Hörgeräte und der Festbetrag

rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#126

Beitrag von rabenschwinge »

:lol: wunderschön auf den Punkt gebracht, Akopti, und gar nicht so OT, wenn ich so manches Post lese.
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#127

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC
akopti hat geschrieben:Ich war gerade auf der Bank und habe einen Kredit um 5,8 Mrd Eure beantragt.

Die Bank wollte wissen, für was ich das Geld den bräuchte. Deshalb habe ich meine Pläne vorgelegt.
Ich werde ein Hörgeäteanpasszentrum bauen. Dieses wird 3 Bahnhöfe, 8 verschiedene Flughafenterminals, 29 verschiedene Turnhalle, 13 Schwimmbäder,278 Hörsaal/Schulräume, 732 Einkaufszentren/Geschäftsräume, 2423 Zimmer mit unterschiedlicher Einrichtung, 489 verschiedene Wirtschaften/Kneipen, Zudem werden auf der Freifläche Straßen mit 47 verschiedenen Straßenbelägen, sowie Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern der europäischen Flora angelegt. Um es komplett zu machen wird noch ein Gewächshaus in der Größe von drei Fußballfeldern angelegt, damit wir die weltweite Fauna auch berücksichtigen können, Neben einem See wird noch ein künstliches Meer angelegt.

Der Bänker hörte interessiert zu und meinte, welche zukünftigen laufenden Kosten ich erwarten könnte. Da ich einen Businessplan erstellt habe konnte ich diese Frage natürlich beantworten.
Löhne für ca 2071 Mitarbeiter, alles natürlich Fachleute in Ihrem Fach: 12 Notare, 6 Fachanwälte für Sozialrecht, 250 Komparsen, für die Darstellung diverser Situationen ( wobei ich noch klären muss, ob ich Kinder von 0-18 Jahren überhaupt beschäftigen darf), ca 1800 Techniker, die die Anlage betreuen. Dazu kommen 2 Akustikgesellen und ich als Akustikmeister. Das macht ca 7,3 Millionen Euro im Monat.
Ok meinte der Bänker. das klingt durchdacht. Aber sagen sie mal, was bekommen sie denn für ein optimal angepasstes Hörgerät. Ich sagte ihm, dass die Kasse, je nach Krankenkasse 1500 bis 1600 Euro fürs Paar bekomme.

So ein Mist, jetzt habe ich einen Tinnitus links, denn als der Bänker schallend los lachte erlitt ich da ein Knalltrauma. Ich habe die Bank schleunigst verlassen. Ich hoffe der Bänker hat keinen gesundheitlichen Schaden erlitten.

Jetzt muss ich noch zu den Krankenkassen gehen und denen mitteilen, dass sie ihren Mitarbeiterstamm nicht erhöhen müssen, denn dieses Personal sollte während der Anpassung live die Daten mit erfassen und auswerten.

So, ab jetzt werde ich doch wieder nach der aktuellen Gesetzeslage und mit der aktuell erhältlichen Technik meine HG-Kunden glücklich machen.
Ach ja, kann mir jemand das Geld für einen OLSA leihen, ich glaub in einen Bank brauche ich nicht mehr gehen,
Ist jetzt der Witz an der ganzen Sache der, dass die Bank (genrell) Zinsen verlangt für Geld, das sie weder besitzt, noch ausleiht, und sie sich daher ebenfalls kriminell verhält :lol:

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#128

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich komm auch mal dazu...
Gewichtl hat geschrieben: 1.
wird es von Euch bestritten, dass höhere Technologiestufen bessere Sprachverständlichkeit in schwierigem Hörumfeld wahrscheinlicher machen?
Ich formuliere es so: Es gibt Menschen, die vertragen das volle Rohr Verstärkung am Ohr, so pur
und unverarbeitet, wie es am Hörgerät ankommt. Die kommen damit prima klar, hören und verstehen alles, auch in schwierigen Situationen. Und es gibt Menschen, deren Ohren von den Klangeindrücken schnell überfordert sind. Bei denen braucht man dann mehr Unterstützung und eine Technologie, die das Klangbild möglichst gut aufarbeitet, von Störgeräuschen bereinigt und dominante Sprecher vollautomatisch aus den Umgebungsgeräuschen hervorhebt.
2.
WIE helft IHR - konkret - dem hilfesuchenden Bedürftigen, dieses - ähnlich wie der "außenstehende Dritte" bei diesem dem Beschluß zugrundeliegenden Gerichtsverfahren - zu beweisen?
Probetragen und selbst beurteilen. :)
3.
wie kommt es, dass der "außenstehende Dritte" so deutliche Unterschiede in der Sprachverständlichkeit ermittelte, während ihr selbst regelmäßig keine oder fast keine Unterschiede zu "ermessen" vorgebt? Versteht Ihr euren "Anpassraum" als "Ermessens-Spiel-Raum"? :)
Das kommt eben davon, dass der natürliche Umgebungslärm alles andere ist als ein Sprachrauschen aus dem hinteren Lautsprecher. ;)
Ich habe noch nie mit einer guten oder schlechten Freifeldmessung argumentieren müssen. Es ist jedem klar, dass bei der vorgegebenen Freifeldmessung fast jedes Gerät gleich gut abschneidet. Die Leute bei mir entscheiden sich für eine Zuzahlung, weil ihnen ein bestimmtes Gerät einfach besser gefällt und nicht wegen des besseren Verstehens.
Ich hatte bisher einen einzigen Fall, wo eine Dame ihre teuren Audéo Q70 von der IKK bezahlt bekommen hat, weil sie selbst zur Krankenkasse gestiefelt ist und dort persönlich ihre Situation vorgetragen hat. Nach einem Kostenvoranschlag von mir kam dann auch die Genehmigung -- zur Freude aller beteiligten -- und die Versorgung konnte abgerechnet werden.
Das war aber ein Einzelfall unter vielen.
4.
das Gericht bewertete ZUSÄTZLICH auch ausdrücklich in seiner Beweiswürdigung einen Satztest adaptiv im Störschall. Wenn der Betroffene diesen zur Absicherung seiner Beweisführung von Euch wünscht (OLSA oder GÖSA nach §5 Satz 1b der Anlage 1 eurer Vertragsvereinbarung), bietet Ihr ihm den dann?
Kann ich nicht bieten, ich habe leider keinen. ;)

Wichtig ist doch nur, dass jeder mit seinem Hörgerät zufrieden ist, und zwar ganz egal, ob und wieviel Geld er dafür ausgegeben hat. Was absolut gar nicht geht (und da sind wir alle einer Meinung), ist ein Versorgungsangebot mit dicker Aufzahlung, weil es angeblich keine vernünftige Alternative gebe. Und das wird leider, leider noch immer praktiziert. Sogar von einer großen Kette mit großem grünen G, deren Namen ich hier nicht erwähnen möchte. Und diese Dreistigkeit entsetzt und erstaunt mich gleichermaßen, denn wenn so ein Riesenkonzern wegen solcher Mätzchen in Verruf gerät, kann das ganz schnell das Ende sein.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Lchtschwrhrg
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#129

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Dirk, Dein Vortrag bei der Bank musste einfach platzen: Du hattest vergessen drei oder vier spezielle Gewichtl-Gebäude mit Testausrüstung und mechanoplastischen Wänden einzuplanen...
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wegduck[/size]
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#130

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben: "Gibt es so etwas wie eine "Faustregel" nach der ein Zusammenhang zwischen "Verstehprozentsatz in Ruhe" und "Verstehprozentsatz im Störschall" für die Mehrheit der Betroffenen definiert werden kann"?
Danke für info.
LG
Gewichtl
Naja, also es gibt wirklich nur einen ungefähren Pi-mal-Daumen-Erwartungswert.
Erfahrungsgemäß liegt der ungefähr in der Mitte zwischen "Freifeld mit Hörgerät in Ruhe" und "Freifeld ohne Hörgerät im Störschall".

