier vorort für die "normal" hörenden Kindern ...)
Von dort hatten wir dann einen negativen Bericht bekommen , das man dagegen sei und daraufhin bekamen wir die ersten 6 Monate nur auf Probe .
Es hat super geklappt und mittlerweile bekommen wir auch gesagt , daß unser Kind an der Hörgeschädigten Schule "untergegangen" wäre - dort sind die Kinder bei weitem noch nicht soweit wie Tim und seine Klasse und er hätte sehr schnell die Lust verloren , da er sehr intelligend und wissbegierig sei.
Also für Tim ist die Regelschule nur von Vorteil - 1x die Woche kommt eine Lehrerin zu ihm , auch das ist ein großer Vorteil für ihn , da er in schwierigen Bereichen gezielt gefördert wird .

lg ela mit Tim (mittelgr. Schwerhörig -HG beidseitig seit 05/04)
Momo
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#5

Beitrag von Momo »

Hallo Fibi

also hier in Niedersachsen ist es so, dass eine Sinnesbehinderung keine Behinderung ist bei der einem Integration zusteht. Geht das Kind zur Regelschule beantragt man sonderpädagog. Förderbedarf, damit man zusätzliche Förderstunden bekommt, in der Regel sind das hier 3 pro Woche. So wurde es uns damals gesagt. Ich hab das dann ja nicht weiter verfolgt. Helfen muss dir dabei der mobile Dienst der zuständigen SH Schule, die stellen auch den Förderbedarf fest (oder nicht) bzw. benatragen Förderstunden mit euch und beraten die Schule.

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Birgit
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#6

Beitrag von Birgit »

Hallo Momo,
blöde Frage, aber wieso ist eine Sinnesbehinderung nicht für Integration geeignet??? Eine geistige Behinderung aber schon???
Kapier ich nicht! Auf die Gefahr hin jetzt gesteinigt zu werden, aber ein sinnesbehindertes Kind mit normaler Intelligenz ist meines Erachtens eher zu integrieren (wenn es denn die notwendigen Hilfen hat) als ein geistig behindertes Kind, denn es ist ein zielgleicher Unterricht möglich.
Also das, was normalerweise in jeder regelschule stattfindet. Im Gegensatz dazu steht für mich der zieldifferente Unterricht, den ein geistig behindertes Kind ja benötigt, da es aufgrund seiner Behinderung die Anforderungen der Regelklasse nicht oder nur deutlich langsamer erfüllen kann.

Was für eine Begründung liefert euch das Land Niedersachsen dafür???
Bedeutet den Verantwortlichen: "Integration = Mitlaufen mit möglichst wenig Aufwand?(z.B: ungelernte 1¤-Kraft????)
Ich glaub ich würde gegen eine solche merkwürdige Gesetzesauslegung Sturm laufen, obwohl ich ja durchaus kein Gegener von Sonderschulen bin. Aber wenn es Integration gibt, dann für alle!!! Schließlich haben wir ein Grundgesetz, das über allen Ländergesetzen steht! Und da wurde vor einigen Jahren der Passus aufgenommen, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf!!!

tschüss mit wütenden (auf die Ungerechtigkeit) Grüßen
Birgit +
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Günter Kissmann
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#7

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo Momo,

das sinnesbehinderten Kindern in Niedersachsen keine integrative Beschulung zusteht, halte ich für ein Gerücht. :)

Bei uns (NRW) läuft das ähnlich, also über Förderbedarf.

Die Entscheidung über den Förderort (also die Schule) trifft die Schulbehörde. Allerdings nicht ohne ein Gespräch mit den Eltern.

Denn es kann bei einem Förderkind der Sache nicht dienen, wenn die Eltern eine Beschulung durch die Förderschule ablehnen.

Will sagen, es muss ein Konsens da sein.

Es ist schön zu lesen, das ihr Glück mit eurer Förderschule habt und ich wünsche euch auch alles Gute weiterhin.

