Ich stellte letztes Jahr einen Verschlechterungsantrag, weil ich Endometriose dazu bekommen habe und diese Krankheit meine Lebensqualität einschränkt hat. Trotz Operationen bin ich heute nicht schmerzfrei. Das Verfahren des Antrages läuft noch.
Mein Schwerbehindertenausweis und die Merkzeichen vor Verschlechterungsantrag: GdB 100%, Merkzeichen Gl und RF und die Gültigkeit betrug unbefristet (aufgrund der Namensänderung wurde mein Ausweis befristet). Ich bekomme wegen der Taubheit angrenzende Schwerhörigkeit Nachteilausgleich Gehörlosengeld.
Als Kind hatte ich die Merkzeichen RF, G (war damals für Gl), H und B.
Festgestellt wurde meine Hörbehinderung wenige Jahre nach meiner Geburt und es lautet an Taubheit angrenzend Schwerhörigkeit. Nachweise zu der Diagnose besitze ich.
Ich trage seit meiner Kindheit Hörgeräte. Ich wurde schon mehrmals gefragt, ob ich
zu meinem Problem:
Audiogramm beim HNO habe ich leider nicht und ich weiß, dass es sehr schlecht ausfällt.
Audiogramm von Hörgeräte-Akustiker habe ich: aktuell von 27.02.24
Rechts: 500: 85 dB, 1000: 95 dB, 2000: 115 dB, 4000: 115 dB
Links: 500: 85 db, 1000: 95 dB, 2000: 115 dB, 4000: 120 dB
Freiburger von 27.02.24
bei 110 unten: rechts 30, links 40
Ich habe seit meiner Jugend chronischen Tinnitus, was Hörtest auch schwierig macht. Bei mehr Stress verstärkt der Tinnitus. Es ist über die Jahre verschiedene Tinnitusgeräusche dazu gekommen. Vor mehr als 5 Jahren ist mein Gehör schlechter geworden (rechtes Ohr mehr).
Gleichgewichtsprobleme habe ich seit meiner Kindheit und hatte länger gebraucht, bis ich was konnte. Beim HNO-Arzt hatte ich dieses Jahr Test für Schwindel gemacht und das Ergebnis ist, dass mein Gleichgewichtsorgan gut arbeitet.
Meine Frage ist: Welchen GdB würde es entsprechen?
Bekommt man mit Merkzeichen GL Nachteilausgleich Gehörlosengeld, wenn man gehörlos oder an Taubheit angrenzend schwerhörig ist?