Folgeversorgung ab 2023

Pfpisa
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Folgeversorgung ab 2023

#1

Beitrag von Pfpisa »

Moin Moin

Ich habe mich gerade mit den Thema der Folgeversorgung von HG nach 6 Jahren beschäftigt.
Dank des Blog von Akustik Alex habe ich zusätzlich nach Informationen im Netzt Ausschau gehalten.

Ich habe daraus verstanden, dass eine Folgeversorgung nach 6 Jahren nicht regelhaft stattfindet, da jetzt der Akustiker für jedes weitere Jahr eine Pauschale bekommt. Falls ich es richtig gelesen habe, bis max. zum 9 Jahr.
Falls ich eine nicht korrekte Zusammenfassung gegeben habe, dann bitte ich um Entschuldigung und freue mich auf eine Berichtigung.

Nun habe ich eine Erstversorgung dieses Jahr bekommen und bis zu einer Folgeversorgung vergeht noch etwas Zeit.
Doch ich mache mir ein wenig sorgen was in 6 Jahren ist bzw. sein wird. Unter welchen Umständen bekomme ich dann noch Unterstützung der KK, wenn ich neue HG haben möchte oder benötige?
Darf zu erwarten sein, dass die KK ablehnt?
Was ist bei Verlust bzw. bei einem defekt? Funktioniert ein „Ersatz“ dann wie bisher oder verändert sich dort auch etwas?
Wie ist das, sollte ich eine neue Verordnung vom HNO bekommen?
Wie gehen die Akustiker damit um?
Werden die HG dann teurer?
Was ist, wenn der neue Technikstand bei HG bis dahin mir einen Mehrwert bringt, die Kasse jedoch die Versorgung ablehnt? Gerade weil sich sehr schnell viel weiterentwickelt

Wie beurteilen die Akustiker hier die Situation?
Fragen über fragen……
Bitte seht es mir nach. Mir ist es ein Anliegen zu dem Thema zu diskutieren.

Ich bedanke mich vorab für eure konstruktiven Beiträge :wave:

Jetzt allen einen schönen 3. Advent :ily: :ily:

Pfpisa
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Dani!
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#2

Beitrag von Dani! »

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Re: Folgeversorgung ab 2023

#3

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Pfista,

ich habe ja bereits ein Fazit im Blog verfasst. Kurz und knapp:
- Ja, die Kasse wird ablehnen, wenn nicht ein Defekt vorliegt, der unwirtschaftlich oder irreperabel ist.
- Bei Verlust ist eine vorzeitige Bezuschussung weiterhin geregelt. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung.
- Ja, auch die Geräte werden mit großer Wahrscheinlichkeit teurer, da den Fachbetrieben und Herstellern, zumindest bei den VdeKs, 3 Jahre Geld (Pro Versorgung) flöten gehen. Dafür gibt es von den Kassen aber nur (ohne Pauschale, die eh Pillepalle ist) nur 80€ mehr. Der Kuchen ist zwar noch immer dick genug, aber mancher wird nie satt ;)

Besten Gruß,
Alex
Ohrenklempner
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Halb so wild. Wenn man es mal ganz grob rechnet, und zwar mit ca. einem Drittel Anteil vdek-Versicherter, die jetzt ein Drittel seltener folgeversorgt werden, wobei Neuversorgungen etwa die Hälfte ausmachen und insgesamt etwa die Hälfte auszahlungsfrei versorgt wird, dann ergibt das eine Umsatzeinbuße des Akustikers von weniger als 5 Prozent.
Vorzeitige Versorgungen (Hörverschlechterung, unwirtschaftliche/unmögliche Reparaturen, Hörgeräteverlust) sind noch nicht mitgerechnet.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Yak
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#5

