Hi, also ganz kurz. Bei deutlicher hörverschlechterung (muss nicht an Taubheit grenzend sein) und bei Verlust von Hörgeräten zahlt die
KK i.d.R. auch nach 5 Jahren. Wenn du also deine
HGs noch hast oder sich dein Gehör nicht nennenswert (Frag hierzu deinen Akustiker) verschlechtert hat siehts schlecht aus. Du könntest klagen, aber wenn du das 1 jahr wartest bist du schneller

PS: Soundrecover ist sehr gewöhnungsbedürftig und nicht immer sinnvoll. Teste daher genau