wir hatten beim Antrag auch viele SChreiben u.a. vom Pädaudiologen dabei, ... Anmerkung des Gutachters in der Akte war jedoch, erst bei Vorlage des Sprachaudiogramms sollen event. Sprachauffälligkeiten berücksichtigt werden ... alles geschriebene zählte nicht ... :help: :help: -erst mit Datum des Sprachaudiogramms bekam unser Sohn den für ihn ständigen GdB zuerkannt - obwohl alles schriftlich ausformuliert in den Briefen vorher stand -
Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
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PetraAnett
- Beiträge: 478
- Registriert: 31. Jan 2007, 20:45
- 18
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
ABBC3_OFFTOPIC
Hallo Momo, hallo hoppel
wir hatten beim Antrag auch viele SChreiben u.a. vom Pädaudiologen dabei, ... Anmerkung des Gutachters in der Akte war jedoch, erst bei Vorlage des Sprachaudiogramms sollen event. Sprachauffälligkeiten berücksichtigt werden ... alles geschriebene zählte nicht ... :help: :help: -erst mit Datum des Sprachaudiogramms bekam unser Sohn den für ihn ständigen GdB zuerkannt - obwohl alles schriftlich ausformuliert in den Briefen vorher stand -
wir hatten beim Antrag auch viele SChreiben u.a. vom Pädaudiologen dabei, ... Anmerkung des Gutachters in der Akte war jedoch, erst bei Vorlage des Sprachaudiogramms sollen event. Sprachauffälligkeiten berücksichtigt werden ... alles geschriebene zählte nicht ... :help: :help: -erst mit Datum des Sprachaudiogramms bekam unser Sohn den für ihn ständigen GdB zuerkannt - obwohl alles schriftlich ausformuliert in den Briefen vorher stand -
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo an alle!
Heute waren wir im APZ zur halbjährlichen Kontrolle.
Habe mir die aktuelle Kurve kopieren lassen und versuche sie mal hier darzustellen.
rechtes ohr: frequenz: .125--10
.250--19
.5-----40
1-----49
2-----53
4-----49
8-----41
linkes ohr: frequenz: .125----9
.250----13
.5-------33
1-------46
2-------50
4-------40
8-------11
sind circa Angaben da die Kurve nicht so gut ablesbar ist.
Laut Amt wären das 30 GDB.Oder?
Gruß Hoppel
Heute waren wir im APZ zur halbjährlichen Kontrolle.
Habe mir die aktuelle Kurve kopieren lassen und versuche sie mal hier darzustellen.
rechtes ohr: frequenz: .125--10
.250--19
.5-----40
1-----49
2-----53
4-----49
8-----41
linkes ohr: frequenz: .125----9
.250----13
.5-------33
1-------46
2-------50
4-------40
8-------11
sind circa Angaben da die Kurve nicht so gut ablesbar ist.
Laut Amt wären das 30 GDB.Oder?
Gruß Hoppel
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Die Werte kannst Du immer auf 5er Schritte runden, also 49=50 oder 53=55. Dann komme ich auf folgende Hörverluste in %:
rechts - 9+21+20+9 = 59
links - 8+18+18+7 = 51
und das gibt einen GDB von 30 wie Du's ja auch schon geschrieben hast
Viele Grüße Ralph
rechts - 9+21+20+9 = 59
links - 8+18+18+7 = 51
und das gibt einen GDB von 30 wie Du's ja auch schon geschrieben hast
Viele Grüße Ralph
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
mhm...
Na gut und dazu kommen noch 20 % wegen seiner Verhaltenstrg. und Konzentrationsschwächen.
Macht für mich 50%. Wieso bekomme ich dann aber nur 40%???
Ich habe sogar ein Schreiben wo klar aufgeschlüsselt ist das ich 30 für seine Hörschwäche und 20 für den "Rest" bekomme.Und dann kommt ein Satz das damit 40% richtig festgelegt wurden.
Na gut und dazu kommen noch 20 % wegen seiner Verhaltenstrg. und Konzentrationsschwächen.
Macht für mich 50%. Wieso bekomme ich dann aber nur 40%???
Ich habe sogar ein Schreiben wo klar aufgeschlüsselt ist das ich 30 für seine Hörschwäche und 20 für den "Rest" bekomme.Und dann kommt ein Satz das damit 40% richtig festgelegt wurden.
