Fragen zu ambulanter Reha

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Karin Schmitt
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Fragen zu ambulanter Reha

#1

Beitrag von Karin Schmitt »

Hallo,
ich beginne gerade eine ambulante Reha nach CI-OP ( 2-3 Tage die Woche). Die Reha dauert ca.2 Std und die Fahrzeit beträgt auch ca. 2Std.
Hat jemand Erfahrung, was das für den Arbeitgeber bedeutet (ich arbeite in einer kleinen Firma und habe 30 Behandlungstage genehmigt bekommen). Wer bezahlt meine Fehlzeiten?
Viele Grüße
Karin
Kaum ist die Ernte einer Erfahrung glücklich eingebracht, wird der Acker vom Schicksal umgepflügt." Johann Nestroy
maryanne
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#2

Beitrag von maryanne »

Hallo Karin, ich nehme an, dass die Reha nicht über die 30 Einheiten hinweg je 2 - 3 x die Woche stattfindet.
Wo machst du denn die Reha?

Kannst du die Rehastunden auf den späten Nachmittag legen? Hast du gleitende Arbeitszeit?
Es besteht die Möglichkeit, dich jeweils krankschreiben zu lassen, aber da wären 30 Tage (ich welchem Zeitraum) doch ziemlich happig.

Am besten besprichst du das mit deinem CIC, die werden ihre Erfahrungen haben.

maryanne
pascal2
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#3

Beitrag von pascal2 »

Ich bekomme immer eine Krankmeldung von der Klinik mit.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
Karin Schmitt
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#4

Beitrag von Karin Schmitt »

Hallo Maryanne, die Reha ist in Frankfurt. Ich habe jetzt jede Woche 2-3 Termine bis die 30 Tage abgearbeitet sind.
Termine nachmittags bringen nur Stress für mich. Man soll ja bei der Reha nicht total fertig ankommen.
Wenn ich stationär die Reha machen würde, wäre ich ja komplett für 2-3 Wochen weg.
Viele Grüße
Karin
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Sandra

Re: Fragen zu ambulanter Reha

#5

Beitrag von Sandra »

Hallo Karin,

meinst Du Fahrtzeit 2 Std pro Strecke oder ist das Hin- und Rückfahrt gemeint?
Ich hatte Hörtraining in einer Logpädiepraxis die ein wenig CI-Erfahrung hatte gemacht. War u.a. in eine Logopraxis welches die Fahrzeit pro Strecke etwa über 1 Std. war, habe dies aus beruflichen Gründen an einem Freitagnachmittag gemacht, da ich ab Mittag regulär ins WE (ggf. etwas früher vor der Kernzeit Feierabend) gehen kann. Hatte somit immer 1 mal die Woche Hörtraining gemacht. 2-3 mal die Woche finde ich schon viel und für AG hm....
Wenn die Fahrtzeit pro Strecke schon 2 Std. dauert, wäre eine Stationäre Reha nicht sinnvoller, da man dann weniger Stress hat und mit AG gibt in diesem Falle möglicherweise weniger Stress. Da Reha zusteht und AG normalerweise nicht dagegen sagen kann. Ambulant muss Du mit AG verhandeln wie kulant Dein AG mit macht. Es gibt AG die Krankenmeldung benötigen und akzeptieren. Es gibt aber auch AN die das ungern dem AG die Fehlzeiten zumuten und daher die Termine ausserhalb der Arbeitzeit legen und/oder einmal die Woche tun...
Aus meiner Sicht.... Stationäre wäre klar geregelt. Amublante Reha weiss ich nicht ob da regelung gibt bzw. Anspruch hat. Es gibt Betriebe die für normale Arzttermine keine Fehlzeiten gutschreiben, da dies auf "eigene Kappe" geht.
Die Kliniken in diese ich meine Nachsorgetermine mache liegen pro Strecke von Haustür zur Haustür ca. (minimum) 2,5 Std. entfernt und da lasse ich mich "krankschreiben" da dies mit allem drum und dran sowieso ganzen Tag dauert. Arzttermine vor Ort lege ich soweit wie möglich ausserhalb der Arbeitszeit.

Man kann Dir schlecht raten, wie mit Deine Fehlzeiten regeln kann. Das muss Du mit Deinem AG abklären! Denn früher wurde für Arzttermine die Zeit gutgeschrieben, was heute bei einigen Betriebe nicht möglich ist.

Gruß
Sandra
Kaja
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo Karin,
Karin Schmitt hat geschrieben:ich beginne gerade eine ambulante Reha nach CI-OP ( 2-3 Tage die Woche). Die Reha dauert ca.2 Std und die Fahrzeit beträgt auch ca. 2Std.
Hat jemand Erfahrung, was das für den Arbeitgeber bedeutet (ich arbeite in einer kleinen Firma und habe 30 Behandlungstage genehmigt bekommen). Wer bezahlt meine Fehlzeiten?
als kleine Firma hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf anteilige Erstattung des während der Reha fortgezahlten Arbeitsentgeltes nach § 1 Absatz 1 AAG:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
Die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse erstatten den Arbeitgebern, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, 80 Prozent

1. des für den in § 3 Abs. 1 und 2 und den in § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fortgezahlten Arbeitsentgelts,
2. der auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 1 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitgeberzuschüsse nach § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
§ 9 Absatz 1 EntgFG regelt die Entgeltfortzahlung bei Reha.

Der Arbeitgeber oder das Steuerbüro, das die Lohnabrechnung erstellt, müssen diese Erstattung nach Vorlage des Krankenscheines beantragen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Karin Schmitt
Beiträge: 13
Registriert: 19. Feb 2014, 22:40
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#7

Beitrag von Karin Schmitt »

Vielen Dank für eure Antworten.
Die Fahrtzeit ist insgesamt.
Das Steuerbüro meines Arbeitgebers kümmert sich nun.
Bin gespannt.
Viele Grüße
Karin
Kaum ist die Ernte einer Erfahrung glücklich eingebracht, wird der Acker vom Schicksal umgepflügt." Johann Nestroy
maxebaumann
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Re: Fragen zu ambulanter Reha

#8

Beitrag von maxebaumann »

maryanne hat geschrieben:Hallo Karin, ich nehme an, dass die Reha nicht über die 30 Einheiten hinweg je 2 - 3 x die Woche stattfindet.
Wo machst du denn die Reha?

Hallo, Ich habe die Reha Stationär in Halberstadt Gemacht. Das ist mit Abstand eine runde Sache, die ambulante Einrichtungen kaum Leisten können. Das ist eine Einrichtung von Cochlear und technisch hervorragend Ausgestattet. Die KK hat für die Reha 21 Tage Bewilligt. Diese Ziehen sich bis zu 2 Jahre hin, jeweils eine Woche (5 Tage) Im September ist der nächste Durchgang.

Fritz
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