Akustiker wechseln - ein Problem?
Akustiker wechseln - ein Problem?
Hallo!
Zurzeit bin ich dabei, neue Hörgeräte zu testen. Vor 5 Jahren kaufte ich die ersten bei meinem jetzigen Akustiker (habe schon einmal gewechselt). Aufgrund einer Verschlechterung des Hörvermögens wurde mir geraten, neue zu testen. Damals wie heute wurden mir von vorne herein nur teure bis sehr teure angeboten. Schon vor 5 Jahren habe ich sehr teure gekauft. Zur Zeit zweifle ich sowieso aus mehren Gründen an meinem Akustiker. Auf meine Nachfragen werden "billige" Geräte oder Kassengeräte schlecht gemacht, er teilt die Hörgeräte wortwörtlich und damit für mich auch die Kunden, die Geräte kaufen, in Klassen ein, gibt mir falsche Informationen über meinen jetzigen Geräte usw. Jetzt habe ich überlegt, mir andere Angebote einzuholen und mir mein Rezept wieder aushändigen zu lassen, ohne meine Gründe vollkommen offen zu legen, habe aber zufällig gelesen, dass das evtl. Schwierigkeiten geben könnte, weil ich gleich mein Originalrezept dort gelassen habe und schon 3 Hörgeräte ausgetestet habe - allerdings ohne Erfolg. Angeblich ist das Dalassen des Rezeptes verbindlich. Was für Konsequenzen gibt es, wenn ich dies in die Tat umsetze? Kennt sich jemand damit aus? Ich freue mich über Beiträge von euch.
Ein schönes Wochenende!
Mone
Zurzeit bin ich dabei, neue Hörgeräte zu testen. Vor 5 Jahren kaufte ich die ersten bei meinem jetzigen Akustiker (habe schon einmal gewechselt). Aufgrund einer Verschlechterung des Hörvermögens wurde mir geraten, neue zu testen. Damals wie heute wurden mir von vorne herein nur teure bis sehr teure angeboten. Schon vor 5 Jahren habe ich sehr teure gekauft. Zur Zeit zweifle ich sowieso aus mehren Gründen an meinem Akustiker. Auf meine Nachfragen werden "billige" Geräte oder Kassengeräte schlecht gemacht, er teilt die Hörgeräte wortwörtlich und damit für mich auch die Kunden, die Geräte kaufen, in Klassen ein, gibt mir falsche Informationen über meinen jetzigen Geräte usw. Jetzt habe ich überlegt, mir andere Angebote einzuholen und mir mein Rezept wieder aushändigen zu lassen, ohne meine Gründe vollkommen offen zu legen, habe aber zufällig gelesen, dass das evtl. Schwierigkeiten geben könnte, weil ich gleich mein Originalrezept dort gelassen habe und schon 3 Hörgeräte ausgetestet habe - allerdings ohne Erfolg. Angeblich ist das Dalassen des Rezeptes verbindlich. Was für Konsequenzen gibt es, wenn ich dies in die Tat umsetze? Kennt sich jemand damit aus? Ich freue mich über Beiträge von euch.
Ein schönes Wochenende!
Mone
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Wenn du unzufrieden bist, musst du dort nichts kaufen. Ja, manche Akustiker sind nicht sehr kooperativ, wenn es darum geht die Verordnung wieder auszuhändigen. Du könntest dir eine neue Verordnung beim Doc holen und damit zu einem anderen Akustiker gehen.
Wenn du neueOtoplastiken bekommen hast, dann kann dir der Akustiker die allerdings in Rechnung stellen.
Wenn du neue
Viele Grüße Pam
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
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Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Deine Verordnung!Auch wenn du 100 HG getestet hast kannst du Sie dir jederzeit ohne angabe von gründen aushändigen lassen. dazu ist der akustiker verpflichtet
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Falls der Akustiker diese nicht rausrücken will, kontaktiere die KK und erklär dennen die Situation.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Kann das nur bestätigen, selbstverständlich muß der Akustiker Deine Verordnung OHNE dass Du Dich rechtfertigen mußt zurückgeben! - Hab mir meine auch schon zurückgeben lassen um wechseln zu können, habe aber damals die Otoplastiken bezahlt und vom "neuen" Akustiker anbringen lassen.
beidseitig Phonak Naida Q 70 UP
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Vielen Dank für die Antworten! Habe morgen einen Termin beim Akustiker und kann jetzt etwas "lockerer" und mutiger an die Sache heran gehen.