Beitrag von Yak »

na aber viellecht macht der Vorstoß ja Schule und ist ne "brutale" Rechnung auf die Lebenszeiterwartung. Ich denke, dass der Großteil der Neuversorgungen bei 70+ liegt und man damit grob auf eine ein-zweimalig Versorge hinauszielt :(
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich rechne aber auch damit, dass einige Leute dann sagen, sie holen sich lieber ein etwas besseres Gerät, wenn sie eh nur alle 8-9 Jahre neue von der Krankenkasse Neue bezahlt bekommen.
An den Preisen mache ich erstmal nichts. Aber ich überlege mir gerade ein Angebot auf Privatkaufbasis, falls sich Leute vor Ablauf des Versorgungszeitraums neue Horcher zulegen möchten.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#7

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Gilt das denn für alle gesetzlichen Krankenkassen?
Eigentlich wollte ich im Januar anfangen zu testen weil im Sommer die 6 Jahre rum sind.
Ich rechne aber auch damit, dass einige Leute dann sagen, sie holen sich lieber ein etwas besseres Gerät, wenn sie eh nur alle 8-9 Jahre neue von der Krankenkasse Neue bezahlt bekommen.
Dann braucht man aber auch ne 0% Finanzierung auf 6 Jahre, sonst wird's für die meisten kaum möglich sich besseres zu kaufen.

Hoffentlich wir die Anzahl der verlorenen HGs nicht immens hoch bei der neuen Situation.

Gruß
sven
Yak
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#8

Beitrag von Yak »

wie stellt sich denn dann die Situation bei Privatkauf, "wer" verpflichtet denn dann zu dem 6 Jahre Service ? Das kommt doch eher von den KK, rein rechtlich wäre doch dann bei 2 JAhren Schluss, wäre ja auch eine Grundlage, GEräte bei Privatkauf günstiger anzubieten.
BIn ja auch (leider) immer ein Technikfreak gewesen und kann mir schon vorstellen, wenn genug Anreize da sind, alle 3-4 JAhre mal zu sehen, was sich getan hat, denke insbesondere daran, dass sich im BEreich Akkutechnik was tun wird und andere Bauformen möglich werden.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#9

Beitrag von Dani! »

chronischerignorant hat geschrieben: 12. Dez 2022, 16:58 Hallo!

Gilt das denn für alle gesetzlichen Krankenkassen?
Eigentlich wollte ich im Januar anfangen zu testen weil im Sommer die 6 Jahre rum sind.
Du darfst gerne den Links im zweiten Post folgen und lesen, die führen nämlich beide in dieses Forum mit den Antworten auf die Frage, die du gerade gestellt hast.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#10

Beitrag von ArsMachina »

Ich fand die 6 Jahre schon grenzwertig, denn HG sind ja wie Smartphones oder Notebooks hightech Geräte, die eher schon nach 5 Jahren technisch komplett überholt sind.
Und die Entwicklungsgeschwindigkeit wird ja immer höher...

6 Jahre war gerade noch so an der Grenze um danach den nächsten Technologieschritt zu machen, aber bei 9 Jahren bedeutet das, dass sich die Leute 3 Jahre lang mit veraltetem Kram rumschlagen müssen.

Zur Veranschaulichung muss man ja nur mal 9 Jahre alte Geräte mit aktuellen Geräten vergleichen, das ist ein Quantensprung.

Es wird deshalb wohl darauf hinauslaufen, dass diejenigen, die es sich leisten können, nach 4-6 Jahren Neugeräte ohne KK Zuschuss kaufen, wenn sie eine Versorgung auf dem Stand der Technik haben wollen und nur noch bei jedem zweiten Kauf den Zuschuss nutzen.
Der Rest der Träger ist dann halt leider schlecht versorgt :-(

Und auch der Onlinehandel wird immer mehr zum Thema werden, denn bei Privatversorgung ohne Zuschuss geht noch mehr über den Preis...
Nicht spassig für die niedergelassenen Akustiker, deren Schonfrist spätestens dann abläuft, wenn die digital natives zu HG Kunden werden, was ja jetzt mit den Boomern schon langsam losgeht.

