Frage wegen Schulbeförderung!

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Sissi M.
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Frage wegen Schulbeförderung!

#1

Beitrag von Sissi M. »

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage. Vielleicht kennt sich da einer aus.
Also es geht darum, mein Sohn ist in einem Internat für Hörgeschädigte untergebracht und besucht auch dort die HG-Schule. Hinzu kommt, dass er ein Förderschüler ist. Die Grundschule hat er nun hinter sich und es soll den Schülern der 5 Klasse nun beigebracht werden, dass sie den Weg von Heim bis Schule und auch zurück (ca. 80-87 km) alleine machen sollen. Er ist 12 Jahre alt. Als ich das gehört habe war ich schokiert. Mein Sohn ist nur an den WE zuhause und kann alleine (traut sich nicht) nicht mal zum Aldi zwei Strassen weiter gehen.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Internat ihre Schüler bis zur 9 Klasse befördern. Und nun das.

Auf der Seite unserer Stadt habe ich das gefunden:

§ 3
Mindestentfernung

(1) Die notwendigen Beförderungskosten werden ganz oder teilweise bezuschusst

a) für Kinder in Schulkindergärten

ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten.

b) für Schülerinnen und Schüler der Förder- und Sonderschulen

ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule.

c) für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht

ab einer Mindestentfernung von 100 km.

§ 4
Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten

(1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen und der Aufbaugymnasien sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, soweit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, bezuschusst.

(2) Notwendige Beförderungskosten im Sinne des Abs. 1 sind die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunterrichts oder der Ferien, bei Schülerinnen und Schülern der Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Hörgeschädigte, Sehbehinderte und Sprachbehinderte darüber hinaus auch die Kosten für Wochenendheimfahrten.

(3) Auf die Erstattung der Kosten für Fahrten zwischen dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden.

Link: Link

Die wichtigen Punkte habe ich hervorgehoben. Kann mich bitte jemand aufklären, irgendwie verstehe ich das ganze nicht.
rhae
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Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#2

Beitrag von rhae »

Hallo Sissi,

rechtlich aufklären kann ich da weniger, aber unsere eigenen Erfahrungen zur Schulbeförderung kann ich Dir berichten. Unsere Tochter ist jetzt 12 Jahre alt und geht seit 2 Jahren in eine HG-Schule mit Internat. Die ca. 200km vom Wohnort zum Internat legt sie mit S-Bahn, ICE und Bus alleine zurück. OK im ICE und dem Bus zur Schule sind es immer ganze Gruppen von Internatsschülern, die gemeinsam fahren und sich auch gegenseitig gut unterhalten bzw. helfen ;) Wir haben also durchweg gute Erfahrungen mit dem Selbstfahren gemacht ...

Am Ende der 4. Klasse der HG-Grundschule wurde uns auch angekündigt, dass unsere Tochter im 5. Grundschuljahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll. Bisher wurde sie von einem Sammelbus zur Schule gebracht. Wir legten beim Lehrer und Schulleiter Protest gegen diese Entscheidung ein, pochten auf die Merkzeichen B und H in ihrem Schwerbehindertenausweis und bekamen Recht. Der Sammelbus kam noch ein Jahr (und danach war sowieso der Schulwechsel ins Internat geplant). Genauso machte es auch ein Mitschüler aus der Klasse und hatte ebenfalls Erfolg. Dieser Mitschüler (der weiterhin in die alte Schule geht) fährt mittlerweile aber auch mit ÖV, noch weitere Jahre Sammelbus wurden ihm nicht mehr zugestanden.

Ich vermute, dass bei jedem Kind zwar Einzelfallentscheidungen getroffen werden, aber ab dem 5. Schuljahr schon verstärkt auf ÖV umgestellt werden soll. Dabei spielt die Fahrdauer genauso eine Rolle wie die Selbstständigkeit der Kinder.

vg Ralph
Miriam P

Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#3

Beitrag von Miriam P »

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dir nicht um die Erstattung der Kosten, sondern um eine Begleitung.
Die von dir zitierten Passagen sagen aber nur aus: die Kosten für die Heimfahrt werden erstattet, aber dieses sagen nichts darüber hinaus aus, wie diese Beförderung stattfindet.

Aber mal eine andere Sache: mit 12 Jahren sollte man schon in der Lage sein, selbstständig einkaufen zu gehen, aber auch Zugfahren / Busfahrten alleine hinzubekommen. Dein Kind ist doch nicht dumm, sondern "nur" hörgeschädigt, oder?
Klar ist das erst einmal eine Umstellung... aber mir scheint, dass du diese Eigenständigkeit überhaupt nicht unterstützen möchtest, sondern deinem fast pubertierenden Kind noch einen, am besten händchenhaltenden Begleiter, an die Hand wünscht.
Wie oft müsste er denn umsteigen? Oder fährt der Zug durch?
Klingt nun sehr hart, aber meine Kinder, inzwischen 13 und 14, fahren auch alleine mit ÖPNV zu ihren Großeltern, inklusive einmal umsteigen! Natürlich haben wir das geübt... 1 Mal sind wir mit denen gefahren, haben gesagt, welche wichtigen Punkte sie sich merken müssen, beim zweiten Mal haben wir sie nur bis zum ersten Umstiegsort begleitet, und beim dritten Mal sind sie die Strecke alleine gefahren.
Irgendwann müssen die Kinder lernen, selbstständig zu werden.. und mit 12 Jahren ist das echt langsam der Fall. (Meine Kinder sind von der Grundschule an alleine mit dem Bus zur Schule gefahren!)