Ich selbst habe auch grundsätzlich nichts gegen Förderschulen, bin aber der Meinung, dass man da halt schon genau drauf schauen sollte.

Es kann nicht sein, wenn gerade bei hochgradig sh Kindern auf Gebärden total verzichtet wird. Das ganze halt nur gründet auf intensiv (weil kleine Klassengrößen) Unterricht und ansonsten nichts.

Weder eine Berücksichtigung der Tatsache das hochgradig sh Kinder mehr visuellen Unterricht brauchen, noch das Lehrer sich in Sprache und Verständlichkeit auf die Kinder einstellen.

Sowat gibts tatsächlich.

Integration ist ein Grundrecht und niemand sollte sich weißmachen lassen, das dieses Recht nicht auch für Sinnesbehinderte gilt.

Wir haben hier vor Ort auch eine Realschule die inzwischen eine I Kraft hat für ein hörbehindertes Kind.

Frag mich nicht was die Eltern für Wege gegangen sind um dies zu erreichen. Es geht!! Aber eigentlich geht das gar nicht!?

Um nicht falsch verstanden zu werden Momo, ihr habt für euch bestimmt alles richtig gemacht, ich wollte nur drauf hinweisen, das dies nicht überall so möglich ist.

Günter

Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo Momo,

Zitat Momo:

"also hier in Niedersachsen ist es so, dass eine Sinnesbehinderung keine Behinderung ist bei der einem Integration zusteht."

nach I.2. der Sonderpädagogik-Verordnung Niedersachen kann sonderpädagogischer Förderbedarf in folgenden Schwerpunkten vorliegen:

- Emotionale und Soziale Entwicklung,
- Geistige Entwicklung,
- Hören,
- Körperliche und Motorische Entwicklung,
- Lernen,
- Sehen,
- Sprache.

Das, was landläufig unter Integration verstanden wird, heißt in Niedersachen, wie auch in manchen anderen Bundesländern "Gemeinsamer Unterricht" Dazu regelt die Verordnung unter I.7.2 folgendes:

"Klassen an allgemein bildenden Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet und erzogen werden, sind Klassen mit Gemeinsamem Unterricht. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht ist Aufgabe der allgemein bildenden Schule.

Gemeinsamer Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent organisiert werden. Klassen mit zieldifferentem Unterricht für einzelne oder mehrere Schülerinnen und Schüler werden als Integrationsklassen geführt.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung können in Grundschulen und in weiterführenden Schulen mit von den allgemeinen Schulen abweichender Zielsetzung unterrichtet und erzogen werden. Grundlage des Unterrichts für diese Schülerinnen und Schüler sind die curricularen Vorgaben der entsprechenden Förderschulen. Gemeinsamer Unterricht in einer zieldifferenten Integrationsklasse ist in Form einer Einzelintegration oder der Integration von mehreren Schülerinnen und Schülern möglich. Für Integrationsklassen werden Lehrerstunden für die sonderpädagogische Förderung zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion mitwirken. Es muss sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht mit abweichender Zielsetzung individuelle Lernziele erreichen können"

Das Problem scheint also in der Formulierung zu liegen. Nur zieldifferente Förderung heißt in Niedersachsen Integration. Schüler mit Sinnesbehinderungen haben zwar auch sonderpädagogischen Förderbedarf, werden normalerweise zielgleich unterrichtet. Dann wird das "Gemeinsamer Unterricht" und eben nicht Integration genannt, auch wenn es im Ergebnis eine ist.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Fibi,

ich verstehe die Formulierung in § 8 Absatz 3 Satz 1 so, dass für Schüler der ersten bis sechsten Klasse der Förderbedarf bis zum 20. Dezember angemeldet sein soll. Ist er einmal angemeldet, wird er nach § 12 jährlich überprüft. Eine Überprüfung ist aber keine Anmeldung. Man könnte also denken, dass bis zum sechsten Schulbesuchsjahr sich im allgemeinen herausgestellt haben sollte, ob das Kind Förderbedarf hat oder nicht. Dieser sollte dann bis zum genannten Datum angemeldet sein. Bei akut auftretendem Förderbedarf nach Unfall oder schwerer Krankheit darf nach § 8 Absatz 3 Satz 2 auch später (nach dem 20. Dezember oder der 6. Klasse) entscheiden werden. Aber ich denke, da lohnt sich eine Nachfrage in der nächsten SH-Schule, ich bin ja nun auch kein Jurist.