Was ich mal noch anmerken muss, Ergebnisse der Störschallmessungen sind auch bei Normalhörenden beeindruckend verschieden. Ich hab das mal bei meinen Optikerkollegen gemacht: Kollege (m) hat 40% verstanden, ich habe 50% verstanden, Kollegin (w) hat 85% verstanden. Und dabei hören wir alle nachweislich gut.
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#131

Beitrag von Faber »

moin @Ohrenklempner;
dein Beitrag #130 ist doch schon mal ´ne "Hausnummer" :)
du hattest es hier im Forum früher schon mal noch genauer ausformuliert, ich finde es leider nicht wieder.
auf jeden Fall:
DANK dafür ! :)
LG
Gewichtl
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#132

Beitrag von Ohrenklempner »

Also wie gesagt, das ist NUR das, was ich selbst bei einer Störschallmessung IN ETWA erwarte. Ich könnte jetzt nicht einmal sagen, dass geistig fittere Menschen regelmäßig besser abschneiden als "einfachere" Leute. Es gibt die einfachsten Hausfrauen-Omis, die verstehen richtig gut, und die Akademikerinnen, die sich viel schwerer tun. ;)

Was ich aber relativ sicher sagen kann: Das Verstehen mit HG im Störgeräusch ist nie annähernd so gut wie ohne Störgeräusch. Ich habe nur selten Abweichungen von weniger als 20%. Auch der Unterschied vom Verstehen mit/ohne HG im Störgeräusch ist viel besser als die vorgeschriebenen 10 Prozentpunkte.

"Nichts ist komplizierter als die Wahrnehmung." -- ich glaube, das Zitat war aus Star Trek IX. :D
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#133

Beitrag von Faber »

moin @ Ohrenklempner,
jetzt mal ganz fürchterlich "OFF-Topic":
du musst dir spaßeshalber mal von Wikipedia erklären lassen, was "Perzeption" ist,
dann wird völlig klar, dass NIX klar ist :)
LG
Gewichtl
HHO69
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#134

Beitrag von HHO69 »

Was mich immer mehr verwundert, je mehr ich mich mit Hörgeräten befassen ist, dass mit zunehmenden Alter meist der Hochtonbereich abfällt. Die Frequenz variiert und meist ist es ein recht steiler Abfall von 20-30db.
Mein AKU will mir weiß machen, dass er bei Standardgeräten ein Anpassungsproblem mit steilen Flanken und definierten Übergangsfrequenzen hat.
Das heißt für mich, dass für den häufigsten Fall der teilweisen Schwerhörigkeit die Industrie kein "Kassen"-Gerät anbietet. Diese Zielgruppe ist aber doch genau die, die derzeit meist nicht zum Hörgerät greift aber zu diesem Zeitpunkt genau dazu greifen sollte, und nicht warten sollte, bis sie ganz taub ist.
Ich verstehe die Aufpreispolitik, wenn es um die ganzen Erkennungsprogramme geht, da ist Rechnerleistung im Hörgerät nötig. Für einen digitalen Equalizer benötigt man aber nicht den dicken Highendrechner im Hörgerät. Einzig die Rückkopplungsunterdrückung benötigt ein bisschen Rechenleistung und genau bei der habe ich zwischen teuer und billig keinen für mich kaufentscheidenden Unterschied herausgehört. Die einen verfälschen den Klang und quietschen nicht, die anderen lassen den Klang eher unbeeinflusst und melden sich sehr selten mal. Für mich ist da sogar letztere Variante die hörkomfortablere mit besserer Sprachverständlichkeit in kritischen Situationen.

Als Mittelschwerhöriger im Hochtonbereich bin ich bis jetzt enttäuscht, was die bis jetzt getesteten Hörgeräte da zu leisten vermögen. Da verwundert mich die Unterversorgtheit der Bevölkerung nicht. Monate lange Tests mit mäßigen Verbesserungen des Hörens/Verstehens bei teils happigen Preisen sind mit Sicherheit kein Motivator die Hemmschwelle zum Hörgerät zu überwinden.
Neuling in der Testhörphase 125 250 500 750 1 1,5 2 3 4 6 8 12
R 10 20 30 40 35 30 35 55 55 60 55 80
L 20 25 25 30 30 35 45 55 50 55 55 80
rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#135

Beitrag von rabenschwinge »

rabenschwinge hat geschrieben:ich hab mal die SuFu Bemüht und das da noch zu gefunden: http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=7733
;)
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#136