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Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo,
die GdB-Werte von div. "Behinderungen" werden nie addiert sondern eher verrechnet!
Gruss Sandra
die GdB-Werte von div. "Behinderungen" werden nie addiert sondern eher verrechnet!
Gruss Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
also das wird wie geschreieben nicht aufaddiert, sondern quasi verrechnet. Es wird die Summe aller Störungen angesehen und dan geguckt inwiefern zusätzliche Behinderungen zusätzlcih beeinträchtigen oder sowieso schon irgendwie in der anderen mit drin stecken oder eben keine Mehrbelastung mehr sind.
Allerdings scheinen die Verhaltensstörungen deines Sohnes ja sehr ausgeprägt zu sein und da erscheint mir ein GdB von 20% dafür recht wenig. Entwicklungsstörungen an sich können schon 50% ausmachen, man muss dem Amt nur klarmachen wie sehr sie das Leben/ den Alltag- auch in der Schule- und das soziale Miteinander beeinträchtigen.
Du könntest also, wenn das ein neuer Bescheid ist, erstmal formlos Widerspruch einlegen und dann in Ruhe eine Begründung schreiben, belegt durch Stellungnahmen der Schule und evtl. des APZ und des Kinderpsychaters.
Gruß
also das wird wie geschreieben nicht aufaddiert, sondern quasi verrechnet. Es wird die Summe aller Störungen angesehen und dan geguckt inwiefern zusätzliche Behinderungen zusätzlcih beeinträchtigen oder sowieso schon irgendwie in der anderen mit drin stecken oder eben keine Mehrbelastung mehr sind.
Allerdings scheinen die Verhaltensstörungen deines Sohnes ja sehr ausgeprägt zu sein und da erscheint mir ein GdB von 20% dafür recht wenig. Entwicklungsstörungen an sich können schon 50% ausmachen, man muss dem Amt nur klarmachen wie sehr sie das Leben/ den Alltag- auch in der Schule- und das soziale Miteinander beeinträchtigen.
Du könntest also, wenn das ein neuer Bescheid ist, erstmal formlos Widerspruch einlegen und dann in Ruhe eine Begründung schreiben, belegt durch Stellungnahmen der Schule und evtl. des APZ und des Kinderpsychaters.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Habe vom Gericht einen Termin bekommen das ich bis zum 14.11. eine Begründung zusenden soll oder die Klage zurücknehmen muß.Reicht es da wenn ich allgemein zu der derzeitigen Lage was schreibe, ne Kopie von der Kindergärtnerin beilegen (wo sie die Lage schildert) und einen Vermerk mit ranhänge das evtl Befunde folgen da ich ja erst Ende November den ersten Termin beim Psychologe habe?
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
du kannst anführen, dass du erst am ....... November 09 einen Termin zur psychiatrischen Untersuchung hast und daher eine Stellungnahme aus diesem Fachbereich erst nachgereicht werden kann. Ansonsten würde ich zusätzlich zu den bereits von dir genannten Schreiben auch möglcihst ein aktuelles, in Form eine pädagogischen Stellungnahme, der Schule dazulegen. Das alles entsprechend von dir kommentiert und ausgeführt, dass es sein leben, soziales Miteinander und vor allem seinen schulischen Erfolg sehr gefährden oder sogar verhindern können und das nicht zu erwarten ist, dass sich daran innnerhalb von 6 Monaten etwas ändert.
Ansonsten würde ich mir beim Sozialverband http://www.sovd.de/ oder VdK http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1 Unterstützung holen.
Gruß
du kannst anführen, dass du erst am ....... November 09 einen Termin zur psychiatrischen Untersuchung hast und daher eine Stellungnahme aus diesem Fachbereich erst nachgereicht werden kann. Ansonsten würde ich zusätzlich zu den bereits von dir genannten Schreiben auch möglcihst ein aktuelles, in Form eine pädagogischen Stellungnahme, der Schule dazulegen. Das alles entsprechend von dir kommentiert und ausgeführt, dass es sein leben, soziales Miteinander und vor allem seinen schulischen Erfolg sehr gefährden oder sogar verhindern können und das nicht zu erwarten ist, dass sich daran innnerhalb von 6 Monaten etwas ändert.
