Rechtsanspruch auf Gebärden????

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Momo
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Rechtsanspruch auf Gebärden????

#1

Beitrag von Momo »

Hallo, vor allem liebe Karin,

ich habe mal eine "rechtliche" Frage:
Kinder, die (trotz CI und Logo etc.) nicht in die Lautsprache gekommen sind und jetzt zur Schule gehen und damit eigenlcih keine (Mutter)Sprache haben, haben die Anspruch auf Unterricht in Gebärdensprache? Wenn ja wo ist das festgelegt (Pragraphen, Gesetzestext?) und haben sie Anspruch auf Förderunterricht in Gebärdensprache, wenn ja wie läuft das ab, wer zahlt? Wem gegenüber mache ich die Ansprüche für dieses Kind geltend?

Danke im Vorraus.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Momo
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#2

Beitrag von Momo »

P.S. hätte auch mein, lautsprachlich kommunizierender, aber mittlerweile hochgradig sh, Sohn diesen Anspruch??
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
zweifachemami
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#3

Beitrag von zweifachemami »

Auf jeden Fall hat jedes Kind darauf anspruch, es gibt doch jetzt das gesetz aber in der Tat machen es noch nicht alle Schulen...im eigentlichen SInne müsste das Kind ein Rechtanspruch haben. Denke mal Karin weißt da sicher etwas genaueres drüber wie man sowas beantragt...

aber du als Mutter kannst auch in der Förderstelle sagen dass due eine DGS Kompetente Person für dein Kind willst. Und du bist ja in den Fördereinheiten mitdrin und kannst das dann mit kontrollieren am besten ist immer wenn jemand das macht entweder CODA Erwachsene die speziell dafür ausgebildet sind oder gehörlose die speziell im Frühförderbereich ausgebildet sind...

MadameBovary
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#4

Beitrag von MadameBovary »

Wenn der Sohn GdB 80 und GL auf dem SB-Ausweis hat, sind die Chancen besser?!
Viele Grüße
MB
Karin
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#5

Beitrag von Karin »

Liebe Momo, also so einfach ist das nicht, wie MB es schreibt!
Er hat Anspruch jetzt DGS zu lernen, aber einen Anspruch auf Unterricht in DGS gibt es nur in zwei Bundesländern. Dolmetscher kann man nur beanspruchen, wenn man Dolmetscher auch versteht und das dann eigentlich nur in der Regelschule. Ich nehme aber nicht an, dass er in der Regelschule ist!
Wo wohnt die Familie?

Sei so lieb und ruf mich mal an, dann muss ich nicht so viel tippen.
Lieben Gruß Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Kaja
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Momo,
Momo hat geschrieben: Wenn ja wo ist das festgelegt (Pragraphen, Gesetzestext?) und haben sie Anspruch auf Förderunterricht in Gebärdensprache, wenn ja wie läuft das ab, wer zahlt? Wem gegenüber mache ich die Ansprüche für dieses Kind geltend?
Einen Anspruch auf Förderunterricht, um bei entsprechender Notwendigkeit die Gebärdensprache zu erlernen, damit eine Schulbildung möglich wird, ergibt sich grundsätzlich aus §§ 53, 54 Absatz 1 Nr. SGB XII

"Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere

1. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu"

i.V.m. § 12 Eingliederungshilfeverordnung.

"Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch umfaßt auch

heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern"

Problematisch ist, dass das Amt (meist Sozialamt) Ermessen darin hat, was beim konkreten Kind an entspechenden Maßnahmen erforderlich ist. Und da wird aus Kostenersparnisgründen nicht selten eine Entscheidung gegen die Gebärdensprache getroffen.

Gut argumentieren kann man aber mit § 57 SGB IX:

"Bedürfen hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet."

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 3. Jul 2008, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#7

Beitrag von Momo »

Danke dir Kaja!
Mal sehen- es geht hier um zwei implantierte Kinder ohne LS und Ohne Gebärdensprache, die eigentlich so ja nicht "unterrichtbar" sind. LBG wird zwar jetzt genutzt, aber unzureichend (nur bei direkter Ansprache nicht allgemein im Unterricht) und bei wenig Qualifikation der Lehrkraft (Ausbildung in LBG und DGS ist ja recht mau)....

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Karin
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#8

Beitrag von Karin »

Eben deswegen bat ich dich anzurufen.
Ich brauche mehr Infos. Wie alt sind die Kinder?
Was nützen §, wenn das Kind weder das eine noch das andere kann.
Die Kinder brauchen jetzt Hausförderung in DGS.

Viele Grüße
Karin
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Momo
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Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#9

Beitrag von Momo »

Karin hat geschrieben:Eben deswegen bat ich dich anzurufen.
Ich brauche mehr Infos.
Wie alt sind die Kinder?
Was nützen §, wenn das Kind weder das eine noch das andere kann.
Die Kinder brauchen jetzt Hausförderung in DGS.

Viele Grüße
Karin
@Karin: mach ich. Hab nur gerade selber ziemlich viel (Ärger) um die Ohren....
Die Kinder sind 8!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
andrea2002

Re: Rechtsanspruch auf Gebärden????

#10

Beitrag von andrea2002 »

Das ist ja echt 'ne Katatrophe 8 Jahre und keine Sprache..... Warum um Gottes Willen wartet man solange zu :( :( ?
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