Hilfeplangespräch
Hilfeplangespräch
Hallo alle susammen, hatte jemand schon mal ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt wegen weiterer Förderung?
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Re: Hilfeplangespräch
Hallo Biene,
ich rate da mal zu einer umfassenden Diagnose Es währe wichtig für dein Kind.
Da scheint mir Einiges im Unklaren zu sein-.
Wo kommt ihr her?
Günter
ich rate da mal zu einer umfassenden Diagnose Es währe wichtig für dein Kind.
Da scheint mir Einiges im Unklaren zu sein-.
Wo kommt ihr her?
Günter
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Re: Hilfeplangespräch
übrigens, warum hat man euch bei unklarem Befund nicht längst an eine Fachklinik überwiesen? Das währe der normale Weg-
Re: Hilfeplangespräch
hallo günter
da steht doch "nur" unklare genese, das soll heißen ursache unbekannt. das wiederum ist ja nicht untypisch, oder?
zu so einem gespräch kann ich nichts sagen: was soll das sein?
gruß
da steht doch "nur" unklare genese, das soll heißen ursache unbekannt. das wiederum ist ja nicht untypisch, oder?
zu so einem gespräch kann ich nichts sagen: was soll das sein?
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Hilfeplangespräch
Hallo Biene,
wichtig ist, dass du dir vor dem Gespräch überlegst, was du konkret warum möchtest, was du damit in welchem Zeitraum erreichen möchtest und warum es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Nimm dir in jedem Fall eine weitere Person mit, die im Notfall bezeugen kann, wer wann was gesagt hat, lass dir das Protokoll aushändigen und überprüfe alle dort niedergelegten Vereinbarungen auf deren Richtigkeit.
Meist werden solche Gespräche nur durchgeführt, weil sie das Gesetz halt vorschreibt. Oft will das Amt aber schon da einen konkreten zeitlichen Rahmen aufstellen, damit es eine Grundlage gibt, die Maßnahme dann einzustellen. Da man aber ein Ende der notwendigen Maßnahmen im Vorfeld oft nicht so eingrenzen kann, ist es wichtig, sich den Zeitpunkt der Beendigung offen zu halten.
@Momo
Geregelt ist das in § 36 Absatz 2 SGB VIII:
wichtig ist, dass du dir vor dem Gespräch überlegst, was du konkret warum möchtest, was du damit in welchem Zeitraum erreichen möchtest und warum es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Nimm dir in jedem Fall eine weitere Person mit, die im Notfall bezeugen kann, wer wann was gesagt hat, lass dir das Protokoll aushändigen und überprüfe alle dort niedergelegten Vereinbarungen auf deren Richtigkeit.
Meist werden solche Gespräche nur durchgeführt, weil sie das Gesetz halt vorschreibt. Oft will das Amt aber schon da einen konkreten zeitlichen Rahmen aufstellen, damit es eine Grundlage gibt, die Maßnahme dann einzustellen. Da man aber ein Ende der notwendigen Maßnahmen im Vorfeld oft nicht so eingrenzen kann, ist es wichtig, sich den Zeitpunkt der Beendigung offen zu halten.
@Momo
Ein solches Gespräch ist Bestandteil des Entscheidungsverfahrens bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB VIII, z. B. bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII.Momo hat geschrieben:zu so einem gespräch kann ich nichts sagen: was soll das sein?
Geregelt ist das in § 36 Absatz 2 SGB VIII:
Viele GrüßeDie Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)