Leider stellt sich die
Nun habe ich über die Neufassung über die Verordnung von Hilfsmitteln gelesen. Muss die
Viele Grüße§ 25 Übertragungsanlagen
(2) Verordnungsfähig sind Übertragungsanlagen, wenn nach differenzierter fachärztlich pädaudiologischer Diagnostik bei Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht.
Nein, das stimmt nicht!rosi113 hat geschrieben:Hallo
Wenn dein Sohn auf die Regelschule geht , muss die KK die Kosten übernehmen ( Meine Infos beziehen sich auf NRW )
Geht er z.b auf eine Schule für Hören und Kommunikation muss die Schule für die Kosten aufkommen .