Ohrenklempner hat geschrieben:
3. Wer bereit ist, mehr als 2000 Euro für ein Hörgerät auszugeben, dem wird auch ein Schadenersatz bei einem Verlust nicht weh tun.
5. Die Wahrscheinlichkeit eines Hörgeräteverlustes in der Probephase liegt nach meiner eigenen statistischen Erhebung bei 0,3% (zwei verlorene Hörgeräte bei mehr als 600 verkauften Hörgeräten) -- daher lohnt sich so eine Versicherung für den Vermieter nicht.
Zu deinen beiden Punkten. Der erste Punkt ist relativ falsch. Nur weil ich bereit bin mir Hörgeräte zu kaufen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind und weil mir dieses auch wert ist (Stichwort Technikfreak und Bluetooth), heisst es noch lange nicht dass mir die 2000EUR auch nicht wehtun.
Zu dem zweiten Punkt: Wenn auf eine Versicherung UND auf eine Empfangsbestätigung verzichtet wird, dann darf man über verlorene Hörgeräte nicht meckern - das ist halt eben so wenn man auf eine Versicherung verzichtet (vor allem bei eigener Blödheit). Allerdings, für das Ding jetzt den Verkaufspreis einzufordern ist dreist.