Frage zum Gutachten wegen GdB!

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blacky_kyra
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Frage zum Gutachten wegen GdB!

#1

Beitrag von blacky_kyra »

Hallo,

ich habe kürzlich Widerspruch und Akteneinsicht verlangt. Habe jetzt das Gutachten des ärztlichen Dienstes zugeschickt bekommen. In diesem wurde bescheinigt das mein Sohn laut Tonaudiogramm einen HV rechts 96% und links 95% hat.

Sind 96% HV= Taubheit und 95% HV= an Taubheit grenzend, kann man das so sagen?

Als Art der Hörstörung steht hier nur eine Zahl: 27, Ursache der Hörstörung: 09

Was haben die Zahlen zu bedeuten, hier steht nichts erklärt, weiss das eventuell jemand?

Muss meinen Widersrpruch jetzt begründen denn meinem Sohn wurde nur GdB 70 und RF zugesprochen :help:

Außerdem steht hier noch: Besserung erwartet, Kontrolle in 5 Jahren
Was soll das heissen? Ein Innenohrschaden kann sich ja nicht verbessern ....

Dieser ganze Bescheid ist eine Frechheit! Sogar eine Frist für die Begründung des Widerspruchs haben die mir gesetzt. :eek:

LG
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KatjaR
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#2

Beitrag von KatjaR »

Hallo Bettina,
habt ihr auch B beantragt und GL?
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
blacky_kyra
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#3

Beitrag von blacky_kyra »

Ja ich habe Gl, G, B und auch H beantragt! So hatte mir das damals die Frühförderung geraten.

LG
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fast-foot
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#4

Beitrag von fast-foot »

Hallo blacky kyra,

meine Sichtweise (ohne nachzulesen etc.):

Vom Hörverlust müsste ein GdB von 80 % resultieren. Hinzu kommen meines Wissens noch 20 %, da dieser vor Vollendung des siebten Lebensjahres besteht (und das gilt dann dauerhaft, wenn sich das Hörvermögen nicht bessert).

Ein Innenohrschaden ist in den meisten Fällen dauerhaft (Ausnahmen gibt es). Bessern könnten sich die Werte auf Grund reifender Hörbahnen, in Folge besserer Messgenauigkeit und wegen Mittelohrprobleme (z.B. Paukenergüsse).
Natürlich kann sich der GdB auch bessern, da nach Erwerb der Sprache die Beurteilung eigentlich nur auf Grund des Sprachaudiogramms erfolgen müsste, was dann einen anderen GdB ergeben kann, welbst wenn das Reintonaudiogramm gleich geblieben ist.
Weshalb aber eine Besserung erwartet wird (man kann sie nicht ausschliessen), ist in der Tat nicht klar.

Wichtig ist jetzt, zunächst ein mal Widerpruch einzulegen (die Begründung kann nachgereicht werden).

Gruss fast-foot
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blacky_kyra
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#5

Beitrag von blacky_kyra »

fast-foot hat geschrieben:Weshalb aber eine Besserung erwartet wird (man kann sie nicht ausschliessen), ist in der Tat nicht klar.
Deswegen würde mich mal interessieren was diese Zahl 27 bedeuten soll.
In dem Gutachten wurde aber auch alles missachtet was ich mitgeschickt bzw. beantragt hatte. Ursache 09 bedeutet übrigens, dass die Hörstörung durch eine Krankheit entstanden ist. Habe aber im Antrag eindeutig geschrieben, besteht seit Geburt. Wurde ja schon beim Neugeborenenscreening festgestellt, das eine Schädigung vorhanden ist.

Puh da kommt einiges zusammen beim Widerspruch.
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Momo
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#6

Beitrag von Momo »

blacky_kyra hat geschrieben:Hallo,

ich habe kürzlich Widerspruch und Akteneinsicht verlangt. Habe jetzt das Gutachten des ärztlichen Dienstes zugeschickt bekommen. In diesem wurde bescheinigt das mein Sohn laut Tonaudiogramm einen HV rechts 96% und links 95% hat.

Sind 96% HV= Taubheit und 95% HV= an Taubheit grenzend, kann man das so sagen?
Nein- Dein Sohn ist versorgungsrechtlich beidseitig taub-
und zwar ab Geburt.
Damit stehen ihm gemäß den versorgungsmedizinischen grundsätzen/ gutachterlichen Anhaltspunkten die Merkzeichen H, B, G, GL und RF zu. Außerdem ein grad der Behinderung von 100.
Da würde ich auch gar nciht groß argumentieren, sondern das ist Fakt und da müssen die sich dran halten.
Das neu überprüft wird ist oft üblich, macht auch nichts, denn in der regel bleibt er ab Gebnurt taub und es ändert sich nichts.
Erst mit 16 versuchen sie einem dann die Merkzeichen H,B und G wegzunehmen- aber auch da muss man dann sehen.

Jetzt aber einfach Widersprcuh einlegen und begründen, dass er mit einem HV rechts von 96% und einem HV links von 95% taub ist und zwar ab Geburt -nachgewiesen im NeugeborenenHörscreening. (evtl. Kopie beilegen). Daher sind ihm laut versorgungsmedizinschen Grundsätzen die Merkzeichen H, B, G, GL und RF und ein Grad der Behinderung von 100 anzuerkennen. Unterschrift- fertig.

Was 27 bedeutet weiß ich auch nicht- ruf doch an und frag mal.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Bettina,
blacky_kyra hat geschrieben:Deswegen würde mich mal interessieren was diese Zahl 27 bedeuten soll.
schau mal hier

http://www.google.de/url?q=http://www.z ... F7IwQbnCXA
27 - Schwerhörigkeit, auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
blacky_kyra
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#8

Beitrag von blacky_kyra »

Ich habe soeben ein Schreiben erhalten, das mein Widerspruch abgelehnt wurde. Wie geht's nu weiter? Wer hat das auch schonmal durch mit den Behörden?
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Momo
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#9

Beitrag von Momo »

Hallo

mit welcher Begründung wurde der Widerspruch denn abgelehnt? Und wie hast du ihn begründet?
Der nächste Weg wäre Klage einzureichen beim zuständigen Sozialgericht (müsste auch auf dem Bescheid stehen, sonst haben die es rechtlich verbockt).
Klage ist erstmal ohne große Probleme, da vor dem Sozialgericht keine großen Kosten auf euch zukommen. Das geht auch ohne Anwalt. Ansonsten könntet ihr euch überlegen in den VdK einzutreten, dort bekommt man anwaltlichen rat und ggf. Hilfe gegen ein recht geringes Entgelt. Allerdings kennen die sich mit SH oft nicht so gut aus, man muss dem Anwalt also gut zuarbeiten.

Wenn du Fragen hast schick mir auch gerne eine PN.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
blacky_kyra
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#10

Beitrag von blacky_kyra »

Danke Momo,

ich habe das Schreiben etwas falsch verstanden. Es steht geschrieben "...ihrem Widerspruch konnten wir nicht abhelfen und haben ihn an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet. Diese schreibt den Widerspruchbescheid" Ich dachte das ist schon die Ablehnung. Klingt auch höchst negativ diese Aussage!

Nach nochmals Luft holen, sacken lassen und googeln weiss ich jetzt,
dass das Amt meinen Widerspruch erstmal nicht anerkannt hat und an die Landesbehörde weiterreicht. Diese wird jetzt alles nochmals prüfen und neu entscheiden.
Ich hoffe die Prüfen auch wirklich!

In meiner Begründung habe ich recht ausführlich auf die Missachtung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze hingewiesen und die Anerkennung der Behinderung ab Geburt verlangt, mit Kopie des Neugeborenenhörscreenings.

Mal sehen was rauskommt!

LG
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Sabine
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#11

Beitrag von Sabine »

Bettina,

ich finde das einfach so unverschämt und wollte nur sagen, dass ich Dir fest die Daumen drücke, dass von oberer Stelle Deinem Widerspruch stattgegeben wird. Die unterschiedliche Handhabung je nach Sachbearbeiter ist wirklich unerträglich.

Viel Erfolg!

Sabine
blacky_kyra
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#12

Beitrag von blacky_kyra »

Nochmal einige Fragen zur Begutachtung,

Uns liegen mehrere Bera-Messungen vor mit unterschiedlichen Ergebnissen und ein aktuelles Tonaudiogramm im Freifeld. Liegt es im Ermessen des Gutachters, was er zur Berechnung des GdB heranzieht?

Wie kann eine Verhaltensaudiometrie bewertet werden, die im Freifeld bei einem Kleinkind stattfindet?

Welchen Einfluss haben Paukenergüsse auf die Bera-Messungen / Messung im Freifeld und spielt dies eine Rolle beim GdB?

Wir überlegen jetzt ob es lohnt einen Anwalt zu Rate zu ziehen oder ob wir es lassen! Laut Werten liegt er links an der Grenze zw. hochgradiger und an Taubheit grenzdender sh. -> Das Amt will jetzt GdB 50 vergeben, weil sie anfangs die BERA-Ergebnisse nicht beachtet hatten (obwohl ich die mitgeschickt habe...).

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns zu-oder abraten.

LG Bettina
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fast-foot
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#13

Beitrag von fast-foot »

Hallo blacky_kyra,

hier meine Sichtweise:

Zunächst ein mal steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen:
s. 23 hat geschrieben:5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)

100
Scheint mir nicht klar zu sein, da man das Ausmass der Sprachstörungen gar noch nicht beurteilen kann (wegen des Alters, nehme ich an).

Also müsste logischerweise das Sprachaudiogramm heran gezogen werden. Dies ist jedoch aus offensichtlichen Gründen nicht möglich, folglich gilt das Tonaudiogramm.

Als einzige Tabelle kommt B in Frage (da keine Lärmschwerhörigkeit vorliegt). Also müsste man eine NN-NERA (oder entsprechende ASSR) bei den Frequenzen 0,5, 1, 2 und 4 kHz durchgeführt haben, was unwahrscheinlich ist.

Behelfsmässig könnte Tabelle C zur Anwendung kommen.

So oder so besteht meines Erachtens ein gewisser Spielraum (da die Bestimmung des GdB zu wenig genau definiert ist) und lässt Platz für Willkür.
blacky_kyra hat geschrieben:Wie kann eine Verhaltensaudiometrie bewertet werden, die im Freifeld bei einem Kleinkind stattfindet?
Vermutlich gar nicht, da zu wenig aussagekräftig.
blacky_kyra hat geschrieben:Welchen Einfluss haben Paukenergüsse auf die Bera-Messungen / Messung im Freifeld und spielt dies eine Rolle beim GdB?
Diese können die Werte um bis zu 30 dB erhöhen.

Man könnte natürlich argumentieren, dass diese vorübergehend/behandelbar seien. Andererseits kann man den genauen Hörverlust nicht kennen, und einfach einen Wert ab zu ziehen wäre dann wiederum willkürlich.

Gruss fast-foot
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Momo
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#14

Beitrag von Momo »

hallo bettina

deinnsohn trägt doch ein ci, oder nicht?
oben schreibst du was von 95% und 98% hv, d.h. konkret dass er versorgunsrechtlich beidseitig taub ist!
in folge dessen stehen im gemaß den versorgungsmedizinschen grundsätzen/ gutachterlichen anhaltspunkten ein gdb von 100, die merkzeichen rf, g, b, gl und h zu, da er noch keine 7 jahre alt ist und von geburt an taub ist. da gibt es auch nichts dran zu rütteln!!!
viele versorgungsämter wollen nach 5 jahren eine "neubegtuachtung", aber meist ist das nur eine formsache. spaßig wird es wenn die kinder 16 werden, da werden sie versuchen merkzeichen wegzunehmen. aber so weit seid ihr ja noch nicht.
meine empfehleung: sollte der widerspruch nicht druchgehen und ihr nicht die merkzeichen und einen gdb von 100 bekommen, klagt vor dem sozialgericht!

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#15

Beitrag von Momo »

p.s. bei babies und kleinkindern wird immer die bera oder wenn möglich ein tonaudio zugrundegelegt.

in eurem fall ist der hörverlust ja auch nciht strittig, da du aj bereits schirfltich hast dass es 95 bzw. 98% sind (erster beitrag). strittig ist nur die bewertung und die ist mit nur rf und gdb 70 schlicht falsch!
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#16

Beitrag von fast-foot »

Hallo Momo,

mir ist hier einiges nicht klar, vielleicht kannst Du noch etwas dazu sagen (ansonsten auch egal).

Ich stelle nochmals die betreffende Stelle der Versofgungsmedizinischen Grundsätze ein:
s. 23 hat geschrieben:5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)

100
Für mich sieht es so aus, als wären Sprachstörungen ebenfalls eine Bedingung (allerdings steht nicht, welchen Ausmasses diese zu sein haben, und je nachdem kann man diese noch gar nicht fest stellen).

Ausserdem liegen noch Paukenergüsse vor, welche nur vorübergehender Natur sein dürften. Spielt dies keine Rolle?

Wenn in der Praxis in solchen "Fällen" (vor Gericht) 100 % und die entsprechenden Merkzeichen anerkannt werden, dann ist dies natürlich ebenfalls eine Information.

Vielen Dank.

Gruss fast-foot
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#17

Beitrag von Momo »

Hallo

man geht bei einer angeborenen taubheit vor dem 7. Lebensjahr von Sprachstörungen aus.

In der Regel reicht zum Nachweis von Sprachstörungen erstmal die Annahme dass der Spracherwerb erschert ist aus, später reicht die Tatsache der Beschulung in der SH Schule, der SH Kindergarten, ein Förderbedarf Hören oder Logopädie als nachweis aus, wenn das Kind taub geboren oder in der frühen Kindheit ertaubt ist...

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#18

Beitrag von fast-foot »

Vielen Dank!
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#19

Beitrag von blacky_kyra »

Ab welchem Alter wird bei einem Kind das Tonaudiogramm anerkannt und nicht allein die BERA als Bewertungskriterium zu GdB-Bestimmung herangezogen?

Grund: Mein Sohn hat laut letzter Audiometrie links einen HV von 81% und rechts 100% und derzeit noch GdB 50. Eigentlich ist der HV schon immer in dieser Größenordnung gewesen, nur das seine eigenen Angaben mitlerweile viel genauer geworden sind als noch vor 2 Jahren.

Zur Beurteilung des GdB wurde damals nur die BERA berücksichtigt. Seine HG-Einstellung ist aber schon immer so eingestellt, wie es das Tonaudiogramm zeigt und ist offensichtlich nicht zu laut. Ich bin ratlos ob wir es mit einem Verschlechterungsantrag versuchen sollen. Würde das jetzt schon Sinn machen mit seinen 3,5 Jahren? Bzw. wäre es denkbar das damalige Gutachten noch anzufechten wenn sich herausstellt das die Werte schon immer in dieser Größenordnung waren und die BERA schlichtweg zu ungenau? Sehr ratlos und dankbar für Tips.

LG
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#20

Beitrag von Momo »

Wie sah die BERA denn damals aus? In anderen Worten: was für einen Hörverlust haben sie zugrunde gelegt? Einen "besseren" als den aus dem Tonaudio?

Mit den Werten oben bekäme er GdB 100 Mz H, B, G, GL und RF, da einseitig taub, andere an Taubheit grenzend sh und unter 7 jahre alt.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
otoplastik
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#21

Beitrag von otoplastik »

Das H und das B sind zum einen für die Steuer und zum anderen für die oft kostenfreien Begleitungen sehr erleichternd.
HG Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
Kaja
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Re: Frage zum Gutachten wegen GdB!

#22

Beitrag von Kaja »

blacky_kyra hat geschrieben:Ab welchem Alter wird bei einem Kind das Tonaudiogramm anerkannt und nicht allein die BERA als Bewertungskriterium zu GdB-Bestimmung herangezogen?

Grund: Mein Sohn hat laut letzter Audiometrie links einen HV von 81% und rechts 100% und derzeit noch GdB 50. Eigentlich ist der HV schon immer in dieser Größenordnung gewesen, nur das seine eigenen Angaben mitlerweile viel genauer geworden sind als noch vor 2 Jahren.

Zur Beurteilung des GdB wurde damals nur die BERA berücksichtigt. Seine HG-Einstellung ist aber schon immer so eingestellt, wie es das Tonaudiogramm zeigt und ist offensichtlich nicht zu laut. Ich bin ratlos ob wir es mit einem Verschlechterungsantrag versuchen sollen. Würde das jetzt schon Sinn machen mit seinen 3,5 Jahren? Bzw. wäre es denkbar das damalige Gutachten noch anzufechten wenn sich herausstellt das die Werte schon immer in dieser Größenordnung waren und die BERA schlichtweg zu ungenau?
schau mal hier:

http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA_Schw ... t_2004.pdf
Konventionelle Audiometrie beim Vorschulkind (i. d. R. ab dem 4. Lebensjahr, d.h. mit Akzeptanz des Kopfhörers) mit Messung der Tonschwelle und Sprachaudiometrie (z.B. Mainzer Kindersprachtest, Göttinger Kindersprachtest)
Mit 3,5 Jahren ist dein Kind im 4. Lebensjahr.

Ich denke, es ist sinnvoll, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen und darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis der BERA damals verfälscht war (z.B. durch Nutzung eines Nuckels während der Messung) und darum bitten, auf die Sprachaudiogramme, die zur Hörgeräteeinstellung genutzt wurden, zurückzugreifen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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