Grüße Jochen
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Yak hat geschrieben: 12. Dez 2022, 17:34 wie stellt sich denn dann die Situation bei Privatkauf, "wer" verpflichtet denn dann zu dem 6 Jahre Service ?
Niemand. Privatkauf ist Privatkauf. Da gilt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, mehr nicht. Dafür können die Hörgeräte dann auch günstiger angeboten werden, da es keine vertraglichen Versorgungsverpflichtungen gibt.
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ArsMachina
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#12

Beitrag von ArsMachina »

Ohrenklempner hat geschrieben: 12. Dez 2022, 19:59 Niemand. Privatkauf ist Privatkauf. Da gilt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, mehr nicht. Dafür können die Hörgeräte dann auch günstiger angeboten werden, da es keine vertraglichen Versorgungsverpflichtungen gibt.
Das muss man abwarten.
Die einschlägigen Onlinehändler gewähren ja aktuell bei manchen Marken schon 5 Jahre Garantie beim Privatkauf.
Für 99.- Euro kann man die Garantie generell auf 4 Jahre verdoppeln, ich denke das läuft über eine Versicherungsgesellschaft.

Bild

Ich denke wenn sich generell die Rahmenbedingungen ändern kommt auch Bewegung in den Markt

Grüße Jochen
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#13

Beitrag von Akustik Alex »

Ohrenklempner hat geschrieben: 11. Dez 2022, 22:56 Halb so wild. Wenn man es mal ganz grob rechnet, und zwar mit ca. einem Drittel Anteil vdek-Versicherter, die jetzt ein Drittel seltener folgeversorgt werden, wobei Neuversorgungen etwa die Hälfte ausmachen und insgesamt etwa die Hälfte auszahlungsfrei versorgt wird, dann ergibt das eine Umsatzeinbuße des Akustikers von weniger als 5 Prozent.
Vorzeitige Versorgungen (Hörverschlechterung, unwirtschaftliche/unmögliche Reparaturen, Hörgeräteverlust) sind noch nicht mitgerechnet.
Hmm... Wieso denn nur 1/3 von 1/3 die selterner folgeversorgt werden? Ich hatte in den Betrieben immer rund 30%-Quoten bei aufzahlungsfreien Versorgungen und, was auch ein Punkt ist, es kommt auf die Region an. Neben einem Knappschaftshaus sieht die Lage anders aus :mrgreen:
Die spannende Frage ist: Was macht der Rest. Sobald andere Kassen nachziehen, werden es schnell 2/3 oder 3/3. Bisher ist das die einzige eklatante Neuerung. Der Rest ist immer noch Stand 2013.
svenyeng
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#14

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Ich fand die 6 Jahre schon grenzwertig, denn HG sind ja wie Smartphones oder Notebooks hightech Geräte, die eher schon nach 5 Jahren technisch komplett überholt sind.
Und die Entwicklungsgeschwindigkeit wird ja immer höher...
Wohl wahr, wobei die 6 Jahre schon ok sind/waren.
Problem ist eher das HGs nach 6 Jahren schon so viel Betriebsstunden haben, das sie eigentlich ausgelaucht sind und ihre Zeit gehabt haben.
6 Jahre war gerade noch so an der Grenze um danach den nächsten Technologieschritt zu machen, aber bei 9 Jahren bedeutet das, dass sich die Leute 3 Jahre lang mit veraltetem Kram rumschlagen müssen.
Absolut. Wobei es immer Leute gibt die ihre HGs ewig tragen, weil sie keine Lust auf Neues habe. Funktioniert ja und gut ist.
Aber das man mit neuen HGs i.d.R. sehr viel besser hört, daran wird nicht gedacht.
Zur Veranschaulichung muss man ja nur mal 9 Jahre alte Geräte mit aktuellen Geräten vergleichen, das ist ein Quantensprung.
Richtig.
Es wird deshalb wohl darauf hinauslaufen, dass diejenigen, die es sich leisten können, nach 4-6 Jahren Neugeräte ohne KK Zuschuss kaufen, wenn sie eine Versorgung auf dem Stand der Technik haben wollen und nur noch bei jedem zweiten Kauf den Zuschuss nutzen.
Der Rest der Träger ist dann halt leider schlecht versorgt :-(
Leider. Hören wird noch mehr zum Luxus. Es ist letztendlich jetzt schon so, das die Leute mit viel Geld sich die guten, teuren HGs leisten können. Meine Erfahrung hat klar gezeigt, je teurer die HGs, desto besser kann man damit hören.
Und auch der Onlinehandel wird immer mehr zum Thema werden, denn bei Privatversorgung ohne Zuschuss geht noch mehr über den Preis...
Nicht spassig für die niedergelassenen Akustiker, deren Schonfrist spätestens dann abläuft, wenn die digital natives zu HG Kunden werden, was ja jetzt mit den Boomern schon langsam losgeht.
Für mich ist der Onlinehandel einfach keine Alternative. Der Akustiker vor Ort ist wichtig und immer der erste Ansprechpartner, wenn irgendwas ist. In den meisten Fällen kann er sofort helfen.
Und vor allem versorgt er seine Kunden auch mit einem Ersatz-HG, sollte das eigene mal eingeschickt werden müssen.

