Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

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Jörg_aus_L
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Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#1

Beitrag von Jörg_aus_L »

Einen schönen guten Tag den netten Forumnutzern sendet euch der Jörg_aus_L.

Wie ich hier schon so viel "quergelesen" habe, sind ja richtige Experten unter euch, aber zum Teil sind dann auch wieder recht widersprüchliche Postings dabei.

Bevor ich dann zum gegebenen Zeitpunkt auf weitere Details (ja, auch meine Lebens-und Leidensgeschichte gebe ich dann preis :D ) komme, würde ich gerne eure Einschätzung bekommen, welche Aussichten bestehen, mit diese Audiogramm (siehe Dateianhang!) einen GdB von 50% zu bekommen?

Tonaudio dürfte kein Prob sein..aber mit dem Sprachdingens tue ich mich unwahrscheinlich schwer, es selber auszuwerten. Wer hilft mir auf die Sprünge? Vielen Dank.

Ach ja..gelesen habe ich übrigens auch hier irgendwo im Forum, dass, wenn Tonaudio schon einen HV > 40% aufweist, verzichtet Versorgungsamt auf Auswertung des Sprachaudiogramms? Ist da etwas wahres dran? Das widerum steht im Widerspruch zu dem Thema"Post vom Versorgungsamt" (11.6.2012, Autor: Detlef)..dort ist ja das Sprachaudio herangezogen worden...grübel*.
Fragen über Fragen.

Einen schönen Donnerstag wünscht euch

Jörg_aus_L
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JND
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#2

Beitrag von JND »

Hallo Jörg_aus_L,

herzlich willkommen im Forum.

Solange du keine Lärmschwerhörigkeit hast, wird bei Erwachsenen immmer die Ergebnisse des Zahlen und Einsilbertest zur Ermittelung des GdB verwendet.
(untere, quer liegende Abbildung).

Um den GdB zu ermitteln brauchst du folgende Angaben:
Für den Zahlentest ('Einundzwanzig, sechundreißig'):
Wert für rechtes (Kreis) und linkes Ohr (X), wo du 50 % Verstehst (sog. Hörverlust für Zahlen) . Das ist diese Linie, wo bei deinem Anhang ganz rechts HV/dB steht. Der Kreis liegt bei dir knapp oberhalb von 35 dB, das X knapp oberhalb von 30 dB.

Für den Test mit den Einsilbern ('Ohr', 'Pech', usw):
Verständniswerte bei 60, 80 und 100 dB. In deinem Anhang ist leider bei 70, 80 und 100 dB gemessen worden (Untere x-Achse, linke y-Achse zum Ablesen der Verständniswerte). Also so in dieser Form nicht brauchbar für die Ermittelung des GdB.
Diese Verständniswerte werden dann zusammengerechnet:
(Einmal für deine Werte):
Gesamtwortverständnis linkes Ohr (Symbol x) = 30% (geschätzt, für 60 dB) + 60 % (für 80 dB) + 95% (für 100 dB) = 185
Gesamtwortverständnis rechtes Ohr (Symbol O) = 20% (geschätzt, für 60 dB) + 60 % (für 80 dB) + 90% (für 100 dB) = 170

Zusammenfassung der Werte:
(Diese vier Werte sind wichtig und müssen durch die Messung beim HNO ermittelt werden!)
Zahlenverständnis rechtes Ohr: ab 35
Zahlenverständnis linkes Ohr: ab 30
Gesamtwortverständnis linkes Ohr: 185
Gesamtwortverstädnis rechtes Ohr: 170

Diese Werte werden in Tabelle 5.2.1 der Versorgungsmedizinverordnung eingesetzt.
Mit dieser Tabelle wird der Hörverlust (HV) bestimmt.
Hier kommt bei dir raus:
Linkes Ohr: 30 %
Rechtes Ohr: 40 %

Jetzt liest man sich den Text direkt unter der Tabelle 5.2.1 durch:
Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (FeIdmann 1988 anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB. Summe dividiert durch 2.
Dein Hörverlust ist nach der bisherigen Rechnung <=40%. Also muss das Gesamtwortverstehen für jedes Ohr neu berechnet werden (nach der zititerten Formel):
Gesamtwortverstehen links = (3*30% + 2*60% + 1*95%)/2 = 150 (abgerundet)
Gesamtwortverstehen recht = (3*20% + 2*60% + 1*90%)/2 = 135

Mit diesen neuen Werten wird die Tabelle 5.2.1 nochmals benutzt:
HV linkes Ohr: 40 %
HV rechtes Ohr: 40 %