Bei den Schulanfängern wird im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt, ob gegebenenfalls sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Die Förderausschusssitzungen finden dann noch vor Beginn des Schuljahres statt.

Was hat dein Sohn nun von der Integration? Er bekommt einen Sonderpädagogen zur Seite gestellt, der zum einen die Lehrer der Schule informieren und anleiten soll, zum anderen eben mit der nach §18 genau festgelegten Wochenstundenzahl deinen Sohn unterstützen soll, entweder im Rahmen einer Einzelförderung oder innerhalb des Unterrichts als zweite Lehrkraft. Und schließlich hat dein Sohn Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 7.

Viel Erfolg morgen

Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Nina M.
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#10

Beitrag von Nina M. »

Interessant, ich bin nämlich kürzlich auch sehr über die Formulierungen gestolpert... Also wann heißt es GU, wann Integration.... Denn gerade bei Hörgeschädigtenkindern gibt es das ja oft, dass diese betreut werden ohne dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt...

Hmmm. Haben auch andere Bundesländer außer Niedersachsen diese Definition für GU (= ziegleich) / Integration (= zieldifferent)?

Gruß,
Nina
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Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#11

Beitrag von Kaja »

Hallo Nina,
Nina Mo. hat geschrieben: Hmmm. Haben auch andere Bundesländer außer Niedersachsen diese Definition für GU (= ziegleich) / Integration (= zieldifferent)?
das ist mir in dieser Form bisher nur in Niedersachsen aufgefallen. Aber da momentan alle Bundesländer ständig ihre schulrechtlichen Regelungen ändern, ist es völlig unmöglich, da den Überblick zu behalten.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#12

Beitrag von Momo »

Hallo
also es ist hier so, dass ein hg Kind in der Regelschule keinen Anspruch auf einen Integrationsplatz hat. Das bedeutet konkret, dass wenn "nur" ein hg Kind in der Klasse ist diese Klasse deshlab keine I-Klasse wird, sprich keine verringerte Schülerzahl (bei Integration max. 22, sonst bis zu 29), keine zusätzliche sonderpädagogische Kraft als Doppelbesetzung. Sehr wohl kann man sein hg Kind auf eine Regelschule mit "Gemeinsamem Unterricht" schicken und zusätzlich Förderstunden beantragen (die nicht immer genehmigt werden!), hat aber nicht den Anspruch, dass die jemand gibt der sich mit Hörschädigung auskennt. Zusätzlich kommt 1 bis 2mal im Jahr der mobile Dienst und guckt sich an was besser gemacht werden kann usw. und bietet Seminare an.
Es gibt hier ein Mädchen die auf eine Regelschule geht, CI Trägerin ist, und einfach nur Glück hatte,m dass es soviele Schüler waren, dass die Klasse geteilt werden musste und nun 17 Schüler hat, sie ihre 3 Förderstunden bekommt und eine super (freiwillig!!!) engagierte Klassenlehrerin hat. Bei meinem Sohn war es so, dass die Integrationsschule ihn nicht nehmen wollte, weil nicht unser Einzugsgebiet und er kein I-Kind wäre. Die zuständige GS Klassen mit ca. 28 Schülern hat und null Engagemnt zeigt, da zählt eher das Wohlergehen der Lehrer und vor allem des Direktors und dann irgendwann kommen die Kinder! Raumakustisch katasrophal usw. Förderstunden muss man sich einklagen.... Und das wollte ich meinem Kind nicht antun.

