zu deinen Fragen:
1.
es ist in diesem Strang dankenswerterweise klar gestellt worden, dass die Versichertengemeinschaft für den individuell bestmöglichen Ausgleich des individuellen Hörverlustes bezahlt und es DAFÜR keiner weiteren Betroffenenzuzahlung bedarf.
2.
Uneinigkeit besteht zu der Frage: wer soll eine "außerGewöhnliche" Hörverlustsituation bezahlen?
3.
meine Meinung ist: das hat der Hörakustiker in seinen Verträgen zugesichert.
4.
die Mehrheit der Forenmitglieder meint: das muss die Krankenkasse zahlen.
5.
das Gericht meint: letztlich verantwortlich ist tatsächlich die Krankenkasse.
6.
um diese dazu zu bewegen, muss ich ihr mindestens glaubhaft die Wirkungsunterschiede von Hörsystemen darlegen können.
7.
falls Beweise gefordert werden, dann braucht's reproduzierbare Mess- und Testergebnisse.
8.
und da bin ich mit meinem Latein am Ende, weil sich
a)
kein kooperierender Hörakustiker findet, der mir zwei unterschiedliche Hörgeräte zur "vergleichenden Testung" bei einer unabhängigen Stelle aushändigt, und
b)
wer sollte die "unabhängige Stelle" sein?
zu WAS soll ich also "Auskunft" geben als zu der Erkenntnis:
"wer selber denkt, der kann irren - wer's anderen überlässt, der wird geirrt
LG
Gewichtl