Beitrag von Faber »

huch, hier sind doch glatt zwei Beiträge von mir verschwunden :)
der erste Beitrag antwortete auf Beitrag #134 von HHO69
und stellte fest,
dass es eine unrichtige Wahrnehmung ist, dass der Hörakustiker ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten müsse. richtig sei vielmehr, dass der Hörakustiker aus einem ausreichenden Sortiment von Hörgeräten EIN individuell geeignetes auswählen und aufzahlungsfrei anpassen müsse.
die erste (falsche) Wahrnehmung verschiebt das Problem auf den HörHilfeBedürftigen,
die zweite (richtige) Sachverhaltsdarstellung belässt das Problem auf der Anbieterseite - wo es hingehört :)
der zweite Beitrag, der plötzlich verschwand, der stellte zwei Fragen zum erneut verlinkten Thema aus Beitrag #135 seitens @rabenschwinge.
die Frage 1:
beziehen sich die Verlinkungen auf eine Hörsystemversorgung VOR der rechtlichen Änderung in 2013, nämlich auf 2011, oder gar noch früher?
die Frage 2:
beantwortet diese Verlinkung die alles entscheidende Frage zur BEWEISBARKEIT unterschiedlichem Verstehens, bzw. inwieweit hilft sie zu dieser Fragestellung? :)
LG
Gewichtl
EinOhrHase
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#137

Beitrag von EinOhrHase »

@Rabenschwinge

Wenn man so will, ist das sinngemäss die Aussage von mir bzw aus dem und deinem Link.

Akopti meinte dazu, der Inhalt meines Links sei von Audibene....... (ist das so korrekt zu verstehen, Dirk?)
Würde mal sagen, es ist IMHO wurscht, von wem dieser Kontext ist, denn wie schon beschrieben ist es ja genau dieser Wortlaut, der den Streit hier entfacht zwischen Betroffenen wie Akustiker.

Dass es überall schwarze Schafe gibt, sind wir uns denk ich alle einig.
Der Kern dieser Diskussion stellt nicht die Kompetenz der Akustiker in Frage sondern die Paragraphen der Gesetzeslage(n) wie auch Reglements der gesetzlichen Krankenkassen.
Unterm Strich behaupte ich, dass einige Wort- / Satzlaute bewusst so gewählt wurden von den KK um sich in den sogenannten Einzelfällen aus der Schlinge zu ziehen damit sie die Kostenübernahme von Hilfsmitteln so gering als möglich halten (können), abgesehen davon, dass sie in vielen Fällen die (höher als nötige) Kostenübernahme grundsätzlich erstmal ablehnen.......

Da denk ich, haben Endverbraucher ein gewisses Recht zu erfahren, was nun "richtig" ist, was schlussendlich das Gerät für sie selbst (Eigenanteil) kostet usw.
Nach wie vor sage ich: Kassengeräte eignen sich für die meisten (leichteren) Formen von SH, genügen aber nicht immer den Ansprüchen des Kunden weil:
Der eine möchte sein Gerät muldimediafähig haben, dem anderen genügt, dass er wieder besser hören kann.
Was die Hörkurve schlussendlich aussagt, scheint manchen Kunden irgendwie egal zu sein, wenn sie "Luxus" für n Appel und Ei (Kassengerät) haben wollen.......
Da geh ich mit der Meinung einiger Akustiker konform, dass sie zurecht sauer werden, weil der Kunde es (trotz Aufklärung) schlichtweg nicht blickt was Sache ist.

Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#138

Beitrag von Faber »

moin EinOhrHase,
die Feststellung, dass gesetzlich Versicherte mit ihren Versichertenbeiträgen lediglich "einfache Fälle von Hörverlusten in ruhiger Umgebung" bezahlt hätten, diese Aussage ist eben schlicht unhaltbar falsch:)
LG
Gewichtl
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#139

Beitrag von EinOhrHase »

@Gewichtl

dieser Satzlaut mag durchaus so stimmen, dass er "falsch" erscheint.
Ganz umsonst sind die Kassengeräte ja doch nicht.......denn man zahlt ja KK-Beitrag - oder nicht?
Man rechne sich das aus, was da für Summen zusammenkommen, wenn man die Beitragssummen eines jeden über die Jahre zusammenzählt.....
Dass da das komplette Gerät bezahlt ist mag so nicht stimmen - aber zumindest anteilig.
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
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rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#140

Beitrag von rabenschwinge »

Naja, EinOhrHase, der Punkt ist doch der: Kann ich nachweisen und belegen, dass ich das höherpreisige HG brauche um in meinem Alltag zurechtzukommen, dann muss die KK das tragen. Das besagt das Gerichtsurteil im Link.

