hier mal einige nützliche Dinge, die man für seine „GehörSchrittmacherVersorgung“

Der Nutzen von Hörgeräten steht und fällt mit der Sorgfalt des gesamten Anpassvorganges, welcher sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen bis Monaten hinziehen kann.
Der gesamte Vorgang beinhaltet:
1.
Verordnung von Hörhilfen seitens des Facharztes.
2.
eigene Überlegungen zur Hör-Vorgeschichte und derzeitiger, wie künftiger, Hörumfelderwartung.
3.
sorgfältige Hör- u. Versteh(rest)fähigkeitsermittlung seitens eines Hörgeräteakustikers.
4.
sorgfältige Beratung und Vorauswahl individuell geeigneter Hörsysteme.
5.
provisorische Anpassung eines individuell geeigneten Hörsystems.
6.
Abformung für die Anfertigung individueller
7.
Hör- u Verstehtests mit dem angepassten Hörsystem.
8.
Probetragen des ersten Hörsystems über mehrere Tage im individuellen Hörumfeld.
9.
Feinjustierung des Hörsystems – oder eines Alternativsystems – jetzt mit den individuellen
10.
so oft weiteres Hörsystem-Alternativ-Probetragen und weitere Feinjustierungen, bis die individuellen Hör- u. Versteheinschränkungen – soweit möglich – auch und gerade bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen – möglichst ausgeglichen werden können.
Achtung:
DAS alles ist zuzahlungsfreie Kassenleistung, die – darüber hinaus – für die Rezeptgebühr von 10.-€ pro Hörgerät – 6 Jahre lang Service und Wartung und Nachjustierung und Garantieleistungen beinhaltet.
ABER Vorsicht:
Werden bei den Hörgeräten besondere Komfort- oder Designwünsche erfüllt, dann entsteht nicht nur – teils erheblicher - privater Zuzahlungsbedarf, sondern es entfällt auch die „all-inklusive-sorglos-Kassenleistung“ für 6 Jahre.
Weitere Stolperfallen:
Die Prospekte der Hörgeräteindustrie suggerieren, dass es „auf Rezept“ nur die jeweilig offerierten „Basisgeräte“ mit der definierten Mindestausstattung gäbe, und dass mit zunehmender Nebengeräuschherausforderung auch die individuelle Zuzahlungserfordernis steige. Das ist aber NICHT der Fall. Der Hörgeräteakustiker hat nicht ein "Basisgerät" zuzahlungsfrei anzubieten, sondern ein individuell zum bestmöglichen Hör- und Verstehdefizitausgleich geeignetes Gerät.
Problem dabei:
Der Hörgeräteakustiker kann weitestgehend beeinflussen, mit welchem Gerät wie gut – oder wie schlecht – verstanden wird. Und da ER es ist, der ggf. höherpreisige Geräte zum Kassentarif abgeben muss, ist er hier einer besonderen „Versuchung“ ausgesetzt

Interesenausgleich:
Kenntnis der Patientenrechte, als da wären:
Hilfsmittelrichtlinie (zum Thema „wie – konkret - hat eine individuelle Hörgeräteversorgung zu erfolgen“ §§ 19 und 21 )
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/
Vertragsvereinbarung (zu welcher Leistung hat sich der Hörgeräteakustiker vertraglich verpflichtet, Anlage 1 §2 und § 5 Satz 1 „b“)
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 8-mV9fmKqg
Kontrolle (wie kann die Einhaltung der Verträge kontrolliert werden, Vorschrift seit 2017)
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lungen.jsp
Fazit:
es braucht 3 Dinge:
1. beiderseitige Geduld,
2. HGA-VertrauensWÜRDE,
3. EIGENES HintergrundwissenEngagement
LG
Gewichtl