Private Krankenversicherung, nehme ich an.
Schwieriger Fall... wenn der Akustiker fair ist, wird er sein Fehlverhalten einräumen und erkennen, dass du dich nur wegen der vermeintlichen Kostenzusage für die hochwertigen Hörgeräte entschieden hast. Die Geräte wird er sicherlich umtauschen. Tut er das nicht, wäre ein rechtlicher Beistand ratsam. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen. Das wäre Stochern im Nebel und ich bin leider kein Anwalt.
Wie mache ich das immer?
Kunde (privat versichert) kommt zu mir, möchte Hörgeräte haben. Ich sage ihm, dass die privaten KVs erfahrungsgemäß etwa 3000 Euro bezahlen und gebe einen Kostenvoranschlag über eine Hörgeräteversorgung in etwa dieser Preiskategorie mit. Der Kunde schickt das dann zu seiner privaten KV und erhält daraufhin eine Zusage über die tatsächlich erstattbaren Kosten.
Im Grunde genommen hat der Akustiker nichts mit den privaten Krankenversicherungen zu tun. Er verkauft die Hörgeräte ganz normal privat an seinen Kunden, und dieser reicht die Rechnung dann bei der KV ein. Kann ja sein, dass der Akustiker mal mit der KV telefoniert hat, und die haben ihm zugesichert, dass soundsoviel Euro übernommen werden -- aber wer soll das nachweisen?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
