Hörgeräte und der Festbetrag

Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#151

Beitrag von Faber »

@EinOhrHase,
zu deinen Fragen:
1.
es ist in diesem Strang dankenswerterweise klar gestellt worden, dass die Versichertengemeinschaft für den individuell bestmöglichen Ausgleich des individuellen Hörverlustes bezahlt und es DAFÜR keiner weiteren Betroffenenzuzahlung bedarf.
2.
Uneinigkeit besteht zu der Frage: wer soll eine "außerGewöhnliche" Hörverlustsituation bezahlen?
3.
meine Meinung ist: das hat der Hörakustiker in seinen Verträgen zugesichert.
4.
die Mehrheit der Forenmitglieder meint: das muss die Krankenkasse zahlen.
5.
das Gericht meint: letztlich verantwortlich ist tatsächlich die Krankenkasse.
6.
um diese dazu zu bewegen, muss ich ihr mindestens glaubhaft die Wirkungsunterschiede von Hörsystemen darlegen können.
7.
falls Beweise gefordert werden, dann braucht's reproduzierbare Mess- und Testergebnisse.
8.
und da bin ich mit meinem Latein am Ende, weil sich
a)
kein kooperierender Hörakustiker findet, der mir zwei unterschiedliche Hörgeräte zur "vergleichenden Testung" bei einer unabhängigen Stelle aushändigt, und
b)
wer sollte die "unabhängige Stelle" sein?

zu WAS soll ich also "Auskunft" geben als zu der Erkenntnis:
"wer selber denkt, der kann irren - wer's anderen überlässt, der wird geirrt :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
8

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#152

Beitrag von rabenschwinge »

Das ist nicht die Antwort auf EinOhrHase`s Frage, Gewichtl.
akopti
Beiträge: 1351
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#153

Beitrag von akopti »

Du zeigst zum wiederholten male, dass du dich auf Dinge berufst, diese aber nicht komplett liest.

In der Beratungsrichtlinie des DSB steht es doch ganz klar:

Berufen Sie sich in Ihrem Leistungsantrag für die Erstattung der Mehrkosten auf Ihren
persönlichen Eindruck, dass Sie mit den teureren Geräten "im Umgebungsgeräusch und
in größeren Personengruppen" deutlich besser verstehen können. Das muss der Krankenkasse genügen. Die Beweislast liegt jetzt bei ihr ( Anmerkung meinerseits zum Verständnis: bei der Krankenkasse), dass dem nicht so ist.
Gehts vors Sozialgericht, legt die Krankenkasse dann die ihr zur Verfügung stehenden Anpassunterlagen vor. Ist das Gericht der Meinung, auf Grund dieser Unterlagen keine Entscheidung herbeiführen zu können, wird es für weitere Beweise gerichtlich bestellte Gutachter ein beziehen. Dazu ist das Sozialgericht verpflichtet. ( Habe ich gelesen, finde aber die Stelle nicht mehr.) [Bitte jetzt aber nicht zum Richter sagen...., aber sie sind dazu verpflichtet, ich habe geschrieben wenn die Unterlagen nicht ausreichen.]

Ach ja, wenn ein Akustiker, wie du den meisten pauschal unterstellst, nicht sauber gearbeitet und dokumentiert hat, dann ist er ganz schön im Arsch, besonders wenn er dann noch als Zeuge geladen wird. Da kann ihm seine Existenz kosten. Das nur so nebenbei.

Gruß

Dirk
muggel
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12

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#154

Beitrag von muggel »

Zwei Hörgeräte gleichzeitig oder kurz hintereinander zu Testzwecken aufziehen, ist auch blödsinnig.
Man muss sich "reinhören" und ein HG-Paar einige Tage testen, bevor man einen Test machen kann.