Gruß
sven
ArsMachina
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#15

Beitrag von ArsMachina »

svenyeng hat geschrieben: 12. Dez 2022, 21:39 Für mich ist der Onlinehandel einfach keine Alternative. Der Akustiker vor Ort ist wichtig und immer der erste Ansprechpartner, wenn irgendwas ist. In den meisten Fällen kann er sofort helfen.
Und vor allem versorgt er seine Kunden auch mit einem Ersatz-HG, sollte das eigene mal eingeschickt werden müssen.
Hallo Sven,

bis auf den letzten Punkt stimme ich Dir zu :-)

In den letzten 20 Jahren wurde praktisch jeder Markt komplett umgekrempelt.
Es fing an mit einem Versandhändler für Bücher, dem der Handel damals gar keine Chancen eingeräumt hat, es fehlte angeblich die Beratung und der persönliche Kontakt.
Das war auch das Argument des Einzelhandels, weshalb Onlinehandel generell nie funktionieren würde.
Und doch kam es ganz anders ...

Heute hat Amazon allgemein anerkannt den besten Kundenservice überhaupt, die Rückgabemodalitäten sind unerreicht kundenfreundlich.
Die Beratung holt sich der Kunde selbst, sei es in Foren, Blogs oder beim Onlinehändler selbst.

Bei Lebensmitteln klappt der Onlinehandel noch nicht flächendeckend und bei Hörgeräten fängt es ja gerade erst jetzt verzögert an, hauptsächlich wegen der gesetzlichen Vorgaben.
Keine Frage, die ältere Clientel, die mit technischen Kram eh auf Kriegsfuss steht, wird kein Hörgeräte Onlinekunde mehr werden.
Jeder, der eine elektronischen Alltagsgimmicks aber im Griff hat hingegen durchaus.

Der Trend geht ja auch immer mehr zu InEar Geräten mit Akku und wenn bei denen ein Defekt vorliegt muss auch der lokale Händler einschicken, da gibt es keine Schläuche, Kabel, Schirmchen oder Batterieklappen mehr zu reparieren.

Auch das Thema Ersatzgeräte bei Defekt wird der Onlinehandel in den Griff bekommen - oder hat es schon, es gibt Overnight Versandservices, das ist im Zweifelsfall schneller als zum Niedergelassenen zu fahren und zu hoffen, dass er das passende Ersatzgerät da hat.

Vor 3 Jahren waren Videokonferenzen und Remotearbeit noch ein exotisches Nischendasein, durch Corona ist das aber in der breiten Masse angekommen, wird akzeptiert und sogar favorisiert.
Selbst Ärzte machen schon Telesprechstunde.
Da wird auch das Ferneinstellen von Hörgeräten mit paralleler Videokonferenz keine wirkliche Hürde mehr darstellen, im Gegenteil wird der Nutzer schnell feststellen, dass es viel besser ist die Hörgeräte in genau der Situation einzustellen, in der sie Probleme machen, und nicht im sterilen Akustikraum.

Der Markt wird das schon regeln :mrgreen:

Ich stehe gerade vor meiner Erstversorgung.
Also suchte ich mir in 20 Kilometer Umkreis die niedergelassenen Akustiker raus und lese deren Bewertungen bei Google und Trustpilot.
Das ist alles so durchwachsen, dass ich mich schon unsicher bis unwohl fühle.