Viele Grüße und euch allen einen schönen Abend!
Mone
Viele Grüße und euch allen einen schönen Abend!
Mone
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Habe gerade gesehen, dass es vor Kurzem ein ähnliches Thema gab... Mir ist nicht ganz klar, ob er nun berechtigt wäre, mir Ohrpassstücke in Rechnung zu stellen oder nicht, (habe HG mit externem Lautsprecher und HG mit "normalen Schläuchen ausprobiert). Und was kosten diese ca.? Und kann ich die Kostenübernahme verweigern, weil er mir erst gar keine eigenanteilfreie Geräte angeboten und mir definitv 2x nicht die Wahrheit gesagt hat?
Mone
Mone
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Kostenmäßig schwer zu sagen: von 30-100€ hab ich schon alles gehört.
Wie das mit der Kostenverweigerung aussieht: überhaupt keine Ahnung!
Da würde ich mich im Fall der Fälle aber an einen Anwalt wenden.
Wie das mit der Kostenverweigerung aussieht: überhaupt keine Ahnung!
Da würde ich mich im Fall der Fälle aber an einen Anwalt wenden.
Viele Grüße Pam
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
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Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Die Schläuche sollten kostenfrei sein. Hat er denn abgeformt und speziell für Dich Otoplastiken anfertigen lassen oder hast Du Schirmchen gehabt? - Wenn für Dich Otoplastiken angefertigt wurden , sollten sie auch bezahlt werden (zumindest denke ich das - hat auch was mit Fairness zu tun). Aber selbst wenn Du sie bezahlen würdest, wäre das ja kein Verlust. Der nächste Akustiker kann sie doch wieder für Dich verwenden. Ich habe je 40 € pro Otoplastik bezahlt.
Grüße von Emil
Grüße von Emil
beidseitig Phonak Naida Q 70 UP
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Eine Verordnung für Hörgeräte muss nicht immer herausgegeben werden. Bei manchen Krankenkassen kann der Akustiker den Anpassversuch als abgebrochene Anpassung abrechnen, benötigt hierfür jedoch die Verordnung.
Der HNO kann ohne weiteres ein Duplikat ausstellen, so dass für den Kunden der Weg zum nächsten Akustiker offen steht. Für die Abgebrochene Anpassung können ca. 100,-€ abgerechnet werden, und wenn man nun einfach mal den Stundenlohn für einen anderen Handwerker rechnet, wie z.B. Klemptner, Elektriker ist das wirklich nicht viel für die Zeit die investiert wurde. Bei den meistenKK ist dies jedoch nicht mehr möglich, somit hat der Akustiker hier dann kein Problem die Verordnung wieder herauszugeben.
Wenn der Akustiker eine kostenlose Ausprobe angeboten hat, sollte diese auch bei einem Nichtkauf kostenlos sein.
Der HNO kann ohne weiteres ein Duplikat ausstellen, so dass für den Kunden der Weg zum nächsten Akustiker offen steht. Für die Abgebrochene Anpassung können ca. 100,-€ abgerechnet werden, und wenn man nun einfach mal den Stundenlohn für einen anderen Handwerker rechnet, wie z.B. Klemptner, Elektriker ist das wirklich nicht viel für die Zeit die investiert wurde. Bei den meisten
Wenn der Akustiker eine kostenlose Ausprobe angeboten hat, sollte diese auch bei einem Nichtkauf kostenlos sein.
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Naja, es handelt sich hier um den Verkauf einer Ware. Wenn ich den Autoverkäufer 3 Stunden lang für meine Bertatung einspanne und hinterher woanders kaufe, dann ist das halt so... Auch ich verdiene in meinem Beruf erst, wenn ich einen Vertrag mit dem Kunden abschließe, wieviel ich vorher investiere ist mein "Pech". Meine Verordnung bekommt der Akustiker erst, wenn ich mich entschieden habe, diese Art Kunden an sich zu ketten finde ich unmöglich und dann jedesmal das Theater die Verordnung wieder zu bekommen wenn der Kunde un zu frieden ist...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Akustiker wechseln - ein Problem?