Der Mensch ist und bleibt Gewohnheitstier. Veränderungen akzeptieren braucht seine Zeit!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#155

Beitrag von Faber »

moin @akopti,
zu deinem Beitrag 153:
würdest du also einem HörHilfeBedürftigen, welcher Dir sagt:
"ich möchte mir meine Versichertenrechte im Zweifel "erstreiten"
tatsächlich in der Weise "beistehen", dass du ihm vergleichsweise DAS Hörsystem anpasst, welches deiner Meinung nach den besten Diskriminationsverlustausgleich zu bewirken verspricht und zusätzlich das dem am weitesten entgegenkommende "Basisgerät"?
weil:
die Kasse kann doch in ihrer Einzelfallentscheidung auch DICH "zwangsverpflichten"
oder irre ich mit dieser Einschätzung erneut? :)
LG
Gewichtl
akopti
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#156

Beitrag von akopti »

Es ist mein täglich Brot, vergleichende Anpassung durch zu führen und zu dokumentieren. Bisher hatte ich noch keinen Fall mit einem signifikanten Unterschiedund und noch keinen mit Antrag auf volle Kostenübernahme. Ist halt so. Da ich meine Arbeit gewissenhaft durchführe brauche ich mir keinen Kopf machen, falls die Unterlagen geprüft würden. Zudem schicke ich alle Kunden zum Arzt, auch wenn es nicht mehr Vertragsbestandteil ist.

Gruss

Dirk
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#157

Beitrag von Faber »

moin,
es nähert sich das Weihnachtsfest und darum will ich nicht weiter insistieren :)
nur noch soviel zur Erläuterung meines Standpunktes:
1.
die Anbieterseite besteht aus Hörgeräteindustrie und Hörgerätevertrieb,
2.
die Abnehmerseite besteht aus Kostenträger (Krankenkassenbeitragszahler) und individuell Betroffenen (Aufzahlungspreiszahler)
3.
wenn die Hörsystemanpassungsergebnisse NICHT das halten, was vertraglich zwischen Anbieterseite und Abnehmerseite vereinbart war, dann bin ICH der Meinung, dass sich die Abnehmerseite nicht "am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen" sollte, indem sie ihre direkte Selbstbezahlung (Aufzahlung) auf indirekte Selbstbezahlung (Kassenleistung = Krankenkassenbeitrag) verschiebt, sondern - logischer - auf Vertragseinhaltung hinwirkt, wozu ja seit Sommer diesen Jahres die Instrumente des § 127 5a + 5b im SGB V zur Verfügung stehen, die reichlich genutzt werden sollten :)
imho
LG
Gewichtl
Wallaby
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Registriert: 23. Jun 2015, 18:17
10

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#158

Beitrag von Wallaby »

Hab ins Thread „Auswahlkriterien für euren Hörgeräterakustkerfachgeschäft“ geschoben“
monif

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#159

Beitrag von monif »

Hallo Leute

Wer kann sich so tausende Euros leisten für Hoergeräten? Andere da noch normalhörende können ihre Pensionskassen stopfen und ihre Rente sichern. Ich muss da berufsbedingt diese Kosten alleine berappen. Wenn ich es nicht tue, dann leidet mein Job darunter. Wahnsinn das ganze. Und ich muss belegen, dass meine Versorgung nur zweckmässig ist. Boah wer bestimmt das? Was ist zweckmässig? Mein Job nicht zu verlieren ist doch zweckmässig oder genügt das nicht????
rabenschwinge
Beiträge: 2790
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#160

Beitrag von rabenschwinge »

Moni, da gibt es verschiedene Töpfe aus denen man sich Hilfe holen kann. Hier die Rentenversicherung und die KK.

Schau mal in das verlinkte Urteil, da steht eigentlich ganz gut drin, wie das geht und wen man sich ins Boot holen sollte.
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#161

Beitrag von Faber »

ja, moni, da kann ich @rabenschwinge nur beipflichten:
mach dich kundig!
rabenschwinge hatte kürzlich diesen sehr informativen Link hier im Forum neu eingeführt :)

https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf

ich bevorzuge ja die Lektüre der Inhalte folgender Links:

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lungen.jsp

mit der Empfehlung:
"eigene Schlüsse ziehen" :)

LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#162

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Hallo Gewichtl
juristisch logisch gedacht ziehst Du vermutlich gerade die falschen Schlüsse aus dem
SGB V § 127 5a + 5b. Imho bringen die genau das nun als gesetzliche Grundlage, was die Lobbyisten der Krankenkassenverbände zur Kostensenkung haben wollten. Auffälligkeitsprüfungen - die gibt es bereits bei den "normalen" Ärzten - nicht, dass da einer aus der Reihe hupft und etwa irgendwas besonderes verschreibt oder verordnet! Dass müssen die dann gesondert aufwändig nachweisen und dokumentieren und es wird gekürzt. Das haben die KK jetzt also auch für die Hilfsmittel schriftlich. Denn das Urteil des Hessischen LSG beruht nicht auf der Aussage, dass höhere Kosten für höherwertige HGs von der KK zu übernehmen sind, sondern (vereinfacht) dass in diesem Einzelfall die Kranenkasse bereits zuvor mit der Versorgungszusage des Akustikers die Möglichkeit gehabt hätten einzuhaken - und dass sie dies hätten dokumentieren und nachweisen müssen. Dazu dient nun das Formualr und das Verfahren, damit es zukünftig so ein Urteil nicht mehr geben wird.
Die Methodik mit einer Höchstrichterlichen Entscheidung zuvorzukommen und gesetzliche Regelungen zu platzieren gab es schon früher: So gibt es für Selbständige eine Mindestschwelle (ca 2500€/Mon) zur Beitragsberechnung. Und die wird genutzt, auch wenn Du Dir zB nur 1.600€/Monat zahlst. Um nun das Krankentagegeld nach mehr als x Ausfalltagen dann bei weiterer Krankheit zu berechnen, wird das aber nur auf Basis der tatsächlichen Bezahlung getan. D.h. Du erhälst Deine 60% von den 1.600. Krankentagegled ist prinzipiell beitragsfrei - so heißt es. NUR: die Krankenkassen haben sich Recht machen lassen, mit der irrrwitzigen Logik, dass
die nicht bezahlte Differenz von 900€ zu der Mindestgröße ja ein Bezug sei - d.h. voll beitragspflichtig. D.h. Du bezahlst zwar deine Prämien auf Basis des höheren Mindestwertes - für das Du im Krankheitsfall, sofern Du Dir diesen Betrg auszahlst hättest, dann auch beitragsfrei die 60% Krankentagegeld beziehst. Zahlst Du Dir weniger, dann bekommst Du entsprechend weniger Krankentagegeld bei höherer Prämie und bekommst zusätzlich auch noch Beiträge abgezogen - Haste nix, kriegste noch weniger - ist doch logisch, oder??
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#163

Beitrag von Faber »

moin Lchtschwrhrg,
das ist mir nicht neu was du hier schreibst :)
ich war Ende der 90er selbst mal "Einzelunternehmer OHNE Mitarbeiter", der zuerst mtl. weniger einnahm als die Kasse allein an KV-Beiträgen "gewillkürte" :)
Trotzdem:
1.
was hat das jetzt mit diesem Strangthema zu tun?
2.
wer ist "Krankenkasse"? Doch letztendlich der Beitragszahler selbst :)
3.
ist es da nicht besser - mittels 127 5a +b SGB V - der "Krankenkasse" - also dem Sachwalter auch meiner Beiträge - zu melden, dass der konkrete HörgeräteAkustiker sich nicht an seine Vertragszusicherung hält, als dass ich meine eigenen Beiträge in die Höhe zu treiben helfe? :)
LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#164

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Gewichtl -
ad1) "KK first" ist der Grund - auch bei irrwitzigen Regularien
ad2) Ne - KK ist Losbude, nicht der Beitragszahler
ad3) Auch ne - Blockwart ist zum einen nicht meins - zum anderen ist der gewillkürte Mechanismus der Prüfung zu 98% ein rein softwaretechnischer Abgleich der Hilfsmittelnummern - manuell gibt es da nur die Vollständigkeitsprüfung der einzureichenden Papiere des Akus - und nein-Knpf-drücken, wenn ein Blatt fehlt. Der Aku hält sich nur an die vertragliche Regelung und lässt Dich unterschreiben, dass Du nicht mit dem von ihm als Festpreis offerierten HG nicht zupotte kamst und Du dann auf Aufpreis umschwenktest. Interessant ist doch, dass die Abschlussformulierung "sonstige Gründe" mit freier Angabe in dem, was ich an Papieren sah nicht gefunden habe - allerdings hatte ich selbst auch nur Festpreis..
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#165