Ansonsten würde ich mir beim Sozialverband http://www.sovd.de/ oder VdK http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1 Unterstützung holen.
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Dankeschön!Du hast Uns sehr damit geholfen:
Ich bitte Sie nochmals den Behindertengrad meines Sohnes zu überprüfen, da in den Befunden von Frau Dr. Uhlig kein Hinweis über sein auffälliges Sozialverhalten im Alltag vorzufinden war.
Ich habe eine Entwicklungseinschätzung vom Kindergarten im Januar 2009 bekommen und diese Frau Dr. Uhlig im selben Monat vorgezeigt. Daraufhin hat sie mir zu einer Integrativen Beschulung geraten.
Sein Verhalten änderte sich aber in der Schule nicht. Im Gegenteil es verschlimmerte sich. Die Schule holt sich derzeit Rat von der Emotional-sozialen Schule.
Nach Rücksprache mit meiner Kinderärztin und nochmalig mit Frau Dr. Uhlig (Hörprüfung im Oktober 2009) habe ich für meinen Sohn, im November 2009, eine Überweisung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bekommen.
Eine Stellungnahme aus dem Fachbereich kann ich somit erst nach diesem Termin nachreichen.
Dieses Verhalten kann sein Leben, sein soziales Miteinander und vor allem seinen schulischen Erfolg sehr gefährden oder sogar verhindern. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dieses Verhalten innerhalb von 6 Monaten ändert.
Ich bitte Sie nochmals den Behindertengrad meines Sohnes zu überprüfen, da in den Befunden von Frau Dr. Uhlig kein Hinweis über sein auffälliges Sozialverhalten im Alltag vorzufinden war.
Ich habe eine Entwicklungseinschätzung vom Kindergarten im Januar 2009 bekommen und diese Frau Dr. Uhlig im selben Monat vorgezeigt. Daraufhin hat sie mir zu einer Integrativen Beschulung geraten.
Sein Verhalten änderte sich aber in der Schule nicht. Im Gegenteil es verschlimmerte sich. Die Schule holt sich derzeit Rat von der Emotional-sozialen Schule.
Nach Rücksprache mit meiner Kinderärztin und nochmalig mit Frau Dr. Uhlig (Hörprüfung im Oktober 2009) habe ich für meinen Sohn, im November 2009, eine Überweisung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bekommen.
Eine Stellungnahme aus dem Fachbereich kann ich somit erst nach diesem Termin nachreichen.
Dieses Verhalten kann sein Leben, sein soziales Miteinander und vor allem seinen schulischen Erfolg sehr gefährden oder sogar verhindern. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dieses Verhalten innerhalb von 6 Monaten ändert.
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel
sehe das jetzt erst:
du hast eine PN. Hoffe es ist nicht zu spät...
Gruß
sehe das jetzt erst:
du hast eine PN. Hoffe es ist nicht zu spät...
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Wollte mich mal wieder hier melden.
Auf den Ausweis warte ich immer noch.
Neuester Standpunkt. Ich habe dem Gericht mitgeteilt das Niclas Psychiatrisch untersucht wurde. Und nun heißt es wieder warten.
Denke mal bei dem Tempo wird er eher Auto fahren als diesen Ausweis in den Händen zu halten.
Auf den Ausweis warte ich immer noch.
Neuester Standpunkt. Ich habe dem Gericht mitgeteilt das Niclas Psychiatrisch untersucht wurde. Und nun heißt es wieder warten.
Denke mal bei dem Tempo wird er eher Auto fahren als diesen Ausweis in den Händen zu halten.
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo!
Diese Woche habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. 40% wären angemessen. Hier dürfte wohl eher ein Erzieherischen Hintergrund als einen krankhaft bedingter Handlungsablauf bestehen, zumal das Kind eine gewisse Zweckbestimmtheit zur Durchsetzungseiner Interessen verfolgt.Eine Äußerung "ich rufe meine Mutter an und erzähl ihr alles" lässt auf mangelnden Widerstand (oder Rückendeckung) seitens der Mutter gegenüber dem Bekannten antiautoritären Verhalten und missverstandenen Führungsanspruch schließen. Dankeschön!!!!!
