moin Ohrenklempner,Ohrenklempner hat geschrieben: ↑8. Mär 2023, 09:42 Mich würde trotzdem etwas interessieren. Die Krankenkassen fordern für den gezahlten Festbetrag einen Katalog an Leistungen. Bei den folgenden Leistungen (hier am Beispiel vdek) würde ich gerne erfahren, wie das bei MSE gehandhabt wird:
und- Betrachtung der äußeren Ohren, der Gehörgänge und der Trommelfelle,
- Ermittlung der akustischen Kenndaten (Ton- und Sprachaudiometrie beidseitig, Tinnitusbestimmung) des Gehörs, Audiometrie,
- Kontrollotoskopie,
- Fertigung/Lieferung der Otoplastik beziehungsweise Fertigung/Lieferung der Gehäuseschale für das IO-Gerät,
- Durchführung der vergleichenden Anpassung mit optimal eingestellten Hörsystemen im Anpassraum.
- gegebenenfalls Neufertigung beziehungsweise Nachbesserung der Otoplastik bei nicht optimalem Sitz,
- Ton- und Sprachaudiometrie sowie, soweit audiologisch erforderlich, weitere überschwellige Hörtests (bei fehlendem Sprachverstehen oder mangelnden Deutschkenntnissen ist das audiologische Messverfahren mittels Aufblähkurve durchzuführen)
Die Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses hat mit dem Freiburger Einsilbertest in Ruhe sowie einem Testverfahren im Störschall (§ 21 HilfsM-RL) zu erfolgen bei der Versorgung von nicht an Taubheit grenzend Schwerhörigen.
also in meinem Fall ist es bis heute so, dass nix von dem von Dir zitierten Vertragsbestandteilen tatsächlich gemacht wurde.
Die TK scheint ohnehin ausschließlich an einer plausiblen Dokumentation interessiert zu sein und nicht an wahrhaftigen Tatbeständen. Das zeigt sich ja auch daran, dass sie an der wissentlich unwahren Zwangsverknüpfung der Empfangsbestätigung festhält. Kurz: Sie macht die Verleitung zur Lüge ihres Beitragszahlers zur Leistungsvoraussetzung an den Hörakustiker und der macht willig mit.