Beitrag von Faber »

moin Lchtschwrhrg,
zu deinem ad3:
wenn ich demjenigen, der meine Versorgung bezahlen soll, wenn ich also DEM mitteile, dass (m)ein Hörakustiker sich NICHT an die Vertragsvereinbarung mit ihm hält, weil er von mir für das bereits Bezahlte eine individuelle Aufzahlung erwartet, dann bin ich "Blockwart"?
ich glaub´ ich bin im falschen Film :)
LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#166

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Gewichtl, da Du in einem anderen Vertragsverhältnis zur KK stehst als der Aku zur KK, der Aku Dir aber zumindest ein Aufpreisfreies HG Modell anbieten muss, das an Deinen spezifischen Hörverlust angepasst werden kann, dann wird die KK immer noch nicht auf Deine Mitteilung zurückkommen, da KK seitig nur das quantitative Hör/Verstehen mit Freiburg die Messlatte ist. Wie im Schreiben formuliert, werden dann alle Gründe angeführt, die automatisch Deine Aufpreisliste ergeben - (die darft Du nicht als Grund angeben). Wenn aber quantitativ das Festpreisgerät nur unwesentlich weniger als ein Aufpreisgerät schafft, bist Du bereits in der Zwickmühle - und die KK hat gewonnen. Da Du freie Aku-Wahl hast, wird Dich die KK eher zu einem anderen Aku schicken oder notfalls "den Verdonnern" wie Du selbst mal schriebst. Was dabei für DICH raukommt, hast Du selbst erlebt. Insofern ist die Meldung eine "Gehorsamsübung" gegenüber der KK. Oder wie siehst Du den Erfolg Deiner bisherigen Zusammenarbeit mit Aku und KK ??
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#167

Beitrag von Faber »

moin Lchtschwrhrg,
ich gehe jetzt mal Satz für Satz auf deinen Post #166 ein.
Satz 1:
ich fürchte, dass - auch - dir nicht bewusst ist, dass es mir gar NICHT mehr um MICH geht, sondern um die Bemühung irreführende Glaubenssätze aufzuzeigen. :)
Satz 2+3:
es geht mir auch nicht darum, ob die Krankenkasse "gewonnen" hat - oder nicht.
es geht mir darum für "die Änderung der Macht des Faktischen" zu werben, weil:
wirke ich aktiv weiter mit an Sonderkosten meiner Krankenkasse, sorge ich mit für Beitragssteigerungen, die ICH dann selber zu leisten habe.
wirke ich statt dessen lieber mit, bei der Verbreitung der Kenntnis zur aktiven Beobachtung der Vertragseinhaltung seitens der Akustiker, so steigert das NICHT meine eigenen Krankenkassenbeiträge. :)
Satz 4:
hier geht es auch nicht um mich, sondern um die Dokumentationspflicht der Krankenkasse. mein Ziel: "je mehr Betroffene "meckern statt stumm zahlen" - umso schneller Änderung" :)
ganz konkret:
der verlangte Anhang 4.3 wird individualisierend dahingehend geändert, dass man seine Unzufriedenheit mit den Kriterien "Umgebungsgeräusche, größere Räume und größere Gruppen" dokumentiert und - falls der Hörakustiker nunmehr die Versorgung verweigert - DIESES Formblatt 4.3 als Meldung nach § 127, 5a+5b SGB V an die Krankenkasse sendet. Wenn so etwas Schule macht - dann ändert sich "die Macht des Faktischen" :)
Satz 5:
so wird es kommen.
Satz 6:
es ist keine "Gehorsamsübung", sondern eine Not-wendige Wirkungskontrolle :)
Satz 7:
es gibt die Möglichkeit der "Meldungsdokumentationspflicht" seitens der Kassen ja erst seit Sommer diesen Jahres und ich habe deshalb noch nicht davon Gebrauch machen müssen, weil ich ja - wie du weißt - zur Zeit von einer Optikerkette so sehr engagiert aufpreisfrei versorgt werde, wie ich das von Akustikern erwartet hätte :)
LG
Gewichtl
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