Was eben Widerspruch gegen den Entscheid der KK und den Gang vor das Sozialgericht ggf bedeutet.
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#141

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Naja, EinOhrHase, der Punkt ist doch der: Kann ich nachweisen und belegen, dass ich das höherpreisige HG brauche um in meinem Alltag zurechtzukommen, dann muss die KK das tragen. Das besagt das Gerichtsurteil im Link.

Was eben Widerspruch gegen den Entscheid der KK und den Gang vor das Sozialgericht ggf bedeutet.
Ergänzung zu deinem letzten Satz @rabenschwinge:
wozu es entsprechend belastbarer Beweise bedarf.
Ich frage erneut:
WER hilft dem/der HörHilfeBedûrftigen bei der notwendigen, rechtssicheren Beweismittelerstellung? :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#142

Beitrag von rabenschwinge »

Der HNO bspw. Wobei bei diesem Urteil aufgeführt ist in der Erklärung, wer da mitgewirkt hat.
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#143

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Der HNO bspw. Wobei bei diesem Urteil aufgeführt ist in der Erklärung, wer da mitgewirkt hat.
@rabenschwinge,
deine Darstellungen und Links beziehen sich nicht explizit auf den Einzelfall des Beschlusses ("Urteil" ist rechtlich etwas anderes) dieses Stranges. Deshalb mal nachgefragt:
der HalsNasenOhrenarzt soll also bei der Beweissicherung helfen.
Nachfrage:
WIE denn? :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#144

Beitrag von rabenschwinge »

Steht ebenfalls im der Urteilsbegründung.
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#145

Beitrag von Faber »

zwei Dinge, @rabenschwinge:
1.
da, wo es kein URTEIL gibt, da kann es auch keine Urteils-begründung geben :)
2.
das DORT stattgefundene Beweissicherungsverfahren wird von dir doch wohl jetzt nicht ernsthaft für jede(n) Betroffene(n) empfohlen :)
darum erneut:
WIE soll der von Dir anempfohlene Rechtsweg - anstelle der Vertragstreue des Hörakustikers - beweissicher gestaltet werden? :)
LG
Gewichtl
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#146

Beitrag von rabenschwinge »

Gewichtl, Du hast noch niemals Widerspruch gegen einen Entscheid eingelegt und bist auch noch niemals den Weg der Klage gegangen, oder?
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#147

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Gewichtl, Du hast noch niemals Widerspruch gegen einen Entscheid eingelegt und bist auch noch niemals den Weg der Klage gegangen, oder?
@rabenschwinge,
ich habe bisher bei allen Rechtsauseinandersetzungen zuallererst BEWEISMITTEL gesichert.
wie machst du das denn? :)
LG
Gewichtl
monif

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#148

Beitrag von monif »

Was nützt eine Klage? Immer diese Einfachheit mit klagen:-)
Wer hat geklagt und gewonnen?
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#149

Beitrag von rabenschwinge »

Nö, nur wenn es berechtigt ist, dann gehe ich auch diesen Weg.

Gewichtl, wie ich das mach? Ganz simpel: Ich arbeite mit dem betreffenden Arzt und dem Hilfsmittelversorger sehr eng zusammen und zieh das mit denen auf. Wenn ich dann noch Hilfe will ziehe ich den Sozialverband hinzu.
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#150

Beitrag von EinOhrHase »

@Gewichtl

drehen wir doch den Spieß mal um:

welche Beweismittel bezüglich eines (qualitativ höherwertigen) notwendigen Hilfsmittels würdest Du im Falle einer Klage deinerseits sicherstellen und zwar zweifelsfrei?
Wer belegt hieb- und stichfest in deinen Augen die Notwendigkeit, dass die KK "sofort" die höheren Kosten übernehmen würde?

Denn wenn Du hier vieles kritisch hinterfragst, kannst Du sicher genauso gut auch Auskunft über div. Sachlagen geben - wenn ich mich nicht irre.

Gruss
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