Eine meßbare Behinderung aus dieser Verhaltenstrg ergibt sich nicht.
Kann ich hier noch Einspruch erheben?
Diese Woche habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. 40% wären angemessen. Hier dürfte wohl eher ein Erzieherischen Hintergrund als einen krankhaft bedingter Handlungsablauf bestehen, zumal das Kind eine gewisse Zweckbestimmtheit zur Durchsetzungseiner Interessen verfolgt.Eine Äußerung "ich rufe meine Mutter an und erzähl ihr alles" lässt auf mangelnden Widerstand (oder Rückendeckung) seitens der Mutter gegenüber dem Bekannten antiautoritären Verhalten und missverstandenen Führungsanspruch schließen. Dankeschön!!!!!
Eine meßbare Behinderung aus dieser Verhaltenstrg ergibt sich nicht.
Kann ich hier noch Einspruch erheben?
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel,
was steht denn als Rechtsbehelfbelehrung unter dem "Ablehnungsbescheid"? Du hast oben immer von einer Klage geschrieben - wenn dieser "Ablehnungsbescheid ein Urteil war, wäre die Berufung beim LSG das richtige Rechtsmittel.
Ansonsten dürfte die Entscheidung, dass das Verhalten deines Sohnes ausschließlich seine Ursache in der Erziehung haben soll, eine ziemliche Fehlentscheidung sein, die die möglichen Folgen einer Schwerhörigkeit sowie andere mögliche gesundheitliche Ursachen ignoriert. Dagegen müsste man eigentlich erfolgreich vorgehen können.
Viele Grüße
was steht denn als Rechtsbehelfbelehrung unter dem "Ablehnungsbescheid"? Du hast oben immer von einer Klage geschrieben - wenn dieser "Ablehnungsbescheid ein Urteil war, wäre die Berufung beim LSG das richtige Rechtsmittel.
Ansonsten dürfte die Entscheidung, dass das Verhalten deines Sohnes ausschließlich seine Ursache in der Erziehung haben soll, eine ziemliche Fehlentscheidung sein, die die möglichen Folgen einer Schwerhörigkeit sowie andere mögliche gesundheitliche Ursachen ignoriert. Dagegen müsste man eigentlich erfolgreich vorgehen können.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
rhae hat geschrieben:Die Werte kannst Du immer auf 5er Schritte runden, also 49=50 oder 53=55. Dann komme ich auf folgende Hörverluste in %:
rechts - 9+21+20+9 = 59
links - 8+18+18+7 = 51
und das gibt einen GDB von 30 wie Du's ja auch schon geschrieben hast
Viele Grüße Ralph
Hallo,hoppel hat geschrieben:mhm...
Na gut und dazu kommen noch 20 % wegen seiner Verhaltenstrg. und Konzentrationsschwächen.
Macht für mich 50%. Wieso bekomme ich dann aber nur 40%???
Ich habe sogar ein Schreiben wo klar aufgeschlüsselt ist das ich 30 für seine Hörschwäche und 20 für den "Rest" bekomme.Und dann kommt ein Satz das damit 40% richtig festgelegt wurden.
hier schrieb Hoppel, dass für Hörschädigung einen GdB 30 anerkannt wurde und für den Rest einen GdB 20! Es ist bekannt, dass die GdB nicht einfach addiert werden sondern verrechnet.
Jetzt weiss ich nicht ob die GdB 20 für Verhalten, Entwicklungverzögerung oder was auch immer der Grund ist berechtigt sind und wie diese genau berechnet wird.
Von daher kann man bestimmt nicht so einfach über die Richtigkeit der GdB urteilen zumal wir das Kind gar nicht kennen!
Da sollte wirklich Fachleute ran gezogen werden die wirklich damit auskennen (mit div. Behinderungsarten UND Berechnung der GdB) und erklären können wie das sich wirklich zusammen setzt.
Fakt ist jedenfalls, dass die GdB NICHT miteinander addiert werden!!!
