Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

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Faber

Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#1

Beitrag von Faber »

moin,

hier mal einige nützliche Dinge, die man für seine „GehörSchrittmacherVersorgung“ :) wissen sollte:

Der Nutzen von Hörgeräten steht und fällt mit der Sorgfalt des gesamten Anpassvorganges, welcher sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen bis Monaten hinziehen kann.

Der gesamte Vorgang beinhaltet:
1.
Verordnung von Hörhilfen seitens des Facharztes.
2.
eigene Überlegungen zur Hör-Vorgeschichte und derzeitiger, wie künftiger, Hörumfelderwartung.
3.
sorgfältige Hör- u. Versteh(rest)fähigkeitsermittlung seitens eines Hörgeräteakustikers.
4.
sorgfältige Beratung und Vorauswahl individuell geeigneter Hörsysteme.
5.
provisorische Anpassung eines individuell geeigneten Hörsystems.
6.
Abformung für die Anfertigung individueller Otoplastiken.
7.
Hör- u Verstehtests mit dem angepassten Hörsystem.
8.
Probetragen des ersten Hörsystems über mehrere Tage im individuellen Hörumfeld.
9.
Feinjustierung des Hörsystems – oder eines Alternativsystems – jetzt mit den individuellen Otoplastiken.
10.
so oft weiteres Hörsystem-Alternativ-Probetragen und weitere Feinjustierungen, bis die individuellen Hör- u. Versteheinschränkungen – soweit möglich – auch und gerade bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen – möglichst ausgeglichen werden können.

Achtung:
DAS alles ist zuzahlungsfreie Kassenleistung, die – darüber hinaus – für die Rezeptgebühr von 10.-€ pro Hörgerät – 6 Jahre lang Service und Wartung und Nachjustierung und Garantieleistungen beinhaltet.

ABER Vorsicht:
Werden bei den Hörgeräten besondere Komfort- oder Designwünsche erfüllt, dann entsteht nicht nur – teils erheblicher - privater Zuzahlungsbedarf, sondern es entfällt auch die „all-inklusive-sorglos-Kassenleistung“ für 6 Jahre.

Weitere Stolperfallen:
Die Prospekte der Hörgeräteindustrie suggerieren, dass es „auf Rezept“ nur die jeweilig offerierten „Basisgeräte“ mit der definierten Mindestausstattung gäbe, und dass mit zunehmender Nebengeräuschherausforderung auch die individuelle Zuzahlungserfordernis steige. Das ist aber NICHT der Fall. Der Hörgeräteakustiker hat nicht ein "Basisgerät" zuzahlungsfrei anzubieten, sondern ein individuell zum bestmöglichen Hör- und Verstehdefizitausgleich geeignetes Gerät.

Problem dabei:
Der Hörgeräteakustiker kann weitestgehend beeinflussen, mit welchem Gerät wie gut – oder wie schlecht – verstanden wird. Und da ER es ist, der ggf. höherpreisige Geräte zum Kassentarif abgeben muss, ist er hier einer besonderen „Versuchung“ ausgesetzt ;-)

Interesenausgleich:
Kenntnis der Patientenrechte, als da wären:

Hilfsmittelrichtlinie (zum Thema „wie – konkret - hat eine individuelle Hörgeräteversorgung zu erfolgen“ §§ 19 und 21 )
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/

Vertragsvereinbarung (zu welcher Leistung hat sich der Hörgeräteakustiker vertraglich verpflichtet, Anlage 1 §2 und § 5 Satz 1 „b“)
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 8-mV9fmKqg

Kontrolle (wie kann die Einhaltung der Verträge kontrolliert werden, Vorschrift seit 2017)
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lungen.jsp

Fazit:
es braucht 3 Dinge:
1. beiderseitige Geduld,
2. HGA-VertrauensWÜRDE,
3. EIGENES HintergrundwissenEngagement

LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 24. Sep 2017, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
Skunkdude
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#2

Beitrag von Skunkdude »

Da geh ich sogar weitestgehend mit.
Vielleicht kann dein Artikel hier irgendwo angepinnt werden, dann gehen nicht immer die einzelnen Fragen von Hilfesuchenden durch Scharmützel zu diesen Themen unter.

Noch was: Geht wählen!

Grüße
Skunk
akopti
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#3

Beitrag von akopti »

Bei Geräten mit Zuzahlung bleibt die Reparaturpauschale für 6 Jahre erhalten. Sämtliche Serviceleistungen sind abgedeckt. Nur bei Reparaturen kann es, muss aber nicht, zu Zuzahlungen kommen.

Nur so zur Richtigstellung.

Ansonsten beschreiben die Punkte 1 bis 10 meine tägliche Arbeit.

Gruß

Dirk
Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#4

Beitrag von Faber »

ach so, ja, dann vergaß ich noch zu erwähnen:
es wird auch oft so getan, als wäre "die Kasse" mit der Ergebnisüberprüfung des Hörsystems nach einer über 60 Jahre alten Überprüfungsmethode von 1953 zufrieden ("Freiburger Einsilber").
Auch DAS ist sooo genauso wenig richtig, wie "Kassengeräte".
Die Kasse ist erst zufrieden, wenn es der Kunde ist.
Und DER kann erst zufrieden sein, wenn der § 19 der HilfsM-RL erfüllt wurde :)

§ 19 HilfsM-RL, Versorgungsziele:
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)
ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.

Hierzu hat kürzlich der User @Ohrenklempner dankenswerter Weise den entsprechenden Beleg veröffentlicht:

http://www.schwerhoerigenforum.de/visca ... nt&id=1488

LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 24. Sep 2017, 17:38, insgesamt 3-mal geändert.
akopti
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#5

Beitrag von akopti »

Ja und. Bekommt jeder Kunde beim Abschluss der Anpassung vorgelegt. Wenn er nicht unterschreibt, kann ich nicht abrechnen.
Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#6

Beitrag von Faber »

Danke schön, für die tatkräftige Hilfe der hier im Forum mitschreibenden Hörgeräteakustiker - wie z.B. akopti und ohrenklempner - die mit ihren fachlichen Statements dazu beitragen, dass unbedarfte Betroffene sich - bei ggf. anderslautenden Aussagen ihrer HGO´s vor Ort - mit Verweis auf diese InternetSeite besser behaupten können :)
Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#7

Beitrag von Faber »

moin,
mal eine Nachfrage zur zuzahlungsfreien Hörsystemversorgung:
kann der Kunde einen OLSA/GÖSA-Test verlangen, weil dieser aktueller ist und besser zur Beurteilung der "Verstehverbesserung" aktueller Hörgerätetechnik geeignet ist, als der über 60 Jahre alte "Freiburger"?
Danke für Info.
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Sicher kann er den verlangen. Vorgeschrieben ist er aber nicht, daher darf er nicht böse sein, wenn ich ihn nicht machen kann.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#9

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben:Sicher kann er den verlangen. Vorgeschrieben ist er aber nicht, daher darf er nicht böse sein, wenn ich ihn nicht machen kann.
wieso ist OLSA oder GÖSA NICHT vorgeschrieben?
wie "frei" interpretierst du denn den Versorgungsvertrag mit vdek, Anlage 1 § 5 Absatz 1 (b)?
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

ABBC3_OFFTOPIC
Ich halte mich an den aktuellen Vertrag. Da gibt es diesen Absatz 1 (b) nicht.
Vertrag vom 1.7.2015 hat geschrieben:§ 5
Testverfahren
1. Die Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses hat – soweit möglich -
mit dem Freiburger Einsilbertest in Ruhe bzw. sofern möglich auch im Störschall
zu erfolgen.
[...]
4. Werden mehrere Hörsysteme vergleichend angeboten, müssen die Messergebnisse
der aufzahlungsfreien Versorgung und der Versorgung mit Mehrkosten [...] ein
weitestgehend gleichwertiges Sprachverständnis erzielen.
Der dir vorliegende Vertrag ist von 2013 und nicht mehr aktuell. Und auch als der noch aktuell war, hat er die Wahl gelassen zwischen Freiburger und GÖSA oder OLSA:
Vertrag vom 1.11.2013 hat geschrieben:1. Die Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-
Ergebnisses hat mit dem Freiburger Einsilbertest und Ruhe sowie einem Testverfahren
im Störschall zu erfolgen(6). Testverfahren sind:

a) [...] Die Überprüfung des Hörhilfen-Ergebnisses im Störschall ist mit dem Freiburger
Sprachtest
im Störschall von 60 dB zu dokumentieren, oder:

b) bei der Überprüfung [...] mit dem GÖSA oder OLSA [...]
_____
(6) Die Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses ist [...] bis zum 31.12.2015
befristet. Die Vertragspartner erklären sich bis zum 31.12.2015, ob das Testverfahren
nach Abs. 1 a) weiterhin Anwendung findet. [...]
Also hatten die Akustiker die Wahl zwischen Freiburger und GÖSA/OLSA, bis sich letztlich im aktuellen Vertrag geeinigt wurde; jetzt ist der GÖSA/OLSA nicht mehr Vertragsbestandteil.

edit: Quelle verlinkt und etwas übersichtlicher gemacht.
Obenstehendes ist falsch, mir sei bitte verziehen!

Korrektur:

Zitat aus dem Vertrag mit dem vdek vom 1.7.2015:
Vertrag vom 1.7.2015 hat geschrieben:§ 5
§ 5
Testverfahren
1. Die Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses hat mit dem Freiburger
Einsilbertest in Ruhe sowie einem Testverfahren im Störschall (§ 21 HilfsM-RL)
zu erfolgen. Testverfahren sind:
a) Bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses mit dem Freiburger
Einsilbertest
soll der Gewinn mit Hörgeräten im freien Schallfeld bei gleichem
Pegel mindestens 20 Prozentpunkte betragen, sofern bei 65 dB ohne
Hörgeräte noch ein Einsilberverstehen ermittelbar ist. Soweit ohne Hörgeräte
ein Punkt maximalen Einsilberverstehens noch zu registrieren ist, soll diesem
bei 65 dB möglichst nahe gekommen werden. Die Überprüfung des Hörhilfen-Ergebnisses
im Störschall ist mit dem Freiburger Sprachtest im Störschall
von 60 dB zu dokumentieren., oder:

b) Bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses mit dem GÖSA
oder OLSA
soll im sprachsimulierenden Störschall von 65 dB die beidohrig
ohne Hörhilfen ermittelte Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS) in der selben
räumlichen Situation um > 2 dB gemindert werden. Das Ergebnis der Überprüfung
ist gemäß § 6 dieser Anlage zu dokumentieren. Die vergleichende
Anpassung hat mit dem gleichen Sprachpegel zu erfolgen.
Heißt: Für die Störschallmessung darf ich den Freiburger oder den GÖSA/OLSA nehmen. Weil ich leider keinen GÖSA/OLSA anbieten kann, nehme ich den Freiburger.
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 26. Sep 2017, 16:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#11

Beitrag von Faber »

Hallo Ohrenklempner;
zum Einen bestreite ich, dass der Punkt § 5, 1(b) bzgl. OLSA und GÖSA in den Verträgen mit der vdek - gültig für 2017 - NICHT mehr enthalten sei. :)
Falls er nun doch - anders als von dir dargestellt - enthalten ist:
Wie kommst du "auf das schmale Brett" dass es der Akustiker - und nicht der Kunde - sei, der die Wahl dessen hat, was "aktueller Stand der Medizin und der Technik" ist?
LG
Gewichtl

Nachtrag:
der neueste Vertrag, den ich im Netz finde, der ist von 01.07. 2015 und ist im strittigen Punkt b§ 5, Absatz 1 (b) !!! UNVERÄNDERT.
Übrigens:
zur Abschaffung steht in der Debatte der Absatz 1 (a): "der veraltete Freiburger", NICHT "OLSA oder GÖSA" :)
Zuletzt geändert von Faber am 26. Sep 2017, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#12

Beitrag von Faber »

oha, Ohrenklempner,
an deinem Versuch des "hinter die Fichte führens" in deinem Beitrag #10 stimmt ja nun fast gar nix mehr. Du arbeitest ja dort nicht mehr nur - wie ja nicht so ganz selten :) - mit demagogischen HALB-Wahrheiten, sondern sogar jetzt mit VOLL-Lügen.
Der ganze Beitrag beginnt schon in deinem ersten Satz mit einer Lüge!
Lesen hilft auch hier dem interessierten Laien, was deinen verlinkten Vertrag auf Seite 31, (Seite 8 der Anlage 1) anbelangt.
Meine Empfehlung:
Überarbeite dein Statement nochmal in Richtung Redlichkeit. :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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10

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#13

Beitrag von Ohrenklempner »

Hallo nochmal!

Sorry, ich hab da irgendwie was vermurkelt. Du hast Recht, der GÖSA und OLSA stehen noch drin. :eek:

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich auch nach dem aktuellen Vertrag die Wahl habe zwischen Freiburger und GÖSA/OLSA. Denn es steht eindeutig da: Testverfahren sind: a) Freiburger, oder b) GÖSA/OLSA.

Die Textpassage habe ich vermutlich aus einem älteren Exemplar herausgezogen, zumal der von mir verlinkte Vertrag ja der aktuelle, gültige und richtige ist.

Ich bitte nochmals um Verzeihung, werde meinen Beitrag entsprechend richtigstellen und bitte dich, dies ebenso zu tun.
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Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#14

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben: Wie kommst du "auf das schmale Brett" dass es der Akustiker - und nicht der Kunde - sei, der die Wahl dessen hat, was "aktueller Stand der Medizin und der Technik" ist?
Weil's so im Vertrag steht. ;)
Sonst müsste ja explizit drin stehen, "der Freiburger darf nicht mehr angewendet werden", oder "wünscht der Kunde den GÖSA oder OLSA, ist dieser durchzuführen", oder "eine Messung im Störgeräusch ist ausschließlich mit dem GÖSA oder OLSA durchzuführen". Ist aber nicht so.

Würdest du unter diesem Umständen deine Aussage zu meinen sogenannten demagogischen Halbwahrheiten und Voll-Lügen etwas angemessener formulieren bzw. überarbeiten? Die erfüllen ja beinahe den Straftatbestand des §187 StGB. :D
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Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#15

Beitrag von Faber »

Hallo Ohrenklempner,
ich wüsste nicht, was ich zurück zu nehmen hätte.
Es bleibt schlicht bei "hinter die Fichte zu führenden" Versuchen von dir, wenn du weiterhin den Eindruck zu erwecken versuchst, als sei der 60 Jahre alte "Freiburger" AUSDRÜCKLICH gegen den abweichenden Kundenwunsch anzuwenden, als der "aktuelle medizinische und technische Stand", für den die Kassenbeitragszahler dich bezahlen. Das ist eben genau NICHT der Fall und unseriöse HGA's kommen nur immer noch damit durch, weil sie die Mär vom "Kassengerät" nicht beenden.
LG
Gewichtl
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#16

Beitrag von Ohrenklempner »

Okay, wo steht nochmal im Vertrag, dass ich den GÖSA/OLSA machen muss?
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#17

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben:Okay, wo steht nochmal im Vertrag, dass ich den GÖSA/OLSA machen muss?
das leitet sich - für redliche HGA`s - ab aus Anlage 1 § 2, wenn der Kunde Wert auf "aktuellen medizinischen und technischen Stand" legt und sich nicht mit MindestanforderungsVorwänden nach § 21 HilfsM-RL abspeisen lässt. :)
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#18

Beitrag von Ohrenklempner »

Könnte man so interpretieren. Aber da mir ja eindeutig vorgeschrieben wird, dass ich sowieso mit dem Freiburger in Ruhe messen soll (§5 Abs. 1 Satz 1) und im Störgeräusch den Freiburger oder GÖSA/OLSA nehmen kann, ist die Sache eindeutig geregelt. Es steht doch da, schwarz auf weiß und unmissverständlich.

Ich weiß jetzt übrigens, wie ich zu meinem ursprünglichen und missverständlichen Zitat kam. Auf Seite 55 ist die gleiche Anlage nochmal, allerdings ist das der Teil für WHO4 (an Taubheit grenzende Schwerhörige). Da bin ich wohl versehentlich hingerutscht. Und pass auf, ob's dir passt oder nicht: Bei WHO4-Versorgungen gibt's keinen GÖSA/OLSA, da ist ausschließlich mit dem Freiburger zu messen. Touché! :)
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 26. Sep 2017, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#19

Beitrag von Faber »

Hallo Ohrenklempner;
hier erneut dein versuchtes "hinter die Fichte führen":
1. Euphemismus:
bei deinem Beitrag # 10 war - in der ursprünglichen Fassung - nix "missverständlich" - der war stellenweise schlicht "ganz unwahr" und stellenweise - was oft noch perfider ist - vorsätzlich (durch Weglassungen) halbwahr.
2. "Freiburger":
auch hier wieder "irreführend", weil nur halbwahr:
welches aktuellere Verfahren zur Erkenntnisgewinnung "in Ruhe" gibt es denn, als den "Freiburger"?
3. OLSA:
da es aber bei Störgeräuschherausforderungen tatsächlich AKTUELLERE Testverfahren gibt, ist es abenteuerlich anzunehmen, dass DU - anstelle des Kunden - auf deren Anwendung verzichten darfst, auch wenn der Kunde das nicht zulässt.
4.: WHO 4:
hier fehlt (sicher versehentlich) die Erklärung:
WARUM wohl kein OLSA / GÖSA im Störgeräusch bei fast ertaubten Menschen??? :)

Mensch Ohrenklempner:
du reitest dich immer tiefer rein :)
Zuletzt geändert von Faber am 26. Sep 2017, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
akopti
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#20

Beitrag von akopti »

Wer sind die Vertragspartner ?
Faber

Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#21

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Wer sind die Vertragspartner ?
du meinst, die Versichertenbeiträge einsetzende Kasse ist erst dann zufrieden, wenn es der nach aktuellem medizinischen und technischen Stand bestmöglich hinsichtlich Hör- und Verstehverlustausgleich versorgte Hörbehinderte es ist, und ihr dieses schriftlich bestätigte, damit sie IM SINNE DES VERSICHERTEN ihre vertragliche Leistung erbringen kann? :)
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

Nochmal kurz zu 1.
Ich habe versehentlich den Teil über WHO4 zitiert. Das war nicht meine Absicht. Ich bitte nochmals um Entschuldigung dafür.

Zum Rest kann ich nur sagen:
Es ist irrelevant, was man von den Inhalten der Verträge halten mag. Sie sind aber eindeutig formuliert und bindend, und ich halte mich daran.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#23

Beitrag von Ohrenklempner »

ABBC3_OFFTOPIC
Langsam macht es Spaß hier. Wie eine Talkshow mit Alice Weidel. :D
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#24

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Wer sind die Vertragspartner ?
mit diesem Satz bestätigst du meinen Vorwurf, für den ich vor Wochen in diesem Forum heftigst kritisiert wurde.
der Vorwurf lautete sinngemäß:
"der Hörbehinderte muss sich in eurer Zunft immer erst durch eigenes Draufzahlen vom irrelevanten Opfer zum ernstzunehmenden Kunden upgraden".
Nichts anderes bringt dein Satz zum Ausdruck :)
akopti
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Re: Hörgeräte für gesetzlich Versicherte

#25

Beitrag von akopti »

Jetzt bin ich voller Zweifel. Warum? Siehe deine Signatur.
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