Dann tauche ich hier ins Forum ein, lerne einige nette und wohl auch kompetente Akustiker kennen, lese aber auch von sehr vielen Erfahrungen mit schwarzen Schafen und Empfehlungen den Akustiker zu wechseln.
Deshalb sprang ich jetzt ins kalte Wasser, habe mich intensiv online informiert und online bestellt, ohne auch nur ein Gerät probegetragen zu haben.

Grüße Jochen
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#16

Beitrag von Blümle »

Wenn man auf fachlich gut begründete und berechtigte Standards bei der Anpassung wie Otoplastiken und Perzentilanalyse verzichten will, ist das Bestellen und Kaufen von 0815-eingestellten-Hörgeräten mit Schirmchen oder Domes online sicher eine gute und günstige Möglichkeit. Mit Normalhörverlusten und Standardohren/-gehörgängen und wenig Fach-Qualitätsanspruch würde ich das bestimmt auch machen.
Dass die Hörgeräte-Hersteller das bei Unitron wohl schon mögliche Upgrading der HG-Software ein wenig forcieren, halte ich auf den dt.Markt bezogen, in dem jetzt längere Versorgungszeiträume gelten werden, für nicht unwahrscheinlich.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#17

Beitrag von Dani! »

arnonüm hat geschrieben: 12. Dez 2022, 21:39 dass sie eigentlich ausgelaucht sind und ihre Zeit gehabt haben.
Wenn du die Hördingens so gern auslauchst, kannst du die doch pfanntastisch weiterverarbeiten:
https://pfanntastisch.blog/2015/05/12/ausgelaucht/
arnolog hat geschrieben: 12. Dez 2022, 21:39 Aber dass man mit neuen HGs i.d.R. sehr viel besser hört, daran wird nicht gedacht.
SEHR viel besser gleich? Oha. Mist. Dann hätte ich nach 4 Jahrzehnten fast 6 mal neue HGs bekommen und wenn ich da jedesmal sehr viel besser mit höre, dann müsste ich mit den letzten nahezu Normalhörend gewesen sein. Ganz anders natürlich, wenn man nur alle 9 Jahre einen neuen Zuschuss erhält, dann hätte ich gerade mal 3½ Neuversorgungen gehabt. Das ist natürlich viel minderwertiger.

Ich habe soweit ich mich erinnere immer nur Quantensprünge erlebt - im wahrsten Sinne des Wortest. Nämlich so gut wie nicht messbar (zur Erinnerung: Quanten sind kleiner als Atome).
Ganz im Gegenteil hat der Umstieg von Analog auf Digital einen enormen Rückschritt vollbracht, weswegen ich mich erst hier angemeldet hatte.
keine_Ahnung_wen_Sven_hier_zitiert_hat hat geschrieben:Es wird deshalb wohl darauf hinauslaufen, dass diejenigen, die es sich leisten können, nach 4-6 Jahren Neugeräte ohne KK Zuschuss kaufen, wenn sie eine Versorgung auf dem Stand der Technik haben wollen und nur noch bei jedem zweiten Kauf den Zuschuss nutzen.
Der Rest der Träger ist dann halt leider schlecht versorgt :-(
Du willst damit also aussagen, dass man mit den Hörgeräten vor 6 bzw. 9 Jahren schlecht versorgt war, als die Geräte noch neu waren?

Je mehr von diesem ominösen "Stand der Technik" gefaselt wird, umso mehr stehe ich auf dem Standpunkt, dass es richtig ist, wenn neue Hörgeräte nun nur noch dann neu bezuschusst werden, wenn die bisherigen den Hörverlust wirklich nicht mehr ausreichend versorgen können. Immerhin muss ich mit meinen Betragssätzen Zuschüsse mitfinanzieren. Dann bitte auch nur erforderliche. Bluetooth, seine Abarten, Touchdingens und Akku sind Komfortmerkmale, die nicht deshalb von der Kassengemeinschaft zu finanzieren sind, nur weil es in diesen Bereichen Neuerungen gäbe.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#18

Beitrag von ArsMachina »

