Hilfeplangespräch

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
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Biene
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Hilfeplangespräch

#1

Beitrag von Biene »

Hallo alle susammen, hatte jemand schon mal ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt wegen weiterer Förderung?
guenter k.
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Re: Hilfeplangespräch

#2

Beitrag von guenter k. »

Hallo Biene,

ich rate da mal zu einer umfassenden Diagnose Es währe wichtig für dein Kind.

Da scheint mir Einiges im Unklaren zu sein-.

Wo kommt ihr her?

Günter
guenter k.
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Re: Hilfeplangespräch

#3

Beitrag von guenter k. »

übrigens, warum hat man euch bei unklarem Befund nicht längst an eine Fachklinik überwiesen? Das währe der normale Weg-
Momo
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Re: Hilfeplangespräch

#4

Beitrag von Momo »

hallo günter

da steht doch "nur" unklare genese, das soll heißen ursache unbekannt. das wiederum ist ja nicht untypisch, oder?

zu so einem gespräch kann ich nichts sagen: was soll das sein?

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
guenter k.
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Re: Hilfeplangespräch

#5

Beitrag von guenter k. »

Hi Momo,

jau, wer lesen kann ist klar im Vorteil :)

Lieben Gruß,

Günter
Kaja
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Re: Hilfeplangespräch

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Biene,

wichtig ist, dass du dir vor dem Gespräch überlegst, was du konkret warum möchtest, was du damit in welchem Zeitraum erreichen möchtest und warum es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Nimm dir in jedem Fall eine weitere Person mit, die im Notfall bezeugen kann, wer wann was gesagt hat, lass dir das Protokoll aushändigen und überprüfe alle dort niedergelegten Vereinbarungen auf deren Richtigkeit.

Meist werden solche Gespräche nur durchgeführt, weil sie das Gesetz halt vorschreibt. Oft will das Amt aber schon da einen konkreten zeitlichen Rahmen aufstellen, damit es eine Grundlage gibt, die Maßnahme dann einzustellen. Da man aber ein Ende der notwendigen Maßnahmen im Vorfeld oft nicht so eingrenzen kann, ist es wichtig, sich den Zeitpunkt der Beendigung offen zu halten.

@Momo
Momo hat geschrieben:zu so einem gespräch kann ich nichts sagen: was soll das sein?
Ein solches Gespräch ist Bestandteil des Entscheidungsverfahrens bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB VIII, z. B. bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII.

Geregelt ist das in § 36 Absatz 2 SGB VIII:
Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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