Die Frage warum eine Sinnesbehinderung im Gegensatz zur köperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung kein Grund für Integration ist bleibt unbeantwortet....

Und richtig, Kaja, man kann Sonderpädagogischen Förderbedarf Schwerpunkt Hören beantragen, dann kommt das Kind aber auf die Sonder bzw. hier heisst es ja Förderschule Schwerpunkt Hören und Sprachen!

LG
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Nina M.
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#13

Beitrag von Nina M. »

Momo, dass man sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt, heißt aber eigentlich nicht automatisch, dass das Kind dann auf die Hörgeschädigtenschule kommt, denn der sonderpäd. Förderbedarf kann ja laut Schulgesetz auch in der Regelschule erfüllt werden, sofern diese die nötigen Bedingungen schafft. Jedenfalls kenn ich das so, dass sonderpäd. Förderbedarf nicht automatisch gleich Sonderschule bedeutet.

Gruß,
Nina
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Günter Kissmann
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#14

Beitrag von Günter Kissmann »

Hi Momo,

axo du meinst IPlatz, bzw Integrative Klassen? Jetzt fällt bei mir endlich der Groschen :D

Schulen mit Integrativklassen gibt es hier nur sehr selten und sind halt meist Pilotprojekte.

Ich kenne das auch so wie Nina,

Gruß,

Günter

Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Momo
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#15

Beitrag von Momo »

Nina Mo. hat geschrieben:Momo, dass man sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt, heißt aber eigentlich nicht automatisch, dass das Kind dann auf die Hörgeschädigtenschule kommt, denn der sonderpäd. Förderbedarf kann ja laut Schulgesetz auch in der Regelschule erfüllt werden, sofern diese die nötigen Bedingungen schafft. Jedenfalls kenn ich das so, dass sonderpäd. Förderbedarf nicht automatisch gleich Sonderschule bedeutet.

Gruß,
Nina
Das ist die Theorie, aber die Bedingungen werden dann nicht geschaffen und der Weg ist damit klar.... Man kann eben einen Antrag auf Förderstunden stellen, ob der genhmigt wird ist dann aber nicht garantiert. Unberührt davon ob oder ob nicht bleibt aber der "Status" des Kindes: es ist so oder so kein I-Kind und damit hat es keinen Anspruch auf eine kleinere Klasse oder Zweitbesetzung, einzig und allein-mit Glück-eben 3 Förderstunden bei irgendeiner Lehrkraft. Ob die räumlcihen Bedingugnen hörbehindertentauglich (gemacht werden) sind, hängt einzig und allein vom "good will" des Schulträgers, sprtich der Geminde ab und da die ja alle chronsch pleite sind...

Traurig aber wahr, was mir alles von sog. Pädagogischen Fachleuten in Bezug auf meinen Sohn und seinen besonderen Förderbedarf usw. erzählt wurde, da sträuben sich euch die Nacken haare. Es ist leider immer (noch) so, dass eine Hörbehinderung (die mit HGs versorgt ist) nicht ganz ersnt genommen wird, besonders auch dann wenn ein Kind gut spricht...

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#16

Beitrag von Kaja »

Hallo Momo,
Momo hat geschrieben: Das ist die Theorie, aber die Bedingungen werden dann nicht geschaffen und der Weg ist damit klar.... Man kann eben einen Antrag auf Förderstunden stellen, ob der genehmigt wird ist dann aber nicht garantiert. Unberührt davon ob oder ob nicht bleibt aber der "Status" des Kindes: es ist so oder so kein I-Kind und damit hat es keinen Anspruch auf eine kleinere Klasse oder Zweitbesetzung, einzig und allein-mit Glück-eben 3 Förderstunden bei irgendeiner Lehrkraft. Ob die räumlichen Bedingugnen hörbehindertentauglich (gemacht werden) sind, hängt einzig und allein vom "good will" des Schulträgers, sprich der Gemeinde ab und da die ja alle chronsch pleite sind...
auch, wenn das wahrscheinlich sarkastisch klingt, euer Bundesland ist in seiner Wortwahl wenigstens ehrlich. Zielgleiche "Förderung" von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen ist doch meist wirklich nur gemeinsamer Unterricht in Form von einer Erlaubnis, dass das Kind auf die Regelschule gehen darf und nur sehr selten wirkliche Integration, wie man sich diese eben vorstellen würde. Denn mehr, als dass für wenige Stunden in der Woche (vielleicht) ein Sonderpädagoge kommt und eventuell das Kind auch behinderungsspezifisch fördert, passiert doch auch in den anderen Bundesländern meist nicht wirklich.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#17