Gruss Sandra
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Sandra,
Viele Grüße
das ist schon richtig - nur, wissen wir, ob ein Einzel-GdB von 20 bei Verhaltensstörungen und Konzentrationsproblemen angemessen ist? Da ist - je nach Ursache der Probleme - grundsätzlich deutlich mehr möglich. Und wenn mit Erziehungsfehlern argumentiert wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass auch die Gegenseite gesundheitliche Ursachen sieht, aber vermeintliche Erziehungsfehler anführt, um die bisher geäußerte Sicht zu verteidigen.Sandra hat geschrieben:Na gut und dazu kommen noch 20 % wegen seiner Verhaltenstrg. und Konzentrationsschwächen.... für Hörschädigung einen GdB 30 anerkannt wurde ... Fakt ist jedenfalls, dass die GdB NICHT miteinander addiert werden!!!
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
-
Irina Haun
- Beiträge: 251
- Registriert: 18. Jul 2010, 22:29
- 15
- Wohnort: Boxberg -Bobstadt
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo, Meine ganze Famiele hat einen ausweiß
Mein Mann 60%
Tocheter 50% und G
Ich selber 50% und RF
mache gute erfahrungen
rate jedem der Behindert ist einen antrag auf einen Außweis zu stellen.
Am besten Bein VDK
Irina
Mein Mann 60%
Tocheter 50% und G
Ich selber 50% und RF
mache gute erfahrungen
rate jedem der Behindert ist einen antrag auf einen Außweis zu stellen.
Am besten Bein VDK
Irina
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Da steht nichts von Rechtsmitteln!
Es steht nur das auch nach Vorlage des vom Gericht mit Schreiben vom übermittelten Befundberichts kein höherer GdB als bisher festgestellt begründen.Und dann noch der Befundbericht von jemanden der nur über die Unterlagen geschaut hat.
Wie müßte ich jetzt weitergehen? Oder wäre ein Anwalt die bessere Alternative (ich hab ne Rechtsschutz)?
Es steht nur das auch nach Vorlage des vom Gericht mit Schreiben vom übermittelten Befundberichts kein höherer GdB als bisher festgestellt begründen.Und dann noch der Befundbericht von jemanden der nur über die Unterlagen geschaut hat.
Wie müßte ich jetzt weitergehen? Oder wäre ein Anwalt die bessere Alternative (ich hab ne Rechtsschutz)?
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
hallo hoppel,
von wem kommt den der bescheid? ist das ein schon gerichtsbeschluss oder erst ein widerspruchsbescheid vom amt?
ich hatte dir ja schon empfojhlen dich an den vdk oder sozialverband zu wenden (mitgleidschaft ist günstig und die haben auch anwälte). ansonsten würde ich mich bei einem anwalt schwerpunkt sozialrecht beraten lassen. beides so schnell wie möglich, um keine fristen zu verpassen.
gruß
von wem kommt den der bescheid? ist das ein schon gerichtsbeschluss oder erst ein widerspruchsbescheid vom amt?
ich hatte dir ja schon empfojhlen dich an den vdk oder sozialverband zu wenden (mitgleidschaft ist günstig und die haben auch anwälte). ansonsten würde ich mich bei einem anwalt schwerpunkt sozialrecht beraten lassen. beides so schnell wie möglich, um keine fristen zu verpassen.
gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Danke, ging ja fix
Also der Bescheid ist vom Landratsamt als Abschrift gekommen.Aber das ging schon übers Sozialgericht.
Bin grad in Abklärung mit meiner Rechtsschutzversicherung wohin ich mich wenden muß.
Also der Bescheid ist vom Landratsamt als Abschrift gekommen.Aber das ging schon übers Sozialgericht.
Bin grad in Abklärung mit meiner Rechtsschutzversicherung wohin ich mich wenden muß.
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Hallo Hoppel,
ist das wirklich ein Bescheid? Oder nur eine Klageerwiderung? Zu letzterer kannst (und musst) du natürlich Stellung nehmen.
Viele Grüße
ist das wirklich ein Bescheid? Oder nur eine Klageerwiderung? Zu letzterer kannst (und musst) du natürlich Stellung nehmen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Eine Abschrift des Schriftsatzes vom 01.07.2010 zur Kenntnis und Stellungnahme.
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
innerhalb welcher Frist sollst du dich äußern?
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
Davon steht nichts. Brief ging aber auch erst am 9.7 bei mir ein!
Re: Erfahrungen mit Schwerbehindertenausweis
dann kannst du die weiteren Rahmenbedingungen in Ruhe klären und musst nicht sofort reagieren.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