Dani! hat geschrieben: 12. Dez 2022, 22:50 Du willst damit also aussagen, dass man mit den Hörgeräten vor 6 bzw. 9 Jahren schlecht versorgt war, als die Geräte noch neu waren?
Nein, denn damals gab es ja nichts besseres
Dani! hat geschrieben: 12. Dez 2022, 22:50 Je mehr von diesem ominösen "Stand der Technik" gefaselt wird, umso mehr stehe ich auf dem Standpunkt, dass es richtig ist, wenn neue Hörgeräte nun nur noch dann neu bezuschusst werden, wenn die bisherigen den Hörverlust wirklich nicht mehr ausreichend versorgen können.
Demnach sollten viele Menschen auch noch mit einem Höhrrohr ausreichend versorgt sein...

Grüße Jochen
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#19

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

es scheint doch einige hier zu geben, die glauben, dass Bluetooth reiner Komfort ist. Ich bin nicht der Meinung.
Ich verstehe komischerweise Sprache noch mal besser, wenn das Audiosignal direkt ins Hörgerät gestreamt wird auch Fremdsprachen (Englisch, Französisch).
Es bleibt natürlich weiterhin schwierig aber das Sprachverständnis ist eindeutig besser.
Wie zum Geier kommt man darauf das sei ausschließlich Komfort? Noch dazu von Betroffenen. Wenn das sich bei einem so darstellt, dann bitte es auch so darstellen, einem selbst das nix bringt, aber doch bitte nicht zu dem Schluss kommen das sei nur Komfort. Ich möchte das nicht mehr missen.
Einen Nachteil hat das: Man gewöhnt sich daran und will es immer so haben.

Gruß

Alfred
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#20

Beitrag von Dani! »

Wenn ein Hörrohr den Hörverlust ausreichend ausgleicht, warum nicht, ArsMachine? ...
Nein tut es natürlich nicht. Es ist halt doch ein Unterschied in der technischen Entwicklung zwischen 2 Generationen im Abstand von 9 Jahren heute (also fast keiner) und vor 70 Jahren (damals galoppierte der Fortschrtt) Die Technik heute befindet sich bereits auf hohem Niveau, einen Weiterentwicklung findet nunmal nur noch homöopathisch statt. Der gemessene Fortschritt bei bspw x86 Prozessoren ist auch seit Jahren zum Erliegen gekommen; oder auch bei Stereoanlagen tut sich praktisch seit Jahrzehnten nichts weltbewegendes mehr. Nur Poweruser merken noch den Unterschied.

Alfred, meine normalhörenden Kinder telefonieren auch viel lieber per Bluetooth, weil sie damit besser verstehen. Das hat nichts mit Schwerhörigkeit zu tun.

Es verbietet euch keiner, auf eine neuere Generation aufzurüsten. Aber warum soll ich das mit meinen Beiträgen schon nach 6 Jahren mitfinanzieren, wenn die aktuellen heutzutage doch noch gut für den Hörverlust funktionieren? Es wird immer geschrieben, die Geräte wären nach 6 Jahren vollkommen veraltet. Nein, sind sie nicht, bei weitem nicht. Das ist Gehirnwäsche was ihr da betreibt.
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#21

Beitrag von Akustik Alex »

Dani! hat geschrieben: 13. Dez 2022, 07:08 Wenn ein Hörrohr den Hörverlust ausreichend ausgleicht, warum nicht, ArsMachine? ...
Nein tut es natürlich nicht. Es ist halt doch ein Unterschied in der technischen Entwicklung zwischen 2 Generationen im Abstand von 9 Jahren heute (also fast keiner) und vor 70 Jahren (damals galoppierte der Fortschrtt) Die Technik heute befindet sich bereits auf hohem Niveau, einen Weiterentwicklung findet nunmal nur noch homöopathisch statt. Der gemessene Fortschritt bei bspw x86 Prozessoren ist auch seit Jahren zum Erliegen gekommen; oder auch bei Stereoanlagen tut sich praktisch seit Jahrzehnten nichts weltbewegendes mehr. Nur Poweruser merken noch den Unterschied.