Hallo Coralie,
dein Vorgehen ist soweit nachvollziehbar, hat aber einen Haken. 4 Wochen nach Ausstellung des Rezeptes MUß der Akustiker Deiner Krankenkasse eine sogenannte Versorgungsanzeige zukommen lassen. Passiert das nicht, ist das Rezept wertlos für jedermann (auch für Dich). Insofern würdest Du dann erneut zum Doc gehen müßen und Dir ein neues Rezept ausstellen lassen. Das haben sich übrigens die Kranenkassen ausgedacht, nicht die Akustiker. Gut ist, die auch schon genannte Idee mit einer Kopie, da die Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse in der Regel per Fax gestellt wird und eine Kopie sich genauso gut faxen läßt wie das Original.
Ähnlich wie Du sehe ich die "Beratungszeit" eines Akustikers ein Stück weit als Berufsrisiko. Der Akustiker kann und muß sich bei der Beratung beweisen. Tut er das nicht, hat der Kunde das Recht auf sein Rezept und kann gehen, wohin er mag, ohne dafür etwas zu bezahlen (mit Ausnahme von ggf. denOtoplastiken , diese können aber beim neuen Akustiker weiter genutzt werden).
Fakt ist aber auch, daß Beratungszeiten auch bei Dir jemand bezahlt. Nämlich der nächste Kunde und zwar je nach Beruf über Gebühren oder Produktpreise. Beim Autoverkäufer zahlt in diesem Falle der nächste Kunde!
Vielleicht ist es sinnvoll, mit dem Akustiker vor Beginn der Ausprobe abzuklären, was im Falle eines Abbruches passiert. Ein offenes Wort hat noch nie geschadet
. Im Idealfall gibt der Akustiker das Rezept heraus, denn auch für ihn ist es im Prinzip wertlos!
Der Kunde hat ein Recht auf das Rezept, eine ordentliche Beratung und Probetragen verschiedener Hörgeräte (sowohl beiHG ´s mit, als auch ohne Zuzahlung). Passt ihm etwas nicht, kann er gehen und zur Not holt er sich ein neues Rezept. Allerdings ist die Nichtherausgabe des Originals mehr als schlechter Stil und bestätigt dann nur, das der Wechsel des Akustikers richtig war.
Also:
Akustikerwechsel ist problemlos!
dein Vorgehen ist soweit nachvollziehbar, hat aber einen Haken. 4 Wochen nach Ausstellung des Rezeptes MUß der Akustiker Deiner Krankenkasse eine sogenannte Versorgungsanzeige zukommen lassen. Passiert das nicht, ist das Rezept wertlos für jedermann (auch für Dich). Insofern würdest Du dann erneut zum Doc gehen müßen und Dir ein neues Rezept ausstellen lassen. Das haben sich übrigens die Kranenkassen ausgedacht, nicht die Akustiker. Gut ist, die auch schon genannte Idee mit einer Kopie, da die Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse in der Regel per Fax gestellt wird und eine Kopie sich genauso gut faxen läßt wie das Original.
Ähnlich wie Du sehe ich die "Beratungszeit" eines Akustikers ein Stück weit als Berufsrisiko. Der Akustiker kann und muß sich bei der Beratung beweisen. Tut er das nicht, hat der Kunde das Recht auf sein Rezept und kann gehen, wohin er mag, ohne dafür etwas zu bezahlen (mit Ausnahme von ggf. den
Fakt ist aber auch, daß Beratungszeiten auch bei Dir jemand bezahlt. Nämlich der nächste Kunde und zwar je nach Beruf über Gebühren oder Produktpreise. Beim Autoverkäufer zahlt in diesem Falle der nächste Kunde!
Vielleicht ist es sinnvoll, mit dem Akustiker vor Beginn der Ausprobe abzuklären, was im Falle eines Abbruches passiert. Ein offenes Wort hat noch nie geschadet

Der Kunde hat ein Recht auf das Rezept, eine ordentliche Beratung und Probetragen verschiedener Hörgeräte (sowohl bei
Also:
Akustikerwechsel ist problemlos!