Verschlechterungsantrag an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

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buffy99
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Verschlechterungsantrag an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

#1

Beitrag von buffy99 »

Unser Kind (4) ist von Geburt an Schwerhörig. Am Anfang stellte man fest, das es an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit ist. Daraufhin bekam er beidseits Hörgeräte. Beim Schwerbehindertenausweis
erhielten wir damals 100 % und sämtliche Merkzeichen. Es stellte sich durch spätere Untersuchungen heraus, das er eine hochtonale Schallempfindungsschwerhörigkeit hat. Nach einem Jahr wurde eine Nachprüfung eingeleitet. Daraufhin wurden wir auf 50 % runtergestuft, da es sich verbessert hat, im Vergleich zur allerersten Diagnose !
Zwei Jahre später( im Nov. 2011 ) haben wir erneut eine BERA machen lassen, weil wir und der Akkustiker das Gefühl hatten, es hat sich verschlechtert. Was sich auch bestätigte. Wir wurden auch schon zwecks CI aufgeklärt...
Wir sind jetzt wieder " an Taubheit grenzend schwerhörig " ! Nach dem Verschlechterungsantrag, den ich gestellt hab, werden wir jetzt auf 70% hochgestuft. Wir bekommen RF, G, B. Was auch laut GdB- Rechner korrekt ist. Aber wie ist es mit dem Merkzeichen GL? Das haben wir nicht bekommen...Wie schwerwiegend müssen den die Sprachstörungen sein ??? Der Akkustiker meint, das wir froh sein können, das er aufgrund der Naida Hörgeräte so gut sprechen gelernt hat. Er bekommt regelmäßig Logopädie. Hat ein paar Schwierigkeiten in der Aussprache von T und S SCH.
Kurz nochmal die Kurve von der letzten Bera :
R 55 55 90 75
L 55 80 90 100
Würde mich über Eure Meinungen dazu freuen...
Pam
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Re: Verschlechterungsantrag an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

#2

Beitrag von Pam »

Ich glaube Gl gibt es ab 80% unabhängig der LS-Kompetenz, bin mir aber nicht sicher.
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
rhae
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Re: Verschlechterungsantrag an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

#3

Beitrag von rhae »

Ne also mit den geposteten Werten steht Eurem Sohn ein Ausweis mit GdB 100 und den Merkzeichen B,G,H,GL,RF zu. Siehe die Erläuterungen der FAQ: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

Legt also Widerspruch zum gegebenen Bescheid, Begründungen findet Ihr im obigen Dokument.

vg Ralph
buffy99
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Re: Verschlechterungsantrag an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

#4

Beitrag von buffy99 »

Danke erstmal ! Habe Wiederspruch eingelegt, und mir erstmal die Arztberichte schicken lassen. Werde jetzt unseren Logopäden nochmal um eine Stellungnahme bitten, wegen evtl. Sprachstörungen...!
Was sich irgendwie frech finde, in dem Bescheid steht auch, dass Sie eine Nachprüfung in 5 Jahren machen wollen, da nach ärztlicher Einschätzung die Funktionsbeeinträchtigung möglicherweise sich verbessern kann !
Hallo ??? Wir haben Gespräche wegen einem CI und die meinen es könnte sich ja noch bessern...
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