Grüße,
Miriam
Sabine
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Registriert: 18. Jul 2002, 17:57
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Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#4

Beitrag von Sabine »

Hallo Sissi,

leider kann ich zu der eigentlichen Frage gar nichts beitragen, da ich mich weder mit Internatsunterbringung noch mit Schülerbeförderung auskenne.

Ich habe aber rein interessehalber eine Frage: Liegen die 80-87km zwischen Internat und Förderschule? Ich dachte immer, die Internate wären in räumlicher Nähe zur HG-Schule?
Oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?

Ansonsten gebe ich Miriam natürlich Recht, wobei das mit der Selbständigkeit, je nach Situation, tatsächlich nicht so einfach ist bzw. ganz bewusst ermöglicht werden muss.
Meine Jungs besuchen eine Schule am anderen Ende der Stadt, die mit ÖPNV nur sehr schwer zu erreichen ist, daher bringe ich sie und hole sie auch wieder ab.
Das bedeutet leider, dass meinen Kindern die "ganz normale" Selbständigkeit, nämlich alleine zur Schule und zurück zu fahren, nicht möglich ist. Und auch für mich hat sich dieses Loslassen, das ja ganz normal ist, nicht einfach so ergeben. Wir haben dann irgendwann angefangen, sie bewusst in Situationen zu bringen, in denen sie von A nach B fahren mussten (mit Bahn, Fahrrad, wie auch immer).
Das ist auf jeden Fall wichtig, denn Teilnahme am Straßenverkehr muss auch geübt werden, und je früher das einsetzt, desto besser. Denn ab einem gewissen Alter wäre das Bild doch etwas gewöhnungsbedürftig, dass man als Elternteil dem Kind noch über die Straße hilft.

Falls bei Deinem Sohn besondere Bedingungen vorliegen, gilt das natürlich nur bedingt, das weiß ich ja jetzt nicht.
Mein Sohn hat z.B. einen sehr angeschlagenen Gleichgewichtssinn, da muss z.B. das Fahrradfahren im öffentlichen Bereich viel intensiver eingeübt werden, man muss Strategien erarbeiten usw.

LG
Sabine
Sissi M.
Beiträge: 3
Registriert: 25. Sep 2012, 22:57
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Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#5

Beitrag von Sissi M. »

@Ralph danke für die Information.

@Miriam, erstmal ich habe mein Kind nicht als dumm oder unselbstständig dargestellt. Jedes Kind hat seine stärken und schwächen. Mein Sohn ist 12 Jahre alt und in seiner Entwicklung etwas zurück, was auch die Selbstständigkeit angeht. Und ich brenne auch nicht darauf mit ihm Händchen zu halten, Du hast wirklich maaslos übertrieben. Er ist nicht umsonst Förderschüler und besucht die Förderklasse eine HG Schule. Hinzu kommt das er ein ängstliches Kind ist. Alles was er an negativem erlebt hat, hat ihn nicht ganz losgelassen. Zum Vergleich meine 8 Jährige Tochter geht alleine zur Schule, falls es hier den anschein geweckt hat ich erziehe meine Kinder zu Weicheiern, die nicht in der Lage sind alleine einzukaufen. Und ein Kind das bei dem es eh an Selbstbewusstsein handelt in den ÖV zu schmeissen, ich weiss nicht wie Richtig es ist diesen Schritt zu machen. Da ja das Landratsamt der Meinung ist, so werden Kinder Selbstständig. Kinder mit solchen starken Sprach und Hörproblemen alleine ins Strassenverkehr zu schicken. Sparen kann man auch woanders!

Meine Frage war hier ganz klar, oder? Ich wollte wissen wie es Rechtlich aussieht. Und Dein besserwisserliches Ego kannst Du für Dich behalten.

War wohl die falsche Anlaufstelle hier!

Bitte um Löschung meines Accounts. Danke.
Gabriele
Beiträge: 504
Registriert: 21. Apr 2006, 21:56
19

Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#6

Beitrag von Gabriele »

Glückwunsch Miriam....
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Miriam P

Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#7

Beitrag von Miriam P »

Hallo,

ich habe, liebe Gabi, das geschrieben, was ich dachte.
So machst du es doch auch und eckst nicht selten damit an.
Daher vertehe ich den Kommentar nicht, können ihn gerne per Mail / PN diskutieren.

@all: Ich habe niemals behauptet, dass die Threaderstellerin ihren Sohn als dumm betitelt oder behandelt! Wie oft erlebe ich Kinder, die im Alter von 12 Jahren stets kutschiert werden, weil die Eltern Angst vor den Gefahren im Strassenverkehr haben?? Wie oft werden Kinder nicht angeleitet mit ÖPNV zu fahren??
Und ja, ich hatte nach dem Lesen genau so eine Mutter mir vorgestellt. Wenn ich damit falsch lag, entschuldige ich mich. Vielleicht sollte man demnächst auch alle Informationen geben, damit es nicht zu solchen Missverständnissen kommt (Förderschüler sagt nichts aus, sind die meisten hörgeschädigten Kinder; Entwicklungsverzögert schon).

Mein Posting war provozierend, aber weder angreifend noch persönlich verletzend. Wer mit meiner manchmal sehr direkten Art nicht klarkommt, hat Pech gehabt.

Grüße,
Miriam
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Frage wegen Schulbeförderung!

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo Sissi,

die von dir zitierten Normen sind die schulrechtliche Regelung. Resultiert aus diesen keine Anspruch und ist die Leistung behinderungsbedingt erforderlich, so könnte ein Anspruch nach §§ 53, 54 Ansatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII als Leistung der Eingliederungshilfe bestehen. Nach § 22 Eingliederungshilfeverordnung besteht darüber auch ein Anspruch auf Finanzierung einer Begleitperson.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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