Alfred, meine normalhörenden Kinder telefonieren auch viel lieber per Bluetooth, weil sie damit besser verstehen. Das hat nichts mit Schwerhörigkeit zu tun.

Es verbietet euch keiner, auf eine neuere Generation aufzurüsten. Aber warum soll ich das mit meinen Beiträgen schon nach 6 Jahren mitfinanzieren, wenn die aktuellen heutzutage doch noch gut für den Hörverlust funktionieren? Es wird immer geschrieben, die Geräte wären nach 6 Jahren vollkommen veraltet. Nein, sind sie nicht, bei weitem nicht. Das ist Gehirnwäsche was ihr da betreibt.
Da bin ich absolut bei dir. Die Entwicklung, besonders in der Hörgeräteindustrie, stellt seit langem kaum nennenswerte Dinge auf die Beine. Die letzte greifbare Neuerung ist Bluetooth 5.0. Alles andere sind nur, dem Fachbetrieb in den Mund gelegte, Verkaufsargumente. Selbige sind aber durch keinen nachvollzieh- oder verifizierbar. Die Hersteller können praktisch erzählen was sie wollen und das ganze auch noch subventioniert. Dieser Regelversorgungszeitraum verhindert letztlich nur den bürokratischen Aufwand von Einzellfallentscheidungen. Weder ökologisch noch ökonomisch sehe ich da irgendeinen tieferen Sinn.
Ohrenklempner
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

ArsMachina hat geschrieben: 12. Dez 2022, 20:57
Ohrenklempner hat geschrieben: 12. Dez 2022, 19:59 Niemand. Privatkauf ist Privatkauf. Da gilt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, mehr nicht. Dafür können die Hörgeräte dann auch günstiger angeboten werden, da es keine vertraglichen Versorgungsverpflichtungen gibt.
Das muss man abwarten.
Die einschlägigen Onlinehändler gewähren ja aktuell bei manchen Marken schon 5 Jahre Garantie beim Privatkauf.
Für 99.- Euro kann man die Garantie generell auf 4 Jahre verdoppeln, ich denke das läuft über eine Versicherungsgesellschaft.
Garantie ist etwas anderes als die vertragliche Nachsorge. Garantie auf Hörgeräte konnte man schon immer verlängern. Wenn aber ein Kunde ohnehin mit Hörsystemen (inkl. Reparaturpauschale) von mir versorgt ist und sich nach ein paar Jahren privat noch einmal Hörgeräte kauft, dann sollte natürlich der Service mit drin sein. Da biete ich die Nacheinstellung und Wartung genau so an wie für andere Hörgeräte auch. So seh ich das.

Akustik Alex hat geschrieben: 12. Dez 2022, 21:25
Ohrenklempner hat geschrieben: 11. Dez 2022, 22:56 Halb so wild. Wenn man es mal ganz grob rechnet, und zwar mit ca. einem Drittel Anteil vdek-Versicherter, die jetzt ein Drittel seltener folgeversorgt werden, wobei Neuversorgungen etwa die Hälfte ausmachen und insgesamt etwa die Hälfte auszahlungsfrei versorgt wird, dann ergibt das eine Umsatzeinbuße des Akustikers von weniger als 5 Prozent. (...)
Hmm... Wieso denn nur 1/3 von 1/3 die selterner folgeversorgt werden? Ich hatte in den Betrieben immer rund 30%-Quoten bei aufzahlungsfreien Versorgungen und, was auch ein Punkt ist, es kommt auf die Region an. Neben einem Knappschaftshaus sieht die Lage anders aus :mrgreen:
Die spannende Frage ist: Was macht der Rest. Sobald andere Kassen nachziehen, werden es schnell 2/3 oder 3/3. Bisher ist das die einzige eklatante Neuerung. Der Rest ist immer noch Stand 2013.
Ich behaupte mal ganz frech, dass es dem Kundenkreis, der ohnehin schon gerne viel Geld ausgibt, egal ist, dass ein Hörgerät plötzlich 20% mehr kostet. Dafür trägt man es ja auch länger. Der Markt wird sich schon anpassen. Schwieriger wäre es, wenn es bei Hörgeräten, wie bei Brillen mit geringeren Stärken, überhaupt kein Geld mehr von der Krankenkasse gäbe.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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svenyeng
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#23