Nun kann der GdB berechnet werden mithilfe der Tabelle 5.2.4 (hier eine bessere Darstellung)
Hier komme ich auf einen GdB von 20%.
ACHTUNG! Dies ist ein geschätzter Wert (da, wie oben geschrieben noch die Werte bei 60 dB für den Einsilbertest fehlen).
(Zahlenbeispiel für 0 % Verständlichkeit bei 60 dB:
HV linkes Ohr: 60% (gewichtetes Gesamtwortverständis: 107)
HV rechtes Ohr: 60 % (gewichtetes Gesamtwortverständnis: 105)
Gesamt-GdB: 40%)

Es schaut also eher schlecht aus mit einem GdB von 50%, nur aufgrund von den schlechten Gehör (Achtung! GdBs von verschiedenen Krankheiten werde NICHT addiert!).

Sorry für die eher schlechten Nachrichten,
JND
fast-foot
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#3

Beitrag von fast-foot »

Hallo JND,
JND hat geschrieben: Solange du keine Lärmschwerhörigkeit hast, wird bei Erwachsenen immmer die Ergebnisse des Zahlen und Einsilbertest zur Ermittelung des GdB verwendet.
Heisst aber nicht, dass bei Vorliegen einer Lärmschwerhörigkeit das Reintonaudiogramm heran gezogen wird (wenn ja, auf Grund welcher Argumentation/Praxis?). Ich denke, die speziell erwähnte Berechnungsart bezieht sich auf Fälle, in denen zusätzlich (zur Lärmschwerhöfigkeit) kein Sprachaudiogramm erstellt werden kann.

Abgesehen davon könnte hier laut Audigramm gar eine Lärmschwerhörigkeit vorliegen.

Gruss fast-foot
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Jörg_aus_L
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#4

Beitrag von Jörg_aus_L »

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure tollen Antworten. Eins vorweg, bei mir ist keine Lärmschwerhörigkeit im Spiel. 46 Jahre lang seit Geburt schwerhörig..aber erst jetzt zum 1.2.2013 einen Antrag nach dem neunten Buch SGB gestellt.

Wie der Teufel es will kommt am 28.2.2013 eine fristgerechte Kündigung ins Haus geflattert (kleiner Betrieb <10 Mitarbeiter) und meine einzige Chance ist jetzt die Kündigungsschutzklage aufgrund der Behinderung (kündigung wurde auch nicht wegen des Antrages ausgesprochen).

Soweit so gut..die Diagramme waren jetzt nur vom Akustiker. Aufgrund eurer Aussagen mit den Werten von 60 80 und 100dB habe ich mir jetzt mal vom HNO das Sprachaudio vom Februar letzten Jahres geben lassen (siehe Anhang). Bei dieser Gelegenheit sagte mir die Praxisangestellte, dass der Doc gerne neue Hörtest machen würde, da er Post vom Amt bekommen hätte. Kein Problem habe ich mir gedacht..denn wenn auch das Sprachaudio neu gemacht wird, kommen ja doch andere Werte raus...neinn nein, nix mit Pfusch oder so. Denn ich kann mich nur zu gut erinnern, dass ich zumindest bei den Einsilbern damals SEHR SEHR viel geraten habe (was dann vielleicht auch richtig war??!!). Die Zahlwörter komme ich nicht umhin, die verstehe ich recht gut..na ja, habe nun nächste Wo Donnerstag Termin beim HNO.

Wie gehabt..vielen Dank, dass ihr euch so engagiert und mir eure Hilfe zeigt.

In diesem Sinne

Jörg_aus_L
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fast-foot
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#5

Beitrag von fast-foot »

Ohne Gewähr:

GdB = 20

Gruss fast-foot
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Jörg_aus_L
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#6

Beitrag von Jörg_aus_L »

Ok..danke..aber am grübeln bin ich noch immer.

Vor Jahresfrist wird mir die Personenbeförderung von den Ämtern versagt, da beim Verkehrsmedizinischen Gutachten nur mein Tonaudio (ein Sprachaudio wurde gar nicht eingereicht) relevant war, aber gleichzeitig vom Doc die Begründung kam..ich könnte ja mal einen Fahrgast nicht verstehen, der während einer Fahrt nach einem Arzt verlangt. Und jetzt..wo es für mich um noch viel mehr geht, ist auf einmal das Sprachaudio relevant???!!! Alles sehr seltsam..verstehen muss ich das nicht.
fast-foot
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#7

Beitrag von fast-foot »

Auf welchen GdB kommst Du denn gemäss Reintonaudiometrie (laut GdB-Rechner)?
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Jörg_aus_L
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#8

Beitrag von Jörg_aus_L »

Ich hatte ja eingangs schon ein Tonaudiodiagramm vom Akustiker eingescannt..

Jetzt ist mal das vom HNO im Anhang, der auch das verkehrsmedizinische Gutachten gemacht hat und DIESES Audiogramm beim Stva vorgelegt hat..wie gesagt, OHNE das Sprachaudio.

Nach meiner Rechnung komme ich laut GdB Rechner auf einen GdB von 50
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Jörg_aus_L
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#9

Beitrag von Jörg_aus_L »

So..nun habe auch ich endlich den Sprachaudiorechner kapiert. Ist ja doch ganz schön kompliziert, bis man die ganze Materie begreift. Ein besonderer Dank auch der Person, die mir per PN geholfen hat. :D

Was aber jetzt in meinem Fall wieder etwas von der Norm abweicht ist folgendes: mein HNO hatte mich heute morgen bestellt für eine Untersuchung mit Hörtest, da er ja das Schreiben von der Stadt bekommen hat zwecks Schwerbehinertenantrag.
Soweit so gut..habe mich auf das volle Programm eingestellt, aber schon nach einmal in die Gehörgänge schauen und dem TONaudiogramm war alles vorbei. Auf meine Frage, was mit dem SPRACHaudiogramm ist, wurde mir der Brief von der Stadt gezeigt, dass der HNO doch bitte nur ein NEUES TONaudiogramm von mir zusenden soll.
Nun seid ihr wieder gefordert..wenn ich hier überall lese, dass der GdB bei Erwachsenen IMMER nach Sprachaudio ermittelt wird, dann frage ich mich, woher bekommen die denn jetzt diese Werte?? :help:

Nochmals zur Erinnerung..Anfang letzten Jahres entzieht mir eine Behörde der gleichen Stadt den Personenbeförderungsschein nach einem verkehrsmedizinischen Gutachten (gleicher HNO wie jetzt. Grundlage war das Tonaudiogramm). Begründung: HOCHgradige Schwerhörigkeit.
Jetzt müsste das Versorgungsamt (sofern sie denn überhaupt das Sprachaudio von mir hätte) auf einmal sagen: hey Jörg_aus_L du bist nicht hochgradig schwerhörig, sondern nur noch geringradig schwerhörig!!! :lol:

Also meine Frage dahingehend: kennt jemand Fälle, wo der GdB nur anhand vom Tonaudiogramm ermittelt wurde. Oder werde ich noch zu weitergehenden Untersuchungen geschickt. Was erwartet mich?? :help:

Euch noch einen schönen Tag

Jörg_aus_L
fast-foot
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#10

Beitrag von fast-foot »

Hallo Jörg aus L,

wenn bei Dir der GeB auf Grund des Tonaudiogrammes höher ausfällt als auf Grund des Sprachaudiogrammes, kannst Du ja eigentlich froh sein, wenn ausschliesslich ersteres zur Beurteilung heran gezogen wird.

Ich wollte noch vorschlagen, (unter der gerade genannten Bedingung) nur mit dem Tonaudiogramm zu argumentieren. Wenn das so akzeptiert wird, kann Dir das dann eigentlich egal sein (da Du mit Sprachaudiogramm vermutlich eh nichts zu gewinnen hast).

Allenfalls könnte man noch mit Lärmschwerhörigkeit argumentieren (auch wenn schon sehr früh eine Schwerhörigkeit vorlag: 1. ist die Kurve typisch für ein chronisches Lärmtrauma, 2. sind so genannte erbbedingte C_5-Senken ev. gar eine Form von VIO (also entstehen wegen Lärmeinwirkung) und 3. tragen Berufsfahrer von schweren Motorfahrzeugen ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines (zusätzlichen) chronischen Lärmtraumas.

Wenn es für Dich mit dem Diagramm für Lärmschwerhörigkeit entscheidend besser (höherer GdB, der Vorteile gegenüber dem niedrigeren zur Folge hat) aussieht, würde ich damit argumentieren (sonst nicht, da es vermutlich unnötig verkompliziert).

Dies meine Sichtweise.

Gruss fast-foot
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Jörg_aus_L
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Re: Meinen GdB aus dem Sprachaudio ermitteln...

#11

Beitrag von Jörg_aus_L »

Na bitte,

da habe ich ja quasi schon die Begründung für meinen Einspruch :lol: .

Jetzt heißt es ja eh erst mal warten..ich rechne nicht vor Anfang Mai, wenn dann auch meine Schlagzeile heißt: POST VOM VERSORGUNGSAMT.
Nochmals einen großen Dank für die mir sehr weiterhelfenden Antworten.

MfG

Jörg_aus_L
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