
Ich bin seit einer Meningitis als Baby auf dem rechten Ohr taub. Ich habe mich nie wirklich damit auseinandergesetzt (habe aber natuerlich eine vollstaendige Krankenakte zu dieser 'Behinderung"), weil das einzige, was ich 'vermisse' (ich konnte es nie...), das Stereo-Hoeren ist.
Ich wurde vom Wehrdienst freigestellt und musste auch keinen Zivildienst leisten, aber ansonsten ist die Behinderung -wie gesagt- nicht oft in Erscheinung getreten, eben weil ich ein anderes Leben ja gar nicht kenne. Das Problem ist natuerlich, dass ich keinen Vergleich habe. Ich wusste zwar, dass man mit einem Ohr keine Stimmen orten kann oder dass ich praktisch von der Aussenwelt abgeschnitten bin, wenn ich telefoniere. Dass das Filtern von Stoergeraeuschen jedoch vor allem fuer einseitig Taube ein Problem darstellt, war mir bis gestern gar nicht so bewusst.
Gestern hatte ich einen seeeehr spannenden und erkenntnisreichen Tag: ich habe in vielen Foren gestoebert und u.a. erfahren, dass der Staat meine Behinderung mit 20% gradiert.
Wieso ich auf einmal nachgeforscht habe? Das liegt daran, dass ich mein Bafoeg um ein Semester verlaengern moechte. Ein Grund, der eine Verlaengerung rechtfertigt, ist eine Behinderung. Es muss jedoch geschildert werden, auf welche Weise meine Behinderung das Studium erschwert. Habt Ihr da evtl Vorschlaege, die ich einbringen kann?
Das Problem ist einfach, dass ich ja nicht weiss, wie es sich mit zwei Ohren lebt und ich darum schlecht Vergleiche anstellen kann.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass Vorlesungen in grossen Auditorien sehr problematisch fuer mich sind. Aufgrund der Akustik und wegen der Stoergeraeusche bei knapp 300 Studeneten ist es nicht immer einfach, dem Prof zu folgen. Ich muss mich besonders anstrengen, etwas mitzubekommen, was sich letztendlich negativ auf die Konzentration auswirkt.
Ich freue mich ueber jeden Austausch, jede Erfahrung und jeden Tipp.
Gruss, Apo