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Dani! hat geschrieben: 13. Dez 2022, 07:08 Aber warum soll ich das mit meinen Beiträgen schon nach 6 Jahren mitfinanzieren, wenn die aktuellen heutzutage doch noch gut für den Hörverlust funktionieren?
Das kann ich verstehen, wenn jemand seine HGs gerne 10-20 Jahre tragen möchte.
Dann wäre ich aber dafür das anders zu regeln. Und zwar so, das man dafür belohnt wird, wenn man die HGs lange trägt.
Das wäre super leicht umsetzen. Schade nur das die KK nicht auf sowas kommen.

Und zwar folgendermaßen:
Nach 6 Jahren gibt es den Standard-Zugschuss von der KK für HGs.
Wenn nun jemand sagt, nee, ich komme gut klar, alles ist super, ich trage meine HGs weiterhin, gibts pro Monat oder pro Jahr zusätzliche X Euro von der KK. Damit das nicht ausufert und die Leute nicht auf die Idee kommen, das ewig hinzuziehen, kann man das ja auf max. X Jahre hinziehen.
Das ganze wäre ein großer Ansporn, HGs länger zu nutzen, aber wer unbedingt will, kann auch nach 6 Jahren schon auf neue HGs umsteigen.
Dieses System wäre meiner Ansicht nach für alle das Beste.
Die KK sagt dann nicht 8-10 Jahre, sondern kann ja den Standard-Zuschuss ein wenig reduzieren.
Ich meine das wäre Win Win für alle Beteiligten.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#24

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich hab noch was Interessantes im neuen Vertrag gefunden:
Folgevergütungspauschalen können abgerechnet werden, sofern ab dem 01.01.2023 der sechsjäh-
rige Versorgungszeitraum abgelaufen ist und bis zum 01.01.2023 keine Neuversorgung durchgeführt
wurde.
Das heißt, der Versorgungszeitraum von sechs Jahren gilt nach wie vor für alle Versorgungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
In diesem Sinne brauchen sich die jetzigen Versorgten keine Gedanken machen, auf einmal drei Jahre länger mit ihren Hörgeräten aushalten zu müssen. Außerdem ist der befürchtete "plötzliche" Umsatzeinbruch beim Akustiker nicht so dramatisch wie befürtet sondern wird sich auf die nächsten sechs Jahre verteilen. Die Schnappatmung der Kollegen kann also eingestellt werden. :D
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cherusker
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Re: Folgeversorgung ab 2023

#25

Beitrag von cherusker »

Ohrenklempner hat geschrieben: 13. Dez 2022, 15:30 Ich hab noch was Interessantes im neuen Vertrag gefunden:
Folgevergütungspauschalen können abgerechnet werden, sofern ab dem 01.01.2023 der sechsjäh-
rige Versorgungszeitraum abgelaufen ist und bis zum 01.01.2023 keine Neuversorgung durchgeführt
wurde.
Das heißt, der Versorgungszeitraum von sechs Jahren gilt nach wie vor für alle Versorgungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
In diesem Sinne brauchen sich die jetzigen Versorgten keine Gedanken machen, auf einmal drei Jahre länger mit ihren Hörgeräten aushalten zu müssen. Außerdem ist der befürchtete "plötzliche" Umsatzeinbruch beim Akustiker nicht so dramatisch wie befürtet sondern wird sich auf die nächsten sechs Jahre verteilen. Die Schnappatmung der Kollegen kann also eingestellt werden. :D
Nach meinem Verständnis ist die Folgevergütungspauschale die Pauschale für den "Service" im 7. und 8. Jahr.
Wenn du nach dem Begriff googelst kommt folgende Definition: "Erneute Abrechnung desselben Hilfsmittels für einen weiteren Gewährleistungs- bzw. Versorgungszeitraum"
Grüße vom cherusker :cheers:
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L 25 50 50 50 55 60 55 50 40 40 55
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