Beitrag von Kaja »

Hallo Fibi,

ich will ja nicht neugierig sein, aber wie ist denn gestern euer Gespräch in eurer Wunsch-Schule verlaufen? Hat unser Daumendrücken geholfen?

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Nina M.
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#18

Beitrag von Nina M. »

Momo und nochmal doof gefragt wie ist das dann bei euch mit dem mobilen Dienst der Schwerhörigenschule? Ich meine arbeiten die außerhalb all dieser Feststellungen einfach auf Anfrage? Oder wie läuft das bei euch? *wunder*
Ich blick da bei allem grad irgendwie gar nicht mehr durch... Ich dachte immer, dass diese Förderstunden, wenn dann eben von der zuständigen Hörgeschädigtenschule kommen.

Gruß,
Nina
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#19

Beitrag von Momo »

Nina Mo. hat geschrieben:Momo und nochmal doof gefragt wie ist das dann bei euch mit dem mobilen Dienst der Schwerhörigenschule? Ich meine arbeiten die außerhalb all dieser Feststellungen einfach auf Anfrage? Oder wie läuft das bei euch? *wunder*
Ich blick da bei allem grad irgendwie gar nicht mehr durch... Ich dachte immer, dass diese Förderstunden, wenn dann eben von der zuständigen Hörgeschädigtenschule kommen.

Gruß,
Nina
Also ich kann nur sagen wie es hier läuft...
mein Sohn war ja bewreits bekannt durch den Kiga, von daher gab es auch Kontakt zum mobilen Dienst.
Ein anderes Mädchen aus unserem Ort war vor Ort im Kiga und der Kiga hat dann organisiert, dass sonderpädagogischer Förderbedarf angemeldet wird. Den Antrag stellt dann die zuständige Schule. Und rate mal auf was sie getestet wurde?....Lernbehinderung!!!!! Die SH Schule wurde nicht einmal informiert und die Eltern hatten keine Ahnung. Das muss man sich mal vorstellen, da geht ein Kind drei Jahre in einen I-Kiga, wird von einem (unfähigen!) Pädaudiologen und Aksutiker betreut und den Eltern wird nie gesagt, dass es eine SH Schule mit Beratungsstelle und vor allem einen mobilen Dienst undsw. gibt :{
Nur zufällig habe ich über eine Bekannte von der Existenz dieses Kindes erfahren und mich mit den Eltern in Verbindung gesetzt und den mobilen Dienst informiert. Sie bekam dann erstmal, (denn sie verstand im Kiga immer so schlecht :'( ) mit Hilfe der Beratungsstelle eine FM Anlage und wurde von der SH Schule nochmal "begutachtet" und die "Lernbehinderung" konnte abgebogen werden, so dass sie zur Regelschule gehen darf. Und da die Gemeinde sogar eine I-Klasse einrichten wollte (andere Eltern haben sonst mit Klage gedroht) ist dieses Kind (für eine I-Klasse braucht man mind. 2!!!) sogar ein I-Kind geworden (irgendwie hingemauschelt) und bekommt so ihre Förderstunden, allerdings von einer Lehrerin aus der Förderschule SP Lernen.

Und nein auch bei den anderen Kindern, die ich kenne in Regelschulen werden die Förderstunden nicht von Lehrern für Gehörlose und SH gegeben, sondern von Lehrern mit einer allg. "Zusatzqualifikation" Heilpädagogik.

Der mobilöe Dienst hat hier nur beratene Funktion und begutachtet, kommt aber nur ein bis zwei mal im Jahr...

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Günter Kissmann
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#20

Beitrag von Günter Kissmann »

Hallo, zu später Stunde, ich kann die Aussagen von Momo hier leider auch für NRW nur bestätigen.

Es gibt zwar, z.b. einen Pool aus dem die Kommunalen Schulbehörden schöpfen könnten um die akustischen Bedingungen von Sh Kindern zu verbessern aber man kennt sich nicht aus. Also bleibt alles beim Alten.

Obschon die Kommune das nix kosten würde!!

Es gibt natürlich auch gar kein Interesse daran sogenannte =Problemschüler= in einer Regelschule aufzunehmen, Denn davon gibbet heutzutage mehr als genug.

Wenn ich mich hier jetzt gegen ein Systhem stemme muss ich mich immer auch fragen, was bringt das meinem Kind?

Bei uns ist es so, das die "sh" Schule eine Grundschule ist. Von dieser gehen über 90 % der Schüler auf eine sogenannte integrative Hauptschule über, Dazu muss man wissen, das Hauptschulen in NRW sogenannte Restschulen die fortführung dieser Schulen eben nur durch so Pilotprojekte novh aufrecht erhalten werden kann.

Die Schulempfehlungen für die weiterführenden Schulen sind in NRW seit diesem Schuljahr bindent. Es ist schwer dagegen juristisch anzugehen.

Ich will Malte nicht an irgendeiner Hauptschule auch keiner integrativen sehen, mein Blick geht da ganz klar nach Essen als sh Schule, das will man hier aber nach meinem Empfinden möglichst vermeiden auf Sparteufel komm raus.

Günter

Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#21

Beitrag von Momo »

Hallo Günter

das mit den "Problemschülern" kann ich aus meinen Gesprächen von vor einem Jahr nur bestätigen. Die Schulen (nicht alle natürlcih!) haben einfach keine Lust auf die "Umstände" die sie mit einem sh Kind hätten. So wurde es mir auch gesagt, so nach dem Motto "wenn er Hilfen braucht, soll er bitte auch auf die SH Schule gehen", aber "wenn er regleschultauglich ist, kann er kommen ohne Anspruch auf "Sonderbehandlung"". Da fühlt man sich doch als Eltern völlig unerwünscht und es tat mir sehr weh... Tja und wenn man dann ein hg Kind braucht, um eine Klage anderer Eltern eines behinderten Kindes abzuwehren, dann gibt es auf einmal doch die tolle Möglichkeit der Integration. Na danke auch... und was ist, wenn das "wirklich behinderte" Kind wegzieht und damit der Integrationsstatus wieder gefährdet ist, dann darf er wieder weg oder wie? Ja so wird hier mit Kindern umgegangen, in erster Linie geht es doch erstmal ums Wohl der Lehrer und die Kinder gehören dann irgendwann (leider) ja auch zur Schule und wenn sie dann noch "besonders" sind...

Tut mir leid, wenn das vielleicht hart klingt, aber was ich hier erlebt habe macht mich einfach nur wütend!!!

In der SH Schule war das viel "netter", mein Sohn ist und war dort willkommen und das hat man uns und vor allem den Kindern deutlich gezeigt, nicht nur durch die wirklich liebevolle, persönlich gestaltete Einschulungsfeier! Wir haben hier aber auch das "Glück", dass man an der SH einen erweiterten Realschulabschluss machen kann. Danach kann man eben nach Essen gehen (haben aus den letzten Abschlussklassen einge gemacht). Aber so weit sind wir ja noch nicht....

LG und für euch, Fibi, alles Gute für die Schulwahl und dass ihr willkommen seid an euer Wunschschule!
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Fibi
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#22

Beitrag von Fibi »

Hallo zusammen,

das Schulproblem ist als wirklich ein echtes Problem und wenn ich mich so durchlese, in allen BL :{!

Ich finde es sehr schade, auch das hg Kinder oftmals auch als geistig behindert abgestempelt werden. Auch die Sache "mit Hörgerät versorgt =Behinderung ausgeglichen, normal" macht mich wütend.

Wir haben ja am Mittwoch in unserer Wunschschule (ist eine normale GS mit freiem Träger) das Schulaufnahmegespräch gehabt. Franz wurde von zwei lehrerinnen bzw. hortnerinnen gemeinsam mit 3 anderen Kindern getestet. Erst wollte ich ihn so mitgeben (er stiefelte auch gleich los, ohne irgendwelche Berührungsängste), aufgrund der allg. Unruhe habe ich der einen lehrerin dann doch die FM mitgegeben. Sie nahm sie auch gleich mit den Worten, ja schön, damit kennen wir uns ja aus. Ich war erstmal baff!

Für uns Eltern war es ein sehr nettes gespräch mit der Schulleiterin und einer Lehrerin. Auch über die SH haben wir lange geredet. Sie haben bereits Erfahrungen mit hg Kindern und die Schulleiterin sagte, sie halte sehr viel von Integration :) . Leider mussten sie aber im letzten Jahr ein kind an die SH-Schule abgeben, da das Kind dem Unterricht nicht folgen konnte. Auch arbeiten sie mit der SH-Schule zusammen und es kommt regelmäßig eine Lehrerin von dort im Rahmen sonderpädagogischer Förderung. Zusätzlich haben sie selbst aber auch noch Heilpädagogen beschäftigt.

Diese Schule wäre für unseren Sohn ein 6er im Lotto. Leider gibt es ca. 120 Anmeldungen für 36 Plätze. Die Entscheidung bekommen wir in ca. 3 Wochen! Also bitte Daumen drücken!!!!! Achja, der Haken, man muss Schulgeld zahlen. Aber das ist uns unser Sohn wert!

Alternative dazu wäre die "normale" GS im Einzugsgebiet. Auch hier bekäme er Förderung durch die SH-Schule (unsere Schule schient eine große Ausnahme zu sein, da sehr engagiert). Was die betroffenen Lehrer und die neue Schulleiterin dazu sagen, kann ich noch nicht sagen, da ich noch nicht das gespräch gesucht habe. Will erst die Entscheidung der anderen Schule abwarten. Ansonsten hat diese Schule keinerlei Erfahrungen mit behinderten Kindern überhaupt oder gar hg. Da bin ich dann mal gespannt, was dann auf uns zukäme.....

LG und schonmal danke fürs Daumen drücken!!!! Fibi
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Wohnort: Niedersachsen

Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#23

Beitrag von Momo »

Fibi hat geschrieben:Ich finde es sehr schade, auch das hg Kinder oftmals auch als geistig behindert abgestempelt werden. Auch die Sache "mit Hörgerät versorgt =Behinderung ausgeglichen, normal" macht mich wütend.
Mich auch!!!
Fibi hat geschrieben:aufgrund der allg. Unruhe habe ich der einen lehrerin dann doch die FM mitgegeben. Sie nahm sie auch gleich mit den Worten, ja schön, damit kennen wir uns ja aus. Ich war erstmal baff!

Für uns Eltern war es ein sehr nettes gespräch mit der Schulleiterin und einer Lehrerin. Auch über die SH haben wir lange geredet. Sie haben bereits Erfahrungen mit hg Kindern und die Schulleiterin sagte, sie halte sehr viel von Integration :) . .....Auch arbeiten sie mit der SH-Schule zusammen und es kommt regelmäßig eine Lehrerin von dort im Rahmen sonderpädagogischer Förderung. Zusätzlich haben sie selbst aber auch noch Heilpädagogen beschäftigt.

Diese Schule wäre für unseren Sohn ein 6er im Lotto.
Ich drücke euch wirklich die Daumen!!!! Das klingt nämlich wirklich gut.
Fibi hat geschrieben:Alternative dazu wäre die "normale" GS im Einzugsgebiet. Auch hier bekäme er Förderung durch die SH-Schule (unsere Schule schient eine große Ausnahme zu sein, da sehr engagiert).
Engagiert sind die hier auch, allerdings können sie ja nicht einfach losziehen und Förderstunden geben, wenn das Land keine bewilligt bzw. das Personal nicht da ist :(
Der Herr vom mobilen Dienst hat sich hier wirklich reingekniet und sich viel (wahrscheinlich seine Frei-)Zeit genommen für die Beratung und Begutachtung. Allerdings betreut unsere SH Schule sehr viel mehr Kinder in einem sehr viel größeren Einzugsgebiet als andere SH Schulen in Niedersachsen. Gleiches gilt für die Frühförderung, nur werden die Stellen pro Schule und nicht pro betreutem Kind vergeben....

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#24

Beitrag von Kaja »

Hallo Fibi,
Fibi hat geschrieben:Wir haben ja am Mittwoch in unserer Wunschschule (ist eine normale GS mit freiem Träger) das Schulaufnahmegespräch gehabt.
Für uns Eltern war es ein sehr nettes gespräch mit der Schulleiterin und einer Lehrerin. Auch über die SH haben wir lange geredet. Sie haben bereits Erfahrungen mit hg Kindern und die Schulleiterin sagte, sie halte sehr viel von Integration. Auch arbeiten sie mit der SH-Schule zusammen und es kommt regelmäßig eine Lehrerin von dort im Rahmen sonderpädagogischer Förderung. Zusätzlich haben sie selbst aber auch noch Heilpädagogen beschäftigt
was sind denn das für traumhafte Zustände. Kann die Schule hier nicht eine Filiale eröffnen???

Wir haben uns am Donnerstag eine kleine Privatschule angesehen. Dort haben die Verantwortlichen nur auf die Hörgeräte geschaut und unserem Sohn einige Fragen gestellt. Dann meinten sie, wenn sie nur darauf achten müssten, dass die Geräte in den Ohren blieben, dann könnte man sich überlegen, ob man das Kind nehmen könnte. Die Nutzung der FM-Anlage sei völlig ausgeschlossen und die Sprache müsste bis zur Einschulung noch deutlich besser werden. Sonst könnten sie uns überhaupt keine Hoffnungen machen. Schade, müssen wir halt weiter suchen.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich die Schule für deinen Sohn entscheidet.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Sabine
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Re: Schulfrage, integrativ in Regelschule

#25

Beitrag von Sabine »

Hallo Kaja,

wie traurig, dass man Euch an der Privatschule so blöd gekommen ist. Das muss so wirklich nicht sein.
Wie gehen die wohl mit Kindern um, die bei Einschulung einen ganz "pflegeleichten" Eindruck machen, dann aber nach 1, 2, 3 Jahren Verhaltensauffälligkeiten oder massive Lernschwierigkeiten zeigen? Werden die dann auch sofort aussortiert? Bedenkliche Haltung.
Unsere Jungs gehen auch allesamt auf eine Privatschule (englisch), und da geht es ganz anders zu. Von Anfang an standen alle, von der zukünftigen Erzieherin bis hin zum Schulleiter parat, um sich zeigen zu lassen, wie man Batterien beim CI wechselt, was eine FM-Anlage ist, wie und wann sie eingesetzt wird usw.
Christian wechselt, seit er 3 ist, die Batterien selber und hat bisher noch keine FM-Anlage gebraucht, aber zu wissen, dass man von seiten der Schule offen ist für besondere Bedürfnisse, ist für mich eine Grundvoraussetzung für gute Zusammenarbeit.
Mit welcher Begründung wird denn da die FM-Anlage so kategorisch abgelehnt? Zuviel Arbeit?

Ich finde so eine Haltung wirklich sehr ärgerlich. Aber man kann da wohl nix machen, eben weil es eine Privatschule ist, oder?

Liebe Grüße,

Sabine

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