Keine
Der Akustiker muss ja nicht mal ablehnen.
Er könnte den Preis für die
Dann geht der potentielle Kunde von selber.
Gruß
sven
Das heißt: Hat man das Gefühl, dass der Akustiker einem das teurere Gerät aufgequatscht hat, muss er dem Kunden die Zuzahlung zurückerstatten.§13 Abs. 11 hat geschrieben:Soweit der Mitgliedsbetrieb seine Beratungspflicht nach dem Vertrag über die
Möglichkeit einer aufzahlungsfreien, den Maßgaben der ärztlichen Verordnung
in vollem Umfang entsprechenden Versorgung verletzt und der Versicherte
hierdurch zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels veranlasst wurde,
verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb, dem Versicherten die Differenz zwischen
dem für die aufzahlungspflichtige Versorgung gezahlten Gesamtpreis und dem
Vertragspreis für die nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung in diesem Fall
ausreichende Versorgung zu erstatten.
Bedeutet: Erreiche ich mit dem "§3 Abs 9 hat geschrieben:Wird bei der vergleichenden Anpassung nach § 5 Abs. 1 mit dem aufzahlungspflichtigen
Hörgerät ein besseres Sprachverstehen erzielt, so muss ein weiteres
aufzahlungsfreies Hörgerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden (Messtoleranz 5 % Punkte). Verfügt der
Mitgliedsbetrieb über kein geeignetes weiteres Hörgerät in seinem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige Hörgerät zum Vertragspreis
abzugeben.
Vor alledem das Hausrecht! "Du haust jetz ab, sonst ruf ick die Pullizei"AkustikerMeister hat geschrieben:Da gibt es dann noch so Dinge wie Menschenrechte
Nach Gewichtl liegt es dann an dir: du wolltest es nicht richtig messen, hast alte Testsverfahren genommen, nicht den GÖSA oder OLSA oder Basler.Ohrenklempner hat geschrieben:Oh, ich hab im Vertrag noch was Interessantes gefunden.
Das heißt: Hat man das Gefühl, dass der Akustiker einem das teurere Gerät aufgequatscht hat, muss er dem Kunden die Zuzahlung zurückerstatten.§13 Abs. 11 hat geschrieben:Soweit der Mitgliedsbetrieb seine Beratungspflicht nach dem Vertrag über die
Möglichkeit einer aufzahlungsfreien, den Maßgaben der ärztlichen Verordnung
in vollem Umfang entsprechenden Versorgung verletzt und der Versicherte
hierdurch zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels veranlasst wurde,
verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb, dem Versicherten die Differenz zwischen
dem für die aufzahlungspflichtige Versorgung gezahlten Gesamtpreis und dem
Vertragspreis für die nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung in diesem Fall
ausreichende Versorgung zu erstatten.
Bedeutet: Erreiche ich mit dem "§3 Abs 9 hat geschrieben:Wird bei der vergleichenden Anpassung nach § 5 Abs. 1 mit dem aufzahlungspflichtigen
Hörgerät ein besseres Sprachverstehen erzielt, so muss ein weiteres
aufzahlungsfreies Hörgerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden (Messtoleranz 5 % Punkte). Verfügt der
Mitgliedsbetrieb über kein geeignetes weiteres Hörgerät in seinem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige Hörgerät zum Vertragspreis
abzugeben.Kassengerät " nicht die Verstehensquote des Zuzahlungsgeräts, muss ich noch ein zweites zuzahlungsfreies Gerät testen.
Das ist ja doof. Wie werde ich denn jetzt meine Sino R los? :help:Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
und nun - wie weiter?
ich kann deiner Logik nicht folgen,akopti hat geschrieben:Klar kann ich eine Anpassung verweigern oder abbrechen. Ich habe bis dahin noch keine Leistung der KK erhalten. Du hast ja auch diese Recht die Anpassung abzubrechen und einen anderen Akustiker auf zu suchen. Der Akustiker bekommt dann auch nichts für seinen Aufwand.
Gruß
Dirk
Nein.Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.
und nun - wie weiter?
wie entzieht sich jetzt der Handwerker seiner Vertragspflicht?
LG
Gewichtl
DAS habe ich nicht geschrieben. Du sollst dir nicht Vertragspartner geben lassen, sondern die Krankenkasse soll einen Vertragspartner "verdonnern", dich zu versorgen. Das ist etwas anderes als nach Vertragspartnern zu fragen.Gewichtl hat geschrieben:moin Muggel,
DAS genau ist geschehen,
ich habe von meiner Krankenkasse ausdrücklich Vertragspartner benannt bekommen und eine schriftliche Bestätigung, dass meine Krankenkasse ihren